Christian Booß, BStU, BF
„Überblick über die Bestände zur Westarbeit des MfS in den Archiven der BStU“-Zum Informationsverarbeitungssystem des MfS
Stand: 20.Mail 2010
(wegen der Fußnoten kontaktieren Sie den Author)
1. Einführung
Was haben ein niedersächsischer Koch, ein ehemaliger IG Metall-Vertrauensmann aus dem Saarland und ein Abgeordneter eines westlichen Landesparlamentes gemeinsam? Namensgleiche Einträge finden sich auf einer Liste zur sogenannten „Gruppe Aktion“. Hinter diesem Tarnnamen verbarg sich der militärische Arm der DKP, bekannt auch unter dem Namen „Gruppe Forster“. Die Personen auf dieser Liste waren laut MfS-Eintrag von der DKP und SED für ein paramilitärisches Training vorgesehen, angeleitet durch die Nationale Volksarmee, abgesichert durch das MfS. Solche Stay-Behind-Kräfte sollten im Kriegs- oder Spannungsfall in der alten Bundesrepublik Sabotageakte hinter den aus DDR-Sicht feindlichen Linien verüben. Zumindest waren sie für ein solches Trainingsprogramm von der DKP und der sie unterstützenden SED in den Blick genommen worden.
Zweifelsohne handelt es bei dieser partisanenähnlichen Gruppe um eine der brisantesten Spielformen der Westarbeit der SED und des MfS, die der „strengsten Konspiration“ unterlag. Dennoch ist diese Auflistung Teil eines scheinbar vollkommen unscheinbaren Vorganges eines Bereiches des MfS der als Abwehreinheit angesehen wird, also einer -prima vista- DDR-bezogenen MfS-Einheit. Die Liste zur Gruppe „Aktion“ ist im sogenannten Sondervorgang 3646/72, der Vorform eines Sicherungsvorganges der HA II erfasst. Auch andere als spektakulär wahrgenommene Fälle, die mit der MfS-Westarbeit in Verbindung standen, sind in Akten von Abwehrabteilungen dokumentiert:
Der ehemalige Westberliner Staatsschützer Karl-Heinz Kurras, der am 2. Juni 1967 den Studenten Benno Ohnesorg erschoss, war zunächst als inoffizieller Mitarbeiter der Abteilung VI, dann der Abteilung VII in der Bezirksverwaltung Berlin (BV) geführt worden.
Der IM „Jürgen Ratzek“ arbeitete für die Linie II, erst in Neubrandenburg dann in Berlin. „Ratzek“ war so etwas wie eine „Spitzenquelle“. Als kleiner Senatsangestellter versorgte er ausweislich von MfS-Vermerken die HA II mehrfach mit der listenmäßigen Aufstellung aller Mitarbeiter des Westberliner Landesamtes für Verfassungsschutz. Darauf aufbauend, legte die HA II Personendossiers an.
Rainer Klebba, für die SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, war jahrelang für die HA XX engagiert, um aus Westberlin über seine Partei und Träger der politischen Bildung zu berichten.
Dok Beispiel
O.T. Verpflichungserklärung des IM „Kleinert“ , Berlin 26. Oktober 1971, BStU MfS; AIM 16046/89, Teil I, Blatt 18
In allen diesen Fällen –weitere Beispiele ließen sich anführen- war also nicht der klassische Westbereich des MfS involviert, sondern „gewöhnliche“ Abwehreinheiten handelten bzw. sammelten Informationen. Sie werfen die Frage auf, inwieweit in den vergangenen Jahren die öffentliche Wahrnehmung der Westarbeit des MfS möglicherweise zu sehr mit der legendären HVA in Verbindung gebracht worden ist. Schon 1993 wurde polemisiert, dass die bundesdeutschen Nachrichtendienste die Beteiligung der MfS-Abwehr an der Spionage deutlich unterschätzt hätten. Verlagert man freilich die Perspektive von dem Bereich, der klassischer Weise als Nachrichtenbereich angesehen wird, auf die übrigen Bereiche des MfS, erweitert sich die Fragestellung. Was ist überhaupt Westarbeit im Sinne des MfS? Wo ist sie zu lokalisieren und damit ihre Überlieferung? Und wie ist sie zu identifizieren, wenn sie sich über mehrere Bereiche des MfS erstreckt? Dieser Frage soll im Weiteren nachgegangen werden. Während sie anfangs systematisch beleuchtet wird, soll im Fortgang der Darstellung entlang von Unterlagentypen, strukturiert nach ihrer Stellung im Informationsverarbeitungsystem des MfS ein Überblick über die Unterlagen des MfS und ihre Relevanz für die Analyse der Westarbeit gegeben werden.
Der Begriff Westarbeit des MfS, obwohl heutzutage in Publizistik und Wissenschaft gang und gäbe, ist von seinem Ursprung weder ein MfS- und auch kein im strengen Sinne wissenschaftlicher Begriff. Der Basis-Thesaurus des MfS von 1975 enthält zwar 31 Komposita mit dem Morphem West- (ohne Westafrika). Benannt sind aber nur konkrete Sachverhalte, die weder durch eine numerische oder begriffliche Klammer unter den Begriff Westarbeit subsumiert werden können. Auch das Wörterbuch der Staatssicherheit von 1975 kennt den Begriff der Westarbeit nicht.
Der Begriff „Westarbeit“ stammt aus der eher geschichtspolitisch motivierten Debatte der Bundesrepublik nach der deutschen Vereinigung. Im Rahmen der beiden Enquetekommissionen des Deutschen Bundestages zur deutschen Teilungsgeschichte wurde anlässlich des Themas „Deutschlandpolitik“ die Westarbeit der SED untersucht. Der Begriff Westarbeit, der für die Westabteilung des ZK auch in der DDR selbst eine zeitlang durchaus gängig war, sprang in diesem Kontext auf das MfS über. Als zweite Quelle der Begriffsbildung ist die Norm der bundesdeutschen Verfassungsschutzämter und Ermittlungsbehörden auszumachen. Derartige an bundesrepublikanischen Rechtsnormen angelehnte Begriffe und die Wirklichkeit des MfS und damit seine Aktenbildung sind naturgemäß verschiedene Welten.
Im MfS selbst war von der Arbeit „in und nach dem Operationsgebiet“ die Rede, einer Formulierung, die so MfS-geprägt und uneingängig ist, dass sie die Suche nach Synonyma geradezu provoziert. Deutet man Operation entsprechend dem militärstrategischen Analogon, wäre es als das feindliche Gebiet, was Ziel von Manövern mit geheimdienstlichen Mitteln und Methoden ist, zu definieren. Dass dieses Gebiet für die DDR v.a. „Westdeutschland“ und “Westberlin“ war, liegt auf der Hand, ebenso aber auch, dass es für die DDR auch noch andere „zu bearbeitende“ Gebiete gab, die sich keineswegs westlich von Berlin befanden. Streng genommen, ist das Gebiet nicht einmal genau umrissen, sondern es befindet sich dort, wo der Feind gerade steht. In den Akten findet sich auch die Unterscheidung nichtsozialistisches Wirtschaftsgebiet/Sozialistisches Wirtschaftsgebiet (NSW/SW), also nach der Abgrenzung der Wirtschaftsverfassungen. Diese nicht geographische Abgrenzung ist allerdings relativ formal und statisch. Wird Westarbeit im vorher genannten Sinne funktional definiert, stellt sich sogar die Frage, ob die Aktivitäten des MfS während der 1980er Jahre in Polen und 1968 in der CSSR nicht auch unter diesen Begriff zu subsumieren wären.
Diese sehr weit gefasste Interpretation, wird auch dadurch gestützt, dass Abwehr und Aufklärung im MfS nicht eindeutig klar getrennt waren, man diese Trennung in gewisser Hinsicht sogar als ein theoretisches Konstrukt ansehen muss. Schon in der Genese des Apparates wurde deutlich, dass sowohl die alten Haudegen aus der illegalen Parteiapparat als auch die sowjetischen Berater gegen den „Feind“ arbeiteten, selbst wenn er oder gerade weil er im Westen stand. Auch wenn es Phasen gab, in denen die „Staatssicherheit“ dafür kritisiert wurde, dass sie ihr Gesicht zu sehr ‚gen Westen’ wandte, also die innere Repression vernachlässigte, war die Westarbeit ein durchgängiger Hauptschwerpunkt des gesamten MfS und zwar aller Dienstbereiche. Erinnert sei daran wie nach dem 17. Juni 1953 der MfS Apparat damit gerade zu damit absorbiert wurde, die westlichen Hintermänner für den Tag X aufzuspüren. Der Begriff „der ideologischen Diversion“, der seit den 60er Jahren die Rechtfertigung für die hypertrophe Sicherheitsdoktrin Mielkes bildete, machte im Grunde genommen die Bekämpfung der inneren Opposition zum Derivat der Westarbeit. Feindliche Regungen im Lande galten demnach als von außen inspiriert. Die Indienstnahme auch der Abwehreinheiten für Aufklärungsaufgaben nahm gegen Ende der DDR sogar deutlich zu, beide Bereiche „verschmolzen“ geradezu Das polnische „Menetekel“ vor Augen hatte Mielke offenbar Angst, dass die zunehmende Westintegration der DDR missbraucht werden könnte, das Land zu destabilisieren. Im Rahmen der vorliegenden Arbeit zeigte sich, welch hohe Bedeutung das MfS der -wenn man so will- „kleinen Westarbeit“ zumaß, der Überwachung der einfachen Ost-Westkontakte. Es fragt sich, ob hier nicht sogar ein bisher vernachlässigter Schwerpunkt der Arbeit des MfS, vor allem in den Diensteinheiten „vor Ort“, den KDs lag.
Die Verschränkung von Abwehr- und Nachrichtendienstaufgaben ist lange bekannt. Dennoch war in den vergangen Jahren eine gewisse Fokussierung auf die HVA festzustellen. Der Nimbus dieses früher sprichwörtlich „gesichtslosen“ Bereiches, die Spionageprozesse nach der deutschen Vereinigung, vor allem aber Datenzugänge haben offenbar nicht nur die Phantasie von Journalisten beflügelt. Neue Informationszugänge durch die Entschlüsselung der sogenannten elektronischen SIRA-Datenbanken ab 1998 und die Desekretierung der sogenannten Rosenholz Karteien im Jahre 2003 stimulierten die Neugierde der gesamten Öffentlichkeit. Der Spiegel titelte vom „Pharaonengrab der Stasi“ und selbst die sonst nüchternde FAZ schrieb, „schon im Namen Rosenholz liegt ein romantischer Hauch von Abenteuer und Verrat“. Obwohl im Grundsatz seit längerem bekannt ist, dass sich auch der Abwehrbereich des MfS stark im Westen engagiert hatte, neigen gerade Überblicksdarstellungen dazu, die HVA-Arbeit dominant in den Vordergrund zu stellen. Erst neuere Arbeiten, vor allem solche die bestimmte Sachthemen wie die Strafverfolgung von Spionage, Technologie, Militäraufklärung oder die Beeinflussung von Westjournalisten in den Vorgrund stellen, greifen wie selbstverständlich auf Informationen HVA und der Abwehr zurück. Eine systematische Analyse der Westarbeit der Abwehr wurde Ende der 90er Jahre begonnen, ist bisher aber nur bei Teilaspekten fortgesetzt worden.
Unterbewertet ist auch der Bereich der Westarbeit, der auf dem Boden der DDR stattfand, auch wenn dies zunächst widersinnig wirkt. Es zeigte sich im Rahmen dieser Arbeit zum einen, dass das MfS seinen gesamten IM-Bestand auf „Westtauglichkeit“ abklopfte, zum anderen, dass Daten von Westbürgern, die den Boden der DDR betraten, in erheblichem Maße erfasst wurden. Es sind Daten zu Westbürgern, die bei Bedarf geheimpolizeilich weiterbearbeitet wurden, sei es im Westen oder im Osten. Diese Erfassungen waren in der Regel mit DDR-Kontakten verknüpft. Insofern wäre Westarbeit schlicht als geheimpolizeiliche Erarbeitung von westrelevanten Informationen zu verstehen, an die sich geheimdienstliche Operationen gegen Westbürger und DDR-Bürger anschließen konnten.
2. Überlieferung
2. 1. Kassationen
Wären die MfS-Unterlagen von der BStU übernommen worden, wie sie am 7. Oktober 1989 noch voll „in Betrieb“ waren, würde eine Recherche zur Westarbeit mit einer Datenbankabfrage in einer der großen MfS-Datenbanken beginnen. Die historische Aufarbeitung wurde jedoch 1990 auf den Stand der Informationsverarbeitung des MfS der 70er Jahre zurückgeworfen. Grund sind bekanntlich die mehr oder minder bewusste Entscheidung zur Kassationen der meisten Datenträger und der Sicherungsverfilmungen von Karteien. Diese Kassationen wurden in einem bis heute nicht abschließend erforschten Zusammenspiel von ehemaligen MfS-Offizieren, Staatsbeauftragen und Bürgergruppierung vorentschieden und vom Zentralen Runden Tisch sanktioniert. Die Chararakterisierung als „mehr oder minder bewusst“ ist insofern zu verwenden, da die beteiligten Bürgergruppierungen, nicht hinreichend Qualität und Quantitäten des Kassationsgutes überblickten. In Folge wurden die wichtigsten EDV-Datenträger mit ihren Inhalten, z.B. die Zentrale Personendatenbank, ZPDB, vernichtet. Sie hätten Aufschluss über den Grad der Erfassung der Bevölkerung, die Art der Erfassung, die Informationsvernetzung, die Leistungsfähigkeit der Informationsverarbeitung, kurz die Leistungsfähigkeit des MfS mit Stand Herbst 1989 und seiner Überwachungsmächtigkeit geben können. Es wurden aber auch Verfilmungen von Karteien, vermutlich auch gerade solchen, die Auskunft über das IM-Netz, auch das West-IM-Netz geben konnten, vernichtet.
Schon zu regulären MfS-Zeiten wurden Akten kassiert, vor allem Ende der 1980er Jahre, um einerseits Vorkehrungen für Spannungsperioden zu treffen und andererseits aus Kapazitätsgründen. Allerdings wurde das kassierte Schriftgut in großem Umfang verfilmt. Es wird davon ausgegangen, dass schon vor 1989 in manchen archivierten Beständen des Ministeriums rund 40% des Schriftgutes kassiert wurde. Während diese regulären Kassationen an Hand von Archivregistrierbüchern relativ gut nachvollziehbar ist, sind die „wilden“ Kassationen, die angesichts des drohenden Zusammenbruches des SED-Regimes seit Oktober 1989 angeordnet wurden, und die selbst nach der Besetzung des Berliner Ministeriums am 15. Januar 1990 nicht aufhörten, bisher nur punktuell erforscht. So sollen vom Schriftgut der Abteilungen 26, M und III rund 78-96% der Bestände vernichtet worden sein. Da diese als „Dienstleistungsbereiche“ des MfS massenhafte Überprüfungen des Post und Fernmeldeverkehrs vornahmen, müssen diese Zahlen nicht auch repräsentativ für die eigentlich geheimpolizeilich tätigen, sogenannten operativen, Bereiche sein.
Dass die Dokumente der HVA von Oktober 1989 bis zum Frühjahr 1990 weitgehend vernichtet wurden, ist bekannt. Wie viel an Unterlagen zur Westarbeit aus den Abwehreinheiten, die sich direkt oder mittelbar mit dem „Operationsgebiet“ befassten, kassiert sind, ist nicht untersucht und angesichts einer gewissen Diffusität der Westprovenienzen auch schwer nachvollziehbar. Die Prioriät des „Quellenschutzes“ zielte natürlich auch oder gerade auf die Richtung West agierenden Helfeshelfer des MfS. Die sogenannte „Sackaktion“ der BStU, d.h. die Grobsichtung und –provenienzbestimmung von über 12.000 Säcken mit Materialien, die vor der Vernichtung gerettet werden konnten, ergab, dass die Säcke auch Erkenntnisse über ausländische Geheimdienste, Botschaften und andere Institutionen, sowie die täglichen Lageberichte des MfS der letzten Monate mit dem ganzen Spektrum an registrierten Vorkommnissen enthielten.
Gerade die Hauptverantwortlichen für die Vernichtungen, die ehemalige Stasi-Generalität, mussten allerdings einräumen: Es wurde „zu viel archiviert. Von den meisten Papieren gab es zwei und drei Kopien. Der Gedanke, dass dieses umfangreiche Schriftgut eines Tages in die Hände des Gegners fallen könnte, wurde nie ernsthaft erwogen.“ Angesichts der umfangreichen Mobilisierungsplanungen der DDR mutet dieses Statement merkwürdig an. Dennoch sollte diesem Hinweis der MfS-Generalität folgend, bei der Rekonstruktion der Westarbeit der Abwehreinheiten das Augenmerk auf potentielle Parallelüberlieferungen gelegt werden, eine Methode, die schon bei der HVA zu substantiellen Erkenntnissen geführt hat. Diese Perspektive wirft die Frage nach den Informationsflüssen, Informationssträngen, Informationsknoten auf, und auch die Karteien als Findmittel, Informationsträger und manuelle Vorformen von elektronischen Datenträgern sind zu berücksichtigen.
2. 2. BStU - Bestände und Findmittel
Während die BStU-Bestände nach einer Hochrechnung Anfang der 90er Jahre lange Zeit mit 180 km angegeben wurden, sind die Zahlen heute gesicherter und differenzierter. Danach verfügt die BStU in den Archiven der Zentralstelle und der noch 12 Außenstellen über 111 km Schriftgut, 12 km Karteikartei und umgerechnet 35 km an verfilmten Dokumenten. Hinzu kommen 15.000 Behältnisse mit zerrissenen Unterlagen und 1,4 Millionen „spezielle Informationsträger“ (Fotos, Filme, Tonbänder etc.).
Den genauesten und aktuellsten Überblick über die Bestände liefert die Bestandsübersicht im Internet der BStU, www.bstu.de. Für 5 Teilbestände existieren vorläufige Findbücher bzw. archivalische Verzeichnisse:
2. 3. Die HVA-Überlieferung
Die HVA Überlieferung bei der BStU, besser die Überlieferung der HVA und der Linie XV, also unter Einschluss der analogen regionalen Strukturen, ist vielfach beschrieben worden und relativ gut dokumentiert. Dieser Bestand ist in den vergangenen Jahren auf Grund von Rückführungen und Parallelüberlieferungen in den Abwehreinheiten sogar „gewachsen“. Quantitativ ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich weniger Unterlagen vorhanden sind als westrelevante Unterlagen in den Ablagen der Abwehrbereiche.
Überliefert ist zunächst eine von der HVA vorgenommene Auswahl von „Informationen“ an Partei und Staatsführung bzw. den KGB, die die HVA-Oberen zum Ausweis ihrer Tüchtigkeit 1990 selbst überliefert haben. Derartige Ausgangsinformationen, von denen die HVA täglich ca. 1-3 über die ZAIG weiterleitete, sind zu ca. 60% erhalten geblieben. Auch aus einigen HVA-Diensteinheiten sind Restunterlagen überliefert.
Übergeben wurden z.B- von westlichen Diensten Unterlagen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit gesammelt hatten: aus den BND-Beständen des Überläufers Werner Stiller oder 0,30 lfm, aus den ehemaligen Beständen der BVs Potsdam und Frankfurt/Oder, die der BStU vom Berliner Landesamt für Verfassungsschutz der übergeben wurden. Auch Unterlagen, die im Zusammenhang mit Spionageermittlungen in die Akten der Bundesanwaltschaft gelangten, wie Sicherungsverfilmungen und Retrokopien wurden inzwischen in die BStU-Archive überstellt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch heute noch Unterlagen der Linie XV in anderen Behörden, im Ausland oder auch in Partei- und Staatsarchiven lagern, die im Grundsatz rückgeführt werden müssten. Nicht nur die überraschenden Filmfunde im HVA- Filmstudio Gosen bei Berlin im Jahr 2005 (!) legen diese Vermutung nahe.
Chancenreicher gestaltet sich die Suche derzeit in HVA-Parallelüberlieferungen aus Abwehreinheiten, die im Rahmen der aktuellen Erschließungen gefunden werden. Diese Dokumente werden in der BStU-internen Erschließungsdatenbank SAE als HVA-Unterlagen ausgewiesen. So entsteht faktisch ein IT-gestütztes HVA-Spezialinventar, das freilich nur intern „sichtbar“ ist. Aber auch Externe können über den normalen Nutzungsweg davon profitieren. Derzeit sind dort über 6.100 Akteneinheiten im den Beständen des Berliner Ministeriums nachweisbar.
Auch in den ehemaligen Bezirksstellen der HVA sind in „Berlin, Gera, Neubrandenburg, und Magdeburg nennenswerte Mengen an Unterlagen in Leipzig und Frankfurt/Oder größere Bestände“ nachgewiesen. In Dresden sind Sicherheitsverfilmungen u.a. von Auskunftsberichten, also Kurzcharakteristiken von IM, auch West-IM vorhanden.
Dass sich die Arbeit der HVA angesichts dieser vergleichsweise geringen Datenmenge zumindest strukturell rekonstruiert werden konnte, ist bekanntlich zwei „tschekistischen“ Fehlleistungen zu verdanken: Zum einen gelangte eine Sicherheitsverfilmung der HVA-Personenkartei F16 –vermutlich mit dem Stand 1988-in die Hände des US-amerikanischen Geheimdienstes CIA. Dieser überließ der BStU im Jahr 2003 elektronische Kopien von Mikrofiche-gesicherten Karteikarten .Zu dieser Charge gehören auch 1.702 elektronische Kopien von sogenannten Statistikbögen, die faktisch eine Art Kurzauskunftsbericht über IMs darstellen. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die amerikanische Seite ihr Wissen nicht komplett an die deutsche Seite weitergegeben hat
Durch einen Zufallsfund kam die BStU auch in den Besitz einiger unzureichend gelöschter Datenbänder, die HVA-Daten enthielten. Die meisten gehören in die Kategorie des „Systems der Informationsrecherche“ der HVA, kurz SIRA. Sie umfassen Eingangsinformationen zu Technologie und Wissenschaft, Informationen zu außenpolitischen, innenpolitischen, wirtschaftspolitischen und militärischen Sachverhalten, Informationen über sogenannte „Regimeverhältnisse“, also Angaben über Anmeldeformalitäten, Identifikationen und ähnliches, die die handwerkliche Seite der Agententätigkeit spiegeln. Eine andere Teildatenbank spiegelt das Wissen über westliche Nachrichtendienste und ihr Personal. Die sogenannte SIRA TDB 21 ist eigentlich als Personen- und Vorgangsdatei Teil der „Zentralen Objekt und Personendantenbank“ (ZOPA) der HVA. Sie beinhaltet die Angaben aus der F22-Kartei der HVA, die auch im Rahmen der sog. Rosenholzcharge überliefert sind.
2. 4. VS-Ablage
„Ein relativ großer Anteil“ der bei der BStU überlieferten HVA Unterlagen befindet sich in sogenannter gesonderter Verwahrung. Nach einer Angabe von 2001 sind es 130 Signaturen, mehr als 10 Prozent des HVA-Bestandes. Diese Unterlagen sind nach Bundesrecht als Geheimschutzunterlagen eingestuft. Sie zeugen von der Leistungsfähigkeit des DDR-Nachrichtendienstes. In 18 Bänden werden z.B. in alphabetischer Reihenfolge, Auskünfte zu BND-Mitarbeitern aufgelistet. Darunter befinden sich auch Informationszulieferungen anderer Diensteinheiten, v.a. der HA II und III. So detailliert wie teilweise die Personendossiers waren, so fragmentarisch sind die Überlieferungen über die Strukturen des BND. Auch Unterlagen zu anderen Geheimdiensten in Nato-Ländern, insbesondere der CIA, befinden sich in den Unterlagen, sofern sie nicht an diese Dienste zurückgeführt wurden.
2. 5. Findbücher-Verzeichnisse
Die Überlieferungen der Sekretariate der drei Abwehr-Stellvertreter des Ministers spiegeln je nach Überlieferungslage die Aktivitäten ihres jeweiligen Verantwortungsbereiches. Weniger das Sach- als das Ortsregister und Institutionenregister verweisen auf zahlreiche Westbezüge, allein 16 unter dem Stichwort „BRD“. Gemäß der Zuständigkeit für die bewaffneten Formationen der DDR und die Grenze finden weist der Bereich des Stellvertreters Gerhard Neiber z.B. Akten zum sog. „Polittourismus“, also der Einreise westlicher Politiker in die DDR oder zur Überwachung von Mitgliedern der Partei der Grünen und der Friedensbewegung auf. Auch die Funkaufklärung Richtung Westen gehört in diesen Bereich. Der vergleichsweise gering dokumentierte Arbeitsbereich von Rudi Mittig, enthält immerhin das Referat eines BND-Chefs zur Wirtschaftspionage, das Angebot eines westdeutschen Pharmakonzern für gemeinsame Arzneimittelteste, u.a. mehr Der Bereich des erst seit 1986 ins Amt gekommenen Wolfgang Schwanitz ist stark technisch orientiert. Dies kann jedoch auch ein Indiz für die Verlagerung der Westarbeit von der menschlichen zur technischen Quelle sein. Vereinzelte Dokumente, wie eine Expertise über Westdeutsche Autotelefone, verweisen auch hier auf Westaspekte. Der zum Zeitpunkt der Erstellung des Findbuches noch vergleichsweise kleine Bestand, ist inzwischen um ca. 400 Akteneinheiten aus dem Bereich des Ministers ergänzt worden.
Die „Allgemeine Sachablage“, der Archivbestand 2 der Abteilung XII umfasst eine „einzigartige Mischung von Unterlagen verschiedener Herkunft“. Sie tangieren die unterschiedlichsten Sachverhalte, darunter auch solche mit Westrelevanz, wie schon der erste Aktentitel des Findbuches verdeutlicht: Cuno Fischer Straße, Flüchtlingsbetreuungsstelle Berlin-Marienfelde. Anders als zu erwarten sind hier auch personenbezogenen Verfolgungsvorgänge von „erheblicher historischer Bedeutung“ abgelegt, wie z.B. Spionage- bzw. mutmaßliche Spionagefälle oder wegen ‚feindlicher’ Westverbindungen zu Institutionen wie den ‚Ostbüros’ von SPD und CDU, dem Sender RIAS oder der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, etc.. Allein die Bereiche, die den größten Registraturbildnern in diesem Bestand zuzuordnen sind, die HA I und das BdL, deuten auf relevante Westanteile hin.
Die Abteilung X fungierte als „zentrale Koordinierungsstelle des MfS bei der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen der sozialistischen Länder“.
Allein das Ortsregister enthält zum Stichwort „BRD“ 77 Einträge, weitere mit Westbezügen finden sich unter anderen Stichwörtern. Insbesondere die Kapitel zur „Aufklärung von westlichen Geheimdiensten und Streitkräften“, „Terrorismus“, „Personenüberprüfungen“ und zum Datenverbund SOUD weisen zahlreiche Titel mit Westbezug aus.
Ein Verzeichnis existiert auch für die Filme und Videos des MfS. Nicht wenige Lehr-, und Observationsfilme oder zu Zwecken der Propaganda oder MfS-internen Traditionsbildung geschaffene MfS Eigenproduktionen über ‚Kundschafter’ offerieren Westaspekte, die in den Akten so anschaulich nicht überliefert sind.
3. Diensteinheiten und Westarbeit
Klassische, vor allem institutionengeschichtlich bestimmte Darstellungen, orientieren sich an der schriftlichen Hinterlassenschaft von Registraturbildnern, die im Wesentlichen an Zuständigkeiten festgemacht werden. Auch die vorläufige BStU- Klassifikation, die als Gerüst für die Erschließung der Unterlagen aus den Diensteinheiten des Staatssicherheit dient, orientiert sich an gegebenen oder vermuteten Zuständigkeiten Arbeitschwerpunkten oder entsprechenden Aktenlagen. Bei manchen Punkten wird ein Westbezug deutlich, allerdings ist das Raster offenkundig zu grob, um die Breite der Westarbeitsunterlagen abzudecken. Ohnehin stößt der Versuch, die Westarbeit an den Unterlagen einer bestimmten Struktureinheit des MfS festzumachen an ein logisches Problem. „Weder in der vertikalen Gliederung…noch in der horizontalen Aufteilung nach ‚Linien’….beschränkte sich die West-Arbeit auf einen bestimmten Teil der DDR-Staatssicherheit“. Sie war „grundsätzliche eine Aufgabe aller Diensteinheiten“. Mit anderen Worten: Westarbeit war keine Zuständigkeit innerhalb des MfS, sondern ein Schwerpunkt des Gesamtapparates. Das Gewicht der Abwehreinheiten gegenüber der HVA wird allein darin deutlich, dass die Abwehreinheiten nach heutiger Erkenntnis über ungefähr ebenso viele West-IM (im Sinne von IM mit westlicher Staatsangehörigkeit) verfügten, wie die HVA.
Schon der Blick auf Anklagen und Verurteilungen von DDR-Spionagedelikten zeigt, dass Spionageaktivitäten keineswegs auf einige wenige vormalige MfS-Diensteinheiten beschränkt waren. Wenn hier von Diensteinheiten die Rede ist, wird vom Linienprinzip ausgegangen, d.h. von den zentralen Diensteinheiten unter Einschluss der analogen Bereiche in den BVs und KDs.
Eine neue diachrone Darstellung der MfS-Struktur, die erstmals auch systematisch der Frage nachgeht, ob die jeweilige DE „Arbeit in und nach dem OG“ (Operationsgebiet- d.A.) geleistet hat, liefert einen klaren Befund. Selbst Bereiche, die als interne Dienstleister zu bewerten sind, leisteten ihren Beitrag zur Westarbeit. So oblag es z.B. dem Zentralen medizinischen Dienst „ die medizinische und psychologische Betreuung und Versorgung von Kadern, die im Operationsgebiet zum Einsatz kommen sollten oder sich zur Erholung in der DDR aufhielten und auch von zurückgezogenen Kundschaftern. Sogar Mitarbeiter des Büros der zentralen Leitung, die sich im Auftrage von Minister Mielke für die Sportvereinigung „Dynamo“ engagierten, wurden „immer wieder als Delegationsleiter bzw. Mitglied von Delegationen auch im kapitalistischen Ausland eingesetzt.“
Den Eindruck einer gewissen Zuständigkeitsdiffusität bei der Westarbeit bestätigt auch ein exemplarischer, kursorischer und keineswegs vollständiger Überblick über einzelne MfS-Bereiche.
Die HA II beschäftige sich „in starkem Maße“ mit dem Westen. Sie hatte -zumindest zeitweilig- explizit auch für die “Aufklärung von Organisationen, die im ‚Operationsgebiet’ gegen die DDR arbeiten“ zu sorgen. Die bedeutsamste Operation ist die Aktion „Konterschlag“ gegen das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz, bei der ein 131 Bände umfassender OV entstand. Kompetenzstreitigkeiten zwischen der HVA und der HA II waren vorprogrammiert, wurden in den 70er Jahren zugunsten der HVA entschieden, was die HA II aber nicht vollständig daran hinderte, weiterhin in diesem Bereich tätig zu sein. Auch klassische Abwehrtätigkeiten, wie die „Sicherung der Zusammenarbeit der SED und des FDGB mit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) bzw. mit der Sozialistischen Einheitspartei Westberlins (SEW).“ Und die „Sicherung der DDR-Auslandsvertretungen“ spielten sich zumindest teilweise auf West-Territorium ab. Aber selbst bei Abwehraktivitäten auf dem Territorium der DDR, wie der „Überwachung der ausländischen Vertretungen“ und der „Abwehrarbeit unter ständig oder zeitweilig in der DDR-lebenden Ausländern“ fielen naturgemäß wertvolle Westinformationen an.
Ein anderes Beispiel für eine starke Westausrichtung ist die Abteilung 5 inmitten der einer Hauptabteilung, die man als klassischen Abwehreinheit einschätzen könnte, der HA XX. Sie war zunächst für die Bekämpfung der Fluchthilfe, im MfS-Jargon „Menschenhandel“, „Grenzprovokationen“ und „Schleusung“ genannt, zuständig. In den 60er Jahren kam die Aufgabe hinzu, bestimmte „Zentren der politisch-ideologischen Diversion“ im Westen zu beobachten, darunter zählte das „Gesamtdeutsche Institut“ aber auch wissenschaftliche Institute von Universitäten. Es ist typisch für die Arbeitsweise des MfS, dass, die XX/5 „ihre“ OVs und OPKs weiterbearbeitete, auch nachdem im Jahr 1976 die BKG die Federführung beim Thema Fluchthilfe bekam. Zunehmend beschäftigte sich die Abteilung in der Folgezeit mit Aktivitäten von ehemaligen DDR Bürgern, die in die DDR zurückzuwirken drohten. Weil einige dieser Exil-DDR-Bürger auch in der blockübergreifenden Friedensbewegung engagiert waren, übernahm dieser Bereich innerhalb der Abwehr auch zunehmend die Expertise für die westliche Friedensbewegung.
Auch die HA I, die für die Grenztruppen und die NVA zuständig war, verfügte über eine eigene „äußere Abwehr“, die sach- und Personenbezogen Richtung Westen arbeitete. Sie versuchte z.B., IMs so zu platzieren, dass sie lockvogelartig das Interesse fremder Geheimdienste weckten. Auch die eigentliche Armeeaufklärung im Bereich des Ministeriums für nationale Verteidigung (MfNV) war mit dem MfS „eng verbunden“. Ihr Personalaufkommen war zweidrittel so groß wie das der HVA. Sie verfügte über zahlreiche „agenturische Mitarbeiter“, wie ihre IM genannt wurden. Daneben verfügte sie über VTKs , sogenannte Vertrauenskontakte. Das waren inoffizielle Verbindungen zu ausländischen Militärs. Die HA I war für die Abwehr in der militärischen Aufklärung zuständig, so dass sich auch hier auf Grund der MfS-Kontrolle und des Datenaustausches überlappende Westinformationen ergaben. Das MfS durchdrang die Armeeaufklärung mit IM und OIBE, erfasste die Offiziere in Dossiers. Das Archivmaterial wurde teilweise in eigenen Ablagen, teilweise in der Abteilung XII des MfS archiviert, die Quellen mussten dort registriert werden. Bei Verdacht der Doppelagententätigkeit griffen die HAI und die Spionageabwehr der HVA ein. Auch im Rahmen der Grenzsicherung fielen Westinformationen an. Die Erschießung des ehemaligen DDR-Bürgers Michael Gartenschläger, der demonstrativ Splitterminen an der innerdeutschen Grenze demontiert hatte, ging auf das Konto der HAI. Gartenschlägers Pläne waren zuvor im Westen „aufgeklärt“ worden.
Die HA XXII, die ab Ende der 70er Jahre Aufgaben von anderen Bereichen aufsog, war u.a. für rechtsextreme und militant antikommunistische Gruppen in der Bundesrepublik verantwortlich. In diesem Bereich kamen offenbar nur in sehr bescheidenem Ausmaß IM aus dem Westen zum Einsatz, so dass man auf Reise-IM zurückgriff. Dagegen konnte das MfS im Bereich Linksextremismus und terroristische Aktivitäten auf reichhaltige inoffizielle Informationen aus dem Westen zählen. Allein in der XX/8, dem Bereich für Terrorismus waren 22 IMB aus dem Westen, also hochkarätige IM, im Einsatz.
Die 1976 gegründete ZGK war eine vergleichsweise kleine Abteilung, mit 261 Mitarbeitern im Jahr 1989. Als Reaktion auf die Liberalisierung des Reiseverkehrs und die KSZE-Schlussakte sollte sie federführend die MfS-Aktivitäten zur Fluchthilfe koordinieren. Diese Aufgabe enthielt per se eine Westorientierung, welche noch durch den Befehl 6/77 verstärkt wurde, der die ZKG „auf Fahndungsaufträge ‚im und nach dem Operationsgebiet’ „ ausrichtete. Auch Reisesperren sollten koordiniert werden. Nach 1979 wurde sogar daran gearbeitet, eine Gruppe von Führungs-IM (FIM) im Westen aufzubauen.
Die Aufgabe, „Personen im Zusammenhang mit der Bearbeitung Operativer Vorgänge“ zu observieren, lässt auf den ersten Blick kaum einen Westbezug vermuten. Bei den Spionageprozessen Mitte der 90er Jahre, zeigte sich jedoch, dass es bei „Delikten wie Freiheitsberaubung, Verschleppung oder Beihilfe zum versuchten Mord… zumeist um Handlungen von West-IM der Hauptabteilung VIII“ ging. Dieser Bereich war nämlich auch zuständig für Einsätze im Westen. So hatte die HA VIII auch „Maßnahmen gegen Einzelpersonen, Personengruppen und Einrichtungen“, sowie Observationen „in und nach dem ‚Operationsgebiet’“ durchzuführen. Sie kam aber auch in anderer Weise mit Westbürgern und Westinformationen in Berührung: bei zentralen Aktionen, der Observierungen im Transitverkehr und beim sogenannten „Polittourismus“, worunter Einreisen von mehr oder minder prominenten Politikern aus dem Westen zu verstehen sind. Die Arbeit Richtung Westen war damit sogar eine „Hauptaufgabe“ dieser HA.
Die „Hauptaufgabe“der relativ kleinen, in den 80er Jahren aufgebauten AG BKK hatte per se einen deutlichen Westbezug. Sie sollte den Bereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) absichern. Deren Chef, Alexander Schalck-Golodkowski, war als Offizier im besonderen Einsatz (OIBE) bei ihr registriert. Auf Grund der Dreifachanbindung der KOKO an den SED-Generalsekretär, den ZK-Sekretär Wirtschaft und das MfS lag der Schwerpunkt der Aufgaben der BBK bei der reinen Absicherung, sogar der physischen Absicherung im Wachbereich. Dennoch gab es schon auf Grund der personellen Verquickungen Verbindungen mit dem Provisionsgeschäft zur Finanzierung westlicher kommunistischer Parteien, dem Waffenhandel und Schmuggel von Embargogütern.
Die HA VI war für den grenzüberschreitenden und Transitverkehr zuständig. Damit fielen bei zig Tausende Daten von Westbürgern an. Die Reisedatenspeicher der HA VI gehören zu den vermutlich größten Datenbanken im MfS . Die Hauptabteilung hatte einen „markanten Schwerpunkt“ im Bereich von Fluchtverhinderungen, die nicht selten Westbezüge aufwiesen. Die HA VII sollte vorrangig die DDR-Volkspolizei und die Zollverwaltung „sichern“, wo auch der „Löwenanteil“ ihrer IM angesiedelt war.Diverse andere Aufgaben überlappten sich auch mit der Westarbeit. Die HA VII hatte z.B. auch die Westberliner Polizei im Visier. Auch die Überwachung der Notaufnahme und Flüchtlingslager in der Bundesrepublik und in Westberlin oblag ihr.
Die Abteilung, die sich mit Schmuggel befasste, hatte West-IM oder dritte Welt-Studenten „unter Vertrag“. Aber auch der Bereich, der sich mit Migranten bzw. Remigranten, den Rückübersiedlern und dem zentralen Aufnahmeheim in Röntgental beschäftigte, fielen Westinformationen an. Selbst im sichersten Bereich der DDR, in Haftanstalten, konnten Westinformationen anfallen.
Die HA XVIII war an sich für die „Sicherung“ der DDR-Volkswirtschaft zuständig. Auf Grund der hohen Integration der DDR-Wirtschaft in Ost-West-Handels-, aber auch Produktionsbeziehungen unterhielt dieser Bereich eine eigene West-Abteilung, die Hauptabteilung XVIII/14. Bereiche wie „Wirtschafts- und Industriespionage“, oder „wissenschaftlich-technische Aufklärung“, die oftmals ausschließlich mit der HVA identifiziert werden, wurden auch von dieser Hauptabteilung abgedeckt. Auch bei Kontakten zu Wirtschaftsleuten aus dem Westen in der DDR, in Betrieben oder anlässlich von Messen, v.a. im Leipzig, fielen Westinformationen an. Das Heer der sogenannten Reisekader, also von DDR-Experten, die aus beruflichen Gründen in den Westen fuhren bot v.a. dieser Abteilung gute Möglichkeiten, Informationen über den Westen zu gewinnen bzw. abzuschöpfen.
Auch alle Bereiche, die mit der finanziellen Unterstützung von DDR-freundlichen Gruppierungen im Westen und so genannten Stay Behind Kräften wie der erwähnten Gruppe „Aktion“ befasst waren, hatten eine formelle Westzuständigkeit. Zu erwähnen ist die AGM, die Terror- und Sabotageakte gegen die Bundesrepublik plante. Sie wurde 1988 in die HA XXII integriert.
Auch Diensteinheiten, die nicht zu den geheimdienstlich arbeitenden, sogenannten operativen Bereichen des MfS, den „operativen“ Diensteinheiten, gehörten, trugen Beachtliches zur Westarbeit bei. Mit jedem West-Brief, der in der DDR abgefangen wurde, fielen naturgemäß auch entsprechende Daten an, ebenso bei abgehörten internationalen Telefonverbindungen der Abt. 26. In der HA III waren Ende der 80er Jahre immerhin 2.361 Mitarbeiter für die Überwachung westliche Funknetze und Nachrichtenverbindungen zuständig, wozu auch Richtfunkstrecken, Autotelefone und Regierungssonderverbindungen gehörten. Man kann sich fragen, ob diese rein technische Spionage als „Ätherpolizei“ in gewisser Hinsicht nicht schon effektiver war als die klassische Agenten-gestützte. Auch der in Anlehnung an James Bond Filme als „Q“-Abteilung charakterisierte OTS, lieferte Container, Mikrate und ähnliches Agentenequippment für die Westarbeit.
Schon dieser kursorische Überblick zeigt, dass sich ein Inventar zur Westarbeit der Abwehreinheiten eigentlich über den Gesamtbestand erstrecken und relevante Bereiche derselben abbilden müsste. Anhand des jetzigen Erschließungsstandes ist noch nicht auszumachen, wie umfangreich der Anteil einzelner Bereiche ausfallen würde. Hilfsweise kann versucht werden jenseits von förmlichen Zuständigkeiten an Hand von anderen Merkmalen, Westarbeits-Cluster zu ermitteln.
Georg Herbstritt hat an Hand der Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft Abwehreinheiten aufgelistet, die „in großem Umfange“ IMs in der Bundesrepublik und in Westberlin führten. Das betraf insbesondere die (Haupt-)Abteilungen zur Überwachung der Nationalen Volksarmee und der Grenztruppen (HA I), die Spionageabwehr (HA II). Passkontrolle und Tourismus (HA VI), Beobachtung und Ermittlung (HA VIII), Bekämpfung des politischen Untergrunds (HA XX) und Terrorabwehr (HA XXII), ferner die Zentrale Koordinierungsgruppe zur Bekämpfung von Flucht- und Übersiedlung (ZKG) sowie die entsprechenden Linienbereiche in den Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen. Da das Kriterium „Ermittlungsverfahren“ durch Ermittlungsmöglichkeiten, Ermittlungswillen und die Rechtslage determiniert sind, kann diese Auswertung jedoch allenfalls als Anhaltspunkt dienen.
Als weiteres Indiz für die Arbeitsintensität und das Informationsaufkommen der Westarbeit können auch IM-Statistiken der Abteilung XII oder der jeweiligen Bereiche selbst herangezogen werden, die freilich nicht vollständig überliefert sind. Über 100 IM im Operationsgebiet waren für die HA VIII (1988) und die HA I (1989) tätig. Über 70 für die HA II (1974) und die HA XX. (1984).
Schon dieser kleine statistische Überblick zeigt, dass aus einer formellen Zuständigkeit nicht unbedingt auf eine quantitativ intensive Arbeit geschlossen werden kann. So verfügte die an der Grenze und im Transit tätige HA VI nur über 67 Westberliner oder Bundesbürger als Quellen, während die für Observation zuständige Hauptabteilung VIII über 113 verfügte, „eine bemerkenswerte Anzahl“ für eine Abwehreinheit. Über wenige West-IM verfügte nach diesen statistischen Erkenntnissen die Hauptabteilung XVIII, nämlich 15. Sie deckte ihren Informationsbedarf offenbar über DDR Wirtschaftsvertreter, die als sogenannte Reisekader in den Westen fahren durften, und zum Teil als IM verpflichtet waren, zum Teil aber unwissentlich abgeschöpft ab.
Im Rahmen dieser Arbeit wurde begonnen, die Straßenkartei Westberlin (F 78a) auszuwerten. Ein Ziel war, Anhaltspunkte für eine Streuung der West-IM über die verschiedenen Diensteinheiten zu bekommen. Die vorläufige Auswertung der Kartei, die die IMs von Berliner Abwehrdiensteinheiten in den Stadtbezirken (KDs), der BV Berlin und des MfS enthielt, waren die Linie VI mit über 300 IM und die Linie II mit deutlich über 200 die Spitzenreiter bei der Arbeit mit Westberliner IM. Deutlich mehr als 100 West IM hatten die VIII, die XX und die VII. Allein die KDs verfügten über mehr als 60 IM in Westberlin. Dass die Zahl der BV bzw. KD-IMs sich nur um 14 Prozentpunkte von der des Ministeriums unterschied, macht die Bedeutung der Westarbeit von BVs deutlich. Andererseits dürfte diese Statistik nicht repräsentativ für andere Regionen bzw. für die jeweils gesamte Linie sein, sondern Ausdruck der Sondersituation im Raum Berlin. Zu bedenken ist ferner, dass es sich bei diesen Zahlen um aufaddierte Angaben über einen längeren Zeitraum handelt, nicht um Stichtagsangaben wie bei den oben angeführten Zahlen.
Auf Basis der Analyse von Feindobjektzuständigkeiten hat Knabe eine etwas abweichende Reihung nachgewiesen. Danach waren 1983 von 119 Objekten 26 bei der HA XX, 23 bei der bei der HA XXII, nur 20 bei der HVA, 19 bei der HA II, sowie 31 bei anderen Diensteinheiten des MfS registriert.
4. Rechercheprinzipien
Bei der Recherche entlang von Diensteinheiten-Zuständigkeiten werden mehrfache Probleme deutlich: Die Unterlagen sagen viel über die Arbeit des jeweiligen MfS-Bereiches aus, sie geben aber u. U. nur ein begrenztes Bild von der Westarbeit zu dem Thema, das dem Verantwortungsbereich scheinbar entspricht. Andere Diensteinheiten könnten u.U. sogar gehaltvollere Informationen erhoben haben. Zudem mag es auf Grund von Kassationen Überlieferungslücken geben. Ferner mag ein Teil der Unterlagen schon zu MfS-Zeiten archiviert sein. Sofern es sich um Personendossiers handelt, sind diese aber ganz überwiegend noch nicht erschlossen, also nur über Personennamen auffindbar. Die aber muss man erst einmal kennen!
Einer klassischen Recherche entlang der Provenienzen sind also Grenzen gesetzt. In der BStU werden Personenrecherchen über zahlreiche ehemalige MfS-Karteien und BStU-erstellte Datenbanken durchgeführt. Themen werden in der Regel primär über die interne Datenbank SAE (Sachaktenerschließung) nach indizierten Begriffen oder nach Stichworten im Enthält-Vermerk recherchiert. Öffentlich wurde in Teilen ein interner kritischer Bericht der Archivabteilung der BStU, wonach die Erschließung nicht immer nach einheitlichen Begriffen erfolgt. Der Thesaurus der BStU, der unterstützend für die Erschließungsarbeit herangezogen wird, umfasst Begriffe wie Westdeutscher Inoffizieller Mitarbeiter, BRD-Bürger, Journalist (als Synonym für Westkorrespondent), gegnerische Organisationen (als Synonym für Westorchtigkeit des SAE-Systems widerspiegelt, zeigt er doch die Grenze von Stichwort beziehungsweise Indexrecherchen auf. Die SAE-Datenbank erfasst ohnehin nur die erschlossenen Unterlagen, also nur zu einem geringen Teil, die schon vom MfS archivierten Unterlagen im Bereich der Linie XII.
ganisation), BRD-Medien, westliche Massenmedien, westliche Strategie, internationale Zusammenarbeit, Berlinstatus, Berlintransit und andere. Auch der Begriff „Westarbeit“ wird explizit genannt. Die Eingabe „West“ im Sachindex weist im Bestand des MfS bisher keine Akteneinheit aus. In der Volltextrecherche werden immerhin 22 Aktensignaturen ausgewiesen. Auch wenn die Suche nach einem Stichwort nur ein unzureichender „System“ Test sein mag, der nicht ausreichend die positive Recherchemä
Eine dritte Möglichkeit sich der Westarbeit anzunähern, jenseits dem Provenienz- und dem BStU-Prinzip wäre das Mielke Prinzip. Als Mielke-Prinzip wird der Versuch verstanden, sich mit den Methoden, die die Staatssicherheit selber angewendet hat, den Inhalten zur Westarbeit zu nähern. Dies aber bedeutet, sich mit dem Informationsverarbeitungssystem des MfS vertraut machen zu müssen, die entscheidenden Informationsquellen, Übermittlungsstränge etc., zu ermitteln. In den Blick geraten damit nicht nur die klassischen Akten, sondern auch alle andern Formen von Informations(übermittlungs)trägern, dazu gehören nicht zuletzt auch Karteikartensysteme und Datenbanken, deren Informations- und Evidenzwert bislang kaum analysiert wurde. Zu berücksichtigen ist sowohl die vertikale als auch die horizontale Informationsverarbeitung und zwar jeweils in beide Richtungen.
5. Interne Kommunikation
5.1. klassische vertikale Kommunikation
5. 1.1. MfS-Leitungsinputs
Das MfS war Teil des militärisch-administrativen Komplexes der DDR. De Jure war es eine Ministerialbürokratie mit Bezirks- und Kreisdependencen, anderseits bestand es aus einem Komplex quasi nachgeordneter Behörden, war Geheimpolizei, Untersuchungsorgan, Spionageorganisation, eine mit der Zeit ausufernde allgemeine „Sicherheitsbürokratie“ , die als „bewaffnetes Organ“ in das Korsett der militärischen Ordnung gepresst worden war. Diese „straffe militärische Struktur“ spiegelt sich auch in der Art der Aktenführung, vor allem was die vertikalen Impulse von oben nach unten betraf. Anordnungen, die in zivilen Verwaltungen Weisungscharakter tragen, werden im MfS zu Befehlen. Der Glaube an die Planbarkeit gesellschaftlicher Verhältnisse prägte nicht nur das Wirtschafts- sondern auch das Verwaltungsleben. Planvorgaben, Planorientierungen, Jahrespläne, Arbeits- Maßnahmen und Operativpläne durchziehen das administrative Räderwerk des MfS.
Obwohl das MfS Teil des Ministerrates war, fungierte es nur in bestimmten administrativen Fragen wie dem Etatwesen und dem Gesetzgebungsverfahren wie ein Teil des Ministerrates. Es existierte eine schwer eindeutig greifbare Mehrfachunterstellung, die oft mit der Metapher „Schwert und Schild der Partei“ umschrieben wird. Auch wenn es nach 1989 einen bizarr anmutender Streit über die Verantwortlichkeiten im Führungspersonal der DDR ausbrach , war das MfS nur de jure Teil des Ministerrates, faktisch primär Organ der Partei, zunehmend des Generalsekretärs. Anweisungen von „ganz oben“ waren also Richtschnur, auch und gerade für die Westarbeit. Gerade dadurch konnte es Zielkonflikte zwischen den diplomatischen Rücksichtnahmen des ZK und den rein geheimpolizeilichen Sichtweisen der Mitarbeiter der Geheimpolizei geben. Das Schrifttum des MfS ist durchzogen vom Doppeladjektiv „politisch-operativ“. Hiermit wird zum Ausdruck gebracht, dass die Verantwortungsträger im MfS nicht rein nach handwerklichen, sondern auch übergeordneten Gesichtspunkten entscheiden sollten. Damit war die Abwägung von Partei- und Apparatinteresse zur permanenten Vorgabe gemacht. Leider sind die unmittelbaren Interventionen des Generalsekretärs schlecht oder gar nicht dokumentiert, jedenfalls nicht systematisch analysiert und bisher auch nicht abschließend archivisch erschlossen. Aber es gibt vor allem aus den 80er Jahren genügend Beispiele, die das Primat der Politik belegen. Westjournalisten, gegen die das MfS Belastendes gesammelt hatte, wurden nicht ausgewiesen, Oppositionelle nicht angeklagt, sondern zwangsexiliert, übliche Sicherheitsmaßnahmen kassiert, um den Honecker-Besuch in der Bundesrepublik nicht zu belasten.
Die Verzahnungen zwischen Parteiapparat und MfS waren vielfältig. Angefangen vom Multifunktionär Mielke, der Honecker-Intimus war, sowie Mitglied des Politbüros, des ZK, des Ministerrates, der Volkskammer, des Nationalen Verteidigungsrates. Ein zweiter Strang ist die SED-Struktur im MfS selbst, angefangen mit der direkt dem ZK unterstellten Kreisleitung im Ministerium, den Kreisleitungen in den Bezirken bis zu den jeweiligen Grundorganisationen in den Bereichen den Apparat durchzog. Die Spuren dieser ideologischen Ausrichtung -parallel zum „Dienstweg“- finden sich auch oder gerade beim Thema Westarbeit. Manche programmatische Äußerung des Ministers wird auf einer Kreisdelegiertenkonferenz der SED-KL im MfS vorgetragen. Diese untersteht direkt dem ZK-Bereich für Sicherheit.
Auf Grund dieser dominanten Parteiunterstellung ist von Fall zu Fall unterscheiden, ob die Parteilyrik, die die MfS-Dokumente zieht, einem „Ritual“ entsprachen, oder doch eine Art ideologischen Weisungscharakter hatten. Gerade die paranoide Westausrichtung Mielkes, die hinter Phänomenen in der DDR stets den Klassenfeind wirken sah und zur Verschlingung von Abwehr und Aufklärungstätigkeit führte, ist schließlich Folge dieser „parteilichen“ Wahrnehmung: „Jedes Kollektiv und jeder Genosse hat sich volle Klarheit über die Entwicklung der internationalen Lage…zu verschaffen. Vor allem kommt es darauf an…die sich daraus ergebenden …unmittelbaren Konsequenzen für die Arbeit abzuleiten.“
Dass dies keine Phrase war, zeigt, dass sich zahlreiche Dienstvorschriften und Schulungsmaterialien in diesem Sinne auf Parteivorgaben beziehen.
Entsprechend den Prinzipien des demokratischen Zentralismus, des militärischen Apparates und dem autoritären Charakter seines Chefs war der Apparat autoritär-zentralistisch aufgebaut. Diese Vorgaben von oben wurden kaskadenartig durch Beratungen, Konferenzen etc. oder durch schriftliche Anweisungen nach unten kommuniziert. Sie sind in großen Teilen dokumentiert.
Das formal wichtigste Gremium war das Leitungskollektiv, das Kollegium des Ministeriums. Zur Verbesserung der Zusammenarbeit waren ab 1952 in den Ministerien und Staatsekretariaten der DDR Kollegialorgane eingeführt worden. Mit Erlass einer Geschäftsordnung 1954 auch im damaligen Staatssekretariat für Staatssicherheit. Es war als Beratungsorgan definiert, das aber die Einzelverantwortung in der Führung nicht aufheben sollte.
Dienstanweisungen, Pläne, wichtige Personalenscheidungen und relevanten Geheimdienstaufgaben wurden hier besprochen. Der Kreis der Amtsleiter und Stellvertreter plus Parteivertreter erweiterte sich über die Jahre beträchtlich. 1989 gehörten neben Mielke und seinen vier Stellvertretern die SED Kreisleitung, die HA I, II, III, XVIII, die BV Berlin, der Stellvertreter der HVA und die Leiter der AGM , der ZAIG und der Abteilung Kusch zu diesem Gremium .
Die Ausweitung der Zahl entsprach jedoch nicht unbedingt einem Bedeutungszuwachs. Entsprechend dem „autoritären Führungsstils“ des Ministers tagte das Kollegium in späteren Jahren nur noch selten im Jahr. Während in den 50er Jahren Wortbeiträge in groben Zügen wiedergegeben waren, werden die Protokolle im Laufe der Zeit immer formaler. Erst in der Zeit der „Wende“ scheint das Kollegium wieder eine wichtigere Selbstverständigungsrolle gespielt zu haben. Im Laufe der Jahre dokumentieren zahlreiche Protokolle jedoch Weichenstellungen und Tendenzen zur Westarbeit.
Dok Beispiel
Protokoll der Kollegiumssitzung, 3.1. 1957 BStU MfS SDM 1552
In Punkt 2 der Tagesordnung wird eine Abgrenzung der Westkompetenzen zwischen HVA und der Abwehrabteilungen diskutiert und beschlossen. Bestimmte Westkompetenzen blieben bei der Abwehr.
Neben der mündlichen Vorgabe gab es, wie in militärisch-administrativen Apparaten üblich, schriftliche Vorgaben „zur planmäßigen und systematischen Organisierung“ der Arbeit des Ministeriums war der „Dienstablauf“ durch ein System von „formgebundenen dienstlichen Bestimmungen“ geregelt.
Diese hatten sich einzufügen in die „Beschlüsse der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates, der Beschlüsse und Anordnungen des nationalen Vereidigungsrates, sowie Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“.
Zu den dienstlichen Bestimmungen zählten Befehle, Dienstanweisungen, Richtlinien, Direktiven, Ordnungen, Anweisungen, Durchführungsbestimmungen, Instruktionen.
In diese Gruppe gehörten bei besonderen Anlässen auch die Tagesbefehle des Ministers für Staatssicherheit.Die Unterscheidung dieser Kategorien ist schwer nachzuvollziehen, zumal manchmal auch „Schreiben“ des Ministers ähnliche Weisungsqualität hatten.
Diese Weisungen konnten sowohl auf Ministerialebene als auch von den Leitern der Diensteinheiten erlassen werden, sie waren auf der entsprechenden Ebene spätestens seit 1970 nummeriert nachzuweisen. In den Dienstbereichen waren dafür die AKGs zuständig. Im Ministerium selbst war es das BdL. Allein dieser zentrale Nachweis umfasst 6.400 Dokumente mit einer Laufzeit von 1951- bis 1989.
Auch wenn die Lektüre auf Grund der politbürokratischen Sprache gewöhnungsbedürftig ist, ermöglicht ihre Lektüre eine „erstaunliche genaue Beschreibung von Strukturen, innerer Organisation, Aufgaben und Methoden der Staatssicherheit auf normativer Ebene.“
Da durch „Leitungsfestlegungen auch die West-Arbeit geregelt und gesteuert wurde“ gehören derartige Dokumente z.B. die Weisungen für IM in und nach dem Operationsgebiet zur Pflichtlektüre bei der Aufarbeitung der Westarbeit.
In diesen Vorgaben wurden keineswegs nur bürokratische Abläufe allgemeiner Art geregelt, sondern auch konkrete Einzelsachverhalte beschrieben, wie schon die Titel erahnen lassen: Bruno Beater, „Vorhandene inoffizielle Mitarbeiter im gastronomischen Gewerbe mit Wohnsitz in Westberlin oder Westdeutschland“, 5.2.1959. Oder: Erich Mielke, „Einreisen von Mitgliedern und politischen Führungskräften der Partei ‚Die Grünen’ der BRD und der Alternativen Liste Westberlins in die DDR“ vom 22.6.1987.
Auf sehr konkrete Schwerpunktorientierungen des Apparates verwiesen auch die zu diesem Bestand gehörigen über 400 „Aktionen“. Das waren zeitweilige bereichsübergreifende Schwerpunktaufgaben „von besonderer Bedeutung“. Solche punktuellen Schwerpunktaufgaben waren z. B. die Aktion "Dialog 87" anlässlich des Besuches Honeckers in der Bundesrepublik.
Diese Dokumentensammlung, die auch Reden des Ministers und seiner Generalität enthält, ist über die BStU-interne Datenbank „DOSA“ erschlossen, die auf einem MfS-Karteikartensystem des BdL basiert, dessen Deskriptoren in die Datenbank übernommen wurden. Zahlreiche Deskriptoren des DOSA-Thesaurus beziehen sich auf die Westarbeit: z.B. Operationsgebiet, Einsatz operativer Technik im Operationsgebiet, Regime Operationsgebiet, etc.
Unter dem Stichwort Westarbeit findet sich bezeichnender Weise nur die „Westarbeit der SED“, ein Schreiben von Erich Mielke zur „Verbesserung der gesamtdeutschen Arbeit vom 8.8.1958. Ein weitere Beleg, dass der Begriff Westarbeit kein genuiner MfS-Begriff ist.
5. 1. 2. Berichterstattungen
Die vertikale Kommunikation von oben nach untern hatte ihre Entsprechung in der Berichterstattung von unten nach oben. Leider ist dieser Bereich bisher unzureichend erforscht. Die elektronischen Enthält_Vermerke der Archiv-Abteilung der BStU weisen dutzende von berichtsverwandten Begriffen auf, sei es durch Übernahme der MfS-Begrifflichkeit, sei es durch archivarische Eigenschöpfungen. Es hat innerhalb dieser Vielfältigkeit jedoch bestimmte Typen oder besser mehrere Gruppen von relevanten Berichtsformen zur geheimdienstlichen Arbeit gegeben.
Da gibt es einmal die Statistiken und Monatsberichte der Abteilung XII, zweitens die periodischen Berichte aus den Diensteinheiten und drittens die analytisch geprägten Lageberichte und wichtige Einzelinformationen, die von den IG-, später AKG-Bereichen der Diensteinheiten erarbeitet wurden. Vor allem letztere konnten auf einer Art Schnellinformationsstrecke am hierarchischen Gefüge vorbei relativ schnell in den zentralen Auswertungsbereich der ZAIG und von dort in den Ministerialbereich gelangen bzw. für die Weitergabe an den Staats- und Parteibereich vorbereitet werden. Sogar Einzelformationen aus IM-Treffberichten konnten so in relativ kurzer Zeit schon an Politbüro oder ZK-Mitglieder gelangen. Dieses Berichtssystem unterlag durch Methodenwandel, Kompetenzverschiebungen und Personalzuwächse einer bedeutenden Veränderung. In den frühen Jahren entsprachen die agregierten Berichte der Abteilung XII der kriminologischen Methodik von Kriminal- oder Polizeistatistiken, die Entwicklung von Fallzahlen dokumentiert. In den späten Jahren gab es das Bemühen, mit standardisierten quasi „wissenschaftlichen“ Methoden Analysen zu erarbeiten. Dies ging einher mit einem Bedeutungs- und auch quantitativen Mitarbeiterzuwachs der Auswerterlinie, v.a. der zentralen Auswertung in der ZAIG. Darüber sollte aber nicht übersehen werden, dass wenn auch verwoben, parallel das eher administrativ ausgerichtete Planungs- und Berichtswesen der Leiter weiter existierte.
5. 1. 3. Informationen
Die wohl bekanntesten Berichte sind die so genannten „Parteiinformationen“, die von Mielke direkt an ausgewählte Politbüro- und ZK-Mitglieder bzw. ZK-Bereichsleiter ging. Der intern verwendete Begriff „Parteiinformationen“ ist insofern irreführend, weil er die Information des Staatsapparates negiert. Auf zentraler Ebene wurden auch Angehörige des Ministerrates, auch auf Staatssekretariatsebene, informiert. Weniger bekannt ist, dass analog zu den zentralen „Parteiinformationen“ auf Bezirks und Kreisebene, zahlreiche MfS-Informationen nicht nur den SED-Sekretariaten, sondern auch anderen staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt wurden. Eifrige BV-Leiter lieferten quantitativ mehr als die Zentrale.
Spuren dieser Überlieferung finden sich auf allen Ebenen v.a. der IG bzw. AKG-Linie und an den hierarchischen Knotenpunkten des Apparates. Die Weitergabe vor allem außerhalb der periodischen Routinen, die sogenannte Einzelberichterstattung, galt offenbar als Qualitätsmerkmal für die Arbeit einer Diensteinheit. Die Abteilung HA XX/1 rühmte sich z.B. der AIG der HA XX „350 Treffberichte, Aussprachevermerke, Reiseberichte von NSW-Reisen, operative Meldungen, Dienstreiseberichte und offizielle Materialien, sowie Sachstandsberichte“ übergeben zu haben. Allein der Verweis auf NSW-Reiseberichte zeigt, dass auch in diese mit einer klassischen Abwehraufgabe -der Sicherung des Staatsapparates- betreute Abteilung, Westinformationen in den Auswertungsapparat gab.
Die Parteiinformationen haben eine bewegte Entstehungsgeschichte. Ursprünglich aus dem innenpolitischen Problem des 17. Juni 1953 geboren, mehrfach modifiziert, gingen schließlich auch die außenpolitischen Analysen und Meldungen der HVA regelmäßig auf dem Weg über die ZAIG und den Ministerbereich an SED-Spitzenfunktionäre. In den 80er Jahren dominierten die Berichte der Auslandsspionage sogar zahlenmäßig. Doch auch ein nicht geringer Teil der Informationen aus Abwehreinheiten befasste sich mit westrelevanten Themen. Viele enthalten „Nachrichten über Kontakte mit der westlichen Welt“. Nach einer Auszählung im Rahmen dieser Arbeit stammten im Jahr 1987 hatten von 157 Abwehrmeldungen hatten 87 einen Bezug zur Grenze, 17 einen aus dem Titel erkennbaren Westbezug.
Als Beispiele wären zu nennen:„Aufgabenstellungen für die Arbeit des „Zweiten deutschen Fernsehens“ (ZDF) in den Jahren 1988 bis 1992 sowie weitere medienpolitische Vorhanden elektronischer Medien der BRD und Westberlins“; „Antisozialistische propagandistische Aktivitäten der USA“; „Androhung erneuter schwerwiegender Provokationen gegen die DDR durch den Luftraumprovokateur Späth, Friedemann aus der BRD.“
Bei manchen Meldungen ist schon aus dem Titel offenkundig , dass die Informationen über Persönlichkeiten aus dem Westen, Organisationen und Gruppen in der DDR selbst gewonnen werden konnten, z. B. bei deren Bezugspersonen. Nichtsdestotrotz wurden hierbei relevante Westinformationen gewonnen, was oft auch der Grund für deren Weiterleitung an die Partei gewesen sein dürfte.
Doch selbst Informationen, die laut Titel keinen eindeutigen Westbezug aufweisen, können nichtsdestotrotz derartige Informationen enthalten. Ein Berichtspunkt in der
„Information über die Frühjahrssynode der evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelischen Kirche des Görlitzer Kirchengebietes“ beinhaltete, dass „drei ökumenischen Gäste aus der BRD“ Grußworte hielten und dass ein „Korrespondent des epd“ teilnahm.
Auch wenn es sicher unzutreffend wäre, alle Berichte zum Thema „Grenze“ als westrelevant einzustufen, tritt diese Charakterisierung dennoch auf nicht wenige zu. Geradezu rubriziert sind Berichte über „Einnahmen aus dem verbindlichen Mindestumtausch“, „Einreisen von Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsoz. Staaten und WB in die DDR im Zeitraum „Weihnachten /Jahreswechsel 1986/87“ und Berichte zu Personen, die über die „Güst (Grenzübergangsstelle. D. A.)der Hauptstadt der DDR“ eingereist sind. „Umfang des grenzüberschreitenden Verkehrs“ ,„Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angeh. der in WB stat. Westl. Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hautstadt der DDR“.
Auch besondere Vorkommnisse wie das „Ungesetzliches Verlassen der DDR durch den Leiter des Forschungslaboratoriums“ xy, und seine „Rückkehr“ haben einen offenkundigen Westbezug.
Den Abwehrmeldungen selbst ist nicht zu entnehmen, von welcher Diensteinheit sie stammen. Nach BStU-Erfahrungen scheint erste im Verteiler erwähnte Diensteinheit jene zu sein, die die Ausgangsinformation geliefert hatte und auf diesem Weg ein Belegexemplar für ihre Arbeit erhält. Die Plausibilität dieser Annahme kann auch an Hand des Inhaltes überprüft werden.
So wurde die „Information über Pläne und Aktivitäten im Zusammenhang mit der vorgesehenen touristischen Einreise der Arbeitsgruppe `Deutschlandpolitik und Berlinfragen´ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“ außer an Honecker und weitere Spitzenvertreter von Staat und Partei, den Minister des MfS und drei seiner Stellvertreter an den Leiter der HA II übersendet. Da es sich offenkundig um keine HVA-Information handelt, die Information aus dem deutschen Bundestag, dem Deutschlandfunk oder der Ständigen Vertretung stammen könnte, wäre eine Provenienz HA II durchaus möglich.In den Diensteinheiten selbst finden sich jedoch zahlreiche Spuren der Vorarbeiten für die Parteiinformationen.
Dok Beispiel
Information über Vorliegende Hinweise bezüglich der Mitwirkung des zeitweilig in der BRD wohnhaften DDR-Schauspielers xyz an einem durch eine USA-Fernsehgesellschaft produzierten antisowjetischen und antihumanistischen Machwerk. 26.2.1987; BStU MfS ZAIG, Nr. 3578 Blatt 1- 4
Dok Beispiel
„Information über Pläne und Aktivitäten im Zusammenhang mit der vorgesehenen touristischen Einreise der Arbeitsgruppe `Deutschlandpolitik und Berlinfragen´ der CDU/CSU-Bundestagsfraktion BStU vom 14.5.1987, BStU, MfS, ZAIG Nr. 3589, Blatt 1-3, hier Blatt 2,3
Teilnehmer der Delegation sollte nach MfS-Angaben ein Stasi-kritischer Journalist sein:
„Xyz gilt als einer der aktivsten und aggressivsten publizistischen und journalistischen Vertreter der ideologischen Diversion gegen die DDR…Es wird vorgeschlagen, die gegen xyz bestehenden Reisesperrmaßnahmen aufrechtzuerhalten und die Einreise nicht zu genehmigen.“
5.1.4. Periodische Berichterstattung: Pläne und Analysen
Aufschlussreich für die Arbeit der jeweiligen Bereiche sind die periodischen Berichterstattungen der Diensteinheiten, voran die Jahresarbeitspläne und Jahresanalysen. Auch anlassbezogene Pläne, wie „Kampfpläne“, Aktionspläne u.ä. aus Anlaß von bestimmten historischen Jahrestagen oder Sondervorgaben erfüllen, entkleidet man sie ihrer Kampfrhetorik, durchaus den Zweck der überprüfbaren Arbeitplanung Entsprechend den strukturelle oder aktuell relevanten Vorgaben aus dem Minister-, Stellvertreter-, Hauptabteilungs-, BV-, Abteilungs-, KD-, Referatsleiterbereich spiegeln sie die Vorhaben für die jeweilige Untergliederung. Wie in einem mechanischen Räderwerk vermitteln sie die Ziele bis an den Arbeitsplatz des einzelnen operativen Mitarbeiters, der seinen persönlichen Jahresplan, bzw. den Maßnahmen- Operativplan für die von ihm zu bearbeitenden Vorgänge zur Bestätigung einreichen muss.
Eine Stichprobe von einzelnen Jahresplänen der Hauptabteilung XX zeigt, wie stark hier der Aspekt Westarbeit verankert war. Im Abschnitt „Arbeit im und nach dem Operationsgebiet“ war vorgesehen, DDR-kritische Personen, Zusammenschlüsse und Aktivitäten, die mit Oppositionellen in der DDR zusammenarbeiteten, wie die blockübergreifende Friedensbewegung , ehemalige DDR -Bürger und Emigranten aus anderen sozialistischen Staaten zumeist in größeren Operativvorgängen zu bearbeiten. Im Jahr 1985 waren das u.a. Jürgen Fuchs (ZOV „Opponent“), das Sozialistischen Osteuropakomitee, das Brüsewitzzentrum, der Arbeitskreis „Atomwaffenfreies Europa“. Aber auch die Verbindungen der Zeugen Jehovas in die DDR und die „gesamtdeutschen Aktivitäten“ der evangelischen Kirche waren im Visier, da die HA XX auch für die Glaubensgemeinschaften zuständig war.
Im Kapitel „Arbeit mit IM und GMS“ waren ausdrücklich „IM im Operationsgebiet“ sowie “Auslands- und Reservekader“ eingeplant. Laut Kapitel „Vorgänge und OPK“ war vorgesehen „operative Materialien zur Lage übergesiedelter Personen aus der Sicht der Nutzung für eine differenzierte Öffentlichkeitsarbeit zu überprüfen und einzusetzen“, außerdem die „Rückverbindungen übergesiedelte Personen“ in die DDR zu kontrollieren. Im Rahmen der klassischen Abwehrarbeit waren „Hinweise auf die Kontaktierung von Reise und Auslandskadern durch westliche Geheimdienste und andere feindliche Stellen aufzuklären.“ Verantwortlich für diese Aktivitäten war keineswegs nur die XX/5, die explizit Westkompetenzen hatte, sondern die Aktivitäten sollten sich auch über andere Abteilungen erstrecken. Gerade im Rahmen der Westaktivitäten war mit anderen Bereichen des Hauses Mielke zu kooperieren , insbesondere mit der HVA, um „schwerpunktmäßig Abstimmungen… herbeizuführen (die -d.A.)…politisch-operative Maßnahmen zu Feindzentren, die politische Untergrundtätigkeit inspirieren und organisieren.“
Selbst Bereiche wie die XX/1, die sich prioritär um den zentralen Staatsapparat kümmern sollten, hatte ihr Augenmerk auf „Maßnahmen feindlicher Zentren, Personengruppen und Personen aus dem Operationsgebiet“ ,„staatsfeindliche Hetze“ aus Westberlin, „Spionage, Nachrichtensammung, landesverräterischer Treuebruch, staatsfeindliche Verbindungen“, „Diversion, Sabotage, ökonomische Störtätigkeit“ „Staatsfeindlichen Menschenhandel „ungesetzliche Grenzübertritte“ , NSW-Kontakte zu kümmern. Ob sie diese Aufgabe neben den übrigen Aufgaben bewältigen konnten, ist eine andere Frage. Allein bei der Durchsicht der Pläne, hat man das Gefühl, dass schon der Kampf gegen Abwanderungstendenzen aus dem staatlichen Gesundheitsweisen letztlich ein vergeblicher war.
Derartige Pläne waren bei den Vorgesetzten zur Mitzeichnung, zur „Bestätigung“ einzureichen, so dass sie in der Regel mehrfach abgelegt sind: bei denen, die sie erarbeiteten, ihren Leitern und deren Vorgesetzten. Die Chancen, derartige grundsätzliche Arbeitsbelege zu finden, sind trotz erfolgter Kassationen also relativ hoch. Diese Pläne weisen zwar auch bereichsspezifische Besonderheiten auf, folgen andererseits aber einem MfS-typischen stereotypen Aufbau. Einem allgemeinen Teil mit Hinweis auf die Vorgaben von Partei und MfS-Führung, oft unter konkreter Auflistung der Weisungen, folgen grundsätzliche Ziele. Danach werden die Schwerpunkte der geheimdienstlichen Tätigkeit an Hand von inhaltlichen Komplexen, etwa den großen OVs oder der Struktur der Diensteinheit folgend, behandelt. Ein weiterer Punkt ist der Zustand des IM-Netzes und deren Ausbauperspektive. Diese kann formal rein quantitative Vorgaben oder inhaltlich spezifizierte enthalten. Nicht selten bildet sie den wichtigsten Teil des aktuell relevanten IM-Bestandes im Bereich inklusive der Decknamen und Zuordnungen zu Führungsoffizieren ab. Es folgen eher formale Leitungsziele, gelegentlich auch Personalentwicklungsziele. In der Regel werden sehr konkrete Angaben über Terminstellungen von Aufgaben und Dienstbesprechungen gemacht.
Diesem Einzwängen der geheimpolizeilichen Tätigkeit in Planungsvorgaben haftet etwas Schematisches an. Es zeigt, wie sehr man im MfS wie auch in der DDR insgesamt an die die Gesetzmäßigkeiten und Planbarkeit sozialer Prozesse glaubte.Andererseits sind ein derartiges Planungsverhalten oder Zielsetzungen und Zielvereinbarungen nicht untypisch für bürokratisch verfasste Großorganisationen. Diese Ausrichtung erlaubt damals und ironischerweise heute, einen Zugriff auf weitere Informationen. Decknamen von IM und Registraturnummern von Vorgängen erlauben den Zugriff auf Akten, die die Arbeit der Diensteinheit erst plastisch werden lassen.
Dok Beispiel
Ultn.Gutte HA XX/5 Arbeitsplan 1981, 9.1.1981 BStU MfS HA XX 1664; Blatt 99-100
Wie in einem Räderwerk folgt der Offizier den Vorgaben der Aufgabenstellung in den Arbeitsplänen der HA XX/5.
Trotz aller militärischer Strenge und allen Glaubens an die Wirksamkeit des Planes waren natürlich auch beim MfS Pläne Vorhaben. Vorsätze zur „richtigen“ Werbung von Vorlauf-IMs ließen sich nicht immer realisieren, IM in vorgesehenen Schwerpunktbereichen nicht in gewünschter Zahl im Laufe eines Jahres finden. Aufschluss über die tatsächlich geleistete Arbeit liefern daher die Jahresanalysen. Abgesehen davon, dass solchen Berichterstattungen eine Tendenz zu Beschönigungen der eigenen Tätigkeit inhärent ist, kommen diese der Wahrheit über die faktisch geleitete Arbeit näher. Es muss immer wieder darauf hingewiesen werden, dass das Vorgangs- und Berichtswesen des MfS permanent einer strengen Kontrolle durch Vorgesetzte, die Abteilung XII, die AKGs und die ZAIG unterlag.
Relativ objektiv werden z.B. in solchen Analysen Angaben über abgeschlossene und zur (politischen) Strafverfolgung an die Abteilung IX, das Untersuchungsorgan, abgegebene OVs aufgelistet. Ein Indiz für die geleistete Arbeit ist auch die Zahl der „Operativinformationen“, die nach „oben“ geleitet oder für andere DE erarbeitet wurden; ferner die Zahl der tatsächlich erfolgten IM-Werbungen.
Die Analysen dienten nicht nur der Rechenschaftslegung der Bereiche, sondern waren auch Ergebnis der analytischen Arbeit. Entwicklungen im Zuständigkeitsbereich, Schwerpunktverlagerungen bei Delikten, feindlich-negativen Erscheinungen und Personen, Methoden des „Feindes“, etc., um daraus „richtige Entscheidungen in der politisch-operativen Arbeit gründlich vorzubereiten und weitere Schlussfolgerungen …abzuleiten.“
Die komplexen Informationen eines Bereiches sollten also in einem komplizierten und zeitaufwendigen Verfahren methodisch aufbereitet werden. Daraus konnten modifizierte Lagebilder und damit Vorschläge zur Verschiebung von Schwerpunkten in der Arbeit der Diensteinheiten, ja u.U. des gesamten MfS erwachsen. Trotz dieses hohen geradezu wissenschaftlichen Anspruches sagen solche Analysen auf Grund von Qualifikationsmängeln beim Personal, vorauseilenden Gehorsams oder Wahrnehmungssperren oft mehr über die Sichtweise des MfS als über die „objektive“ Lage aus. Dass ihre Analysen oft zu wenig analytisch waren, war ein Problem, was den Chefanalytikern durchaus bewusst war. Aber auch das ist eine Frage der jeweiligen quellenkritischen Interpretation.
Dok Beispiel
Anlage (zur Jahresanalyse für das Jahr 1980 im Verantwortungsbereich der HA XX/5) Aufstellung von IM mit guten Möglichkeiten zur Bearbeitung von Schwerpunkten, 29.9.1980 BStU MfS HA XX 223; Blatt 338
Entsprechend den Schwerpunkten der Abteilung, die in der Jahresanalyse erarbeitet wurden, werden planmäßig IM aus „dem Bestand“ der HA XX/5 ausgesucht und Offizieren zugeordnet, die weitere Informationen zu den antikommunistischen Organisationen im Westen besorgen sollen. Diese Konzeptionen wurden im Rahmen dieses bürokratischen Systems von der übergeordneten Ebene bestätigt.
5.2. Exkurs: JHS-Arbeiten und Schulungsmaterialien
5. 3. Interne Kommunikation: horizontale Verflechtungen
Neben der vertikalen Kommunikation, existierte -weitgehend unerforscht- die horizontale, die innerhalb der Diensteinheiten und zwischen den unterschiedlichen Bereichen des Hauses Mielke. Informationsgewinnung ist die wichtigste Voraussetzung für die Arbeit einer Geheimpolizei und eines Nachrichtendienstes und der größte Apparat nützt wenig, wenn unterschiedliche Bereiche Teilinformationen sammeln, die nicht abgeglichen werden können. Dieses Problem war auch den MfS-Analytikern bewusst, auch und gerade beim Thema Westarbeit. Eine Arbeit der JHS stellte nach Auswertung der Arbeit zu westlichen Feinobjekten fest, „dass in operativen Diensteinheiten Informationen und Hinweise zu diesen feindlichen Stellen vorhanden sind und es oft beträchtliche Schwierigkeiten bereitet, diese Informationen und Hinweise zu einer feindlichen Stelle in einer Diensteinheit zusammenzuführen….Schwierigkeiten treten auf, wenn diese eindeutige Zuordnung (nach Zuständigkeiten- d.A.) nicht möglich ist. Dies wird noch dadurch erschwert, dass die Kenntnisse über das Vorhandensein der vielfältigsten feindlichen Stellen in vielen Diensteinheiten sehr lückenhaft ist.“
Mehrfach hat das MfS versucht, sein Informationsverarbeitungssystem grundsätzlich zu ordnen und zu modernisieren. Der erste Schub kam nach dem Fiasko von 1953, das auch ein Informationsfiasko war. Nach einiger Hin und Her sollte Anfang der 60er Jahre das Informationssystem „verbessert“ werden. Mit diesem Datum beginnt der Aufstieg der Auswerter, der IGs, später AKGs mit dem Dach der ZAIG. Ihr Informationssystem dominierte immer mehr die Bedeutung der traditionellen Informationsstränge auf dem Dienstweg und über die Linie XII, ohne sie aber je völlig abzulösen. Die Leiter tragen stets die letzte Verantwortung für die Informationsweitergabe und damit die Wahrung der Konspiration. Im Extremfall, z.B. bei der Auflistung von (West-)IM war sogar die Zustimmung des Ministers oder seiner Stellvertreter erforderlich.
1965 wurde schließlich das „einheitliche System der politisch-operativen Auswertungs- und Informationstätigkeit eingeführt“. Punkt I. der „Schwerpunkte der Auswertungs- und Informationstätigkeit“ ist -und das galt für den gesamten MfS-Apparat- die Westarbeit: „Pläne, Absichten und Maßnahmen gegen die DDR seitens der verschiedenen zentralen und Institutionen des Gegners in Westdeutschland, Westberlin und dem kapitalistischen Ausland“. Das war Mielkes Reaktion auf die sich anbahnende Entspannungspolitik. Das neue Informations-verarbeitungssystem basierte auf einem vorgegeben System von Karteikarten, Auswertungsberichten und Materialablagen, ergänzend zu den traditionellen Vorgängen. Sie fassten zusammen und erfassten niedrigschwelliger Informationen. Formalisierte Vorgaben für den Aufbau dieses Systems sollte die Zugriffe auf Einzelinformationen beschleunigen, den Informationsaustausch zwischen den Bereichen des MfS -den „Informationsfluss“- effektivieren und die Erarbeitung von Lagebildern verbessern helfen. Mit diesem Ansatz war das Grundmodell der Analysearbeit des MfS gesetzt. Durch personelle Aufstockung, verfeinerte Karteikartensysteme und den Einsatz der EDV wurde es ab Mitte der 70 Jahre, v.a. ab 1980 weiter modernisiert. Die Notwendigkeit, die Daten für den gegenseitigen Austausch und die leichtere Zusammenfassung kompatibel zu machen, führte zur Vorgabe stereotyper Kriterien zur Bewertung von Personen und Sachverhalten in Arbeitsrichtlinien, Thesauri und Rahmenkatalogen. Gleichzeitig nahm die Masse der erhobenen Daten ein einem Ausmaß zu, dass das nicht ohne Wirkung auf den Apparat geblieben sein kann. Es ist zu vermuten, dass sich parallel zur stärkeren Betonung lautloser, präventiver geheimpolizeilichen Methoden, auch die modifizierte Informationsverarbeitung den Apparat qualitativ veränderte.
Die Veränderung des Informationsverarbeitungssystems führte zu einer Veränderung der Information selbst. Neben dem traditionellen Vorgang, der noch in der preussischen Verwaltungstradition stand, trat die Einzel- oder periphere Information und die nicht streng formalisierte Materialsammlung.
Der interne Datenaustausch war durch Richtlinien und Formulare geregelt, formalisiert. Traditionelle Methoden, die schon am Anfang des MfS entstanden waren, bestanden neben neuen, moderneren fort.
F10 Anfrage
Der „klassischste“ Datenaustausch ist die F10-Anfrage, die Suchanfrage. Jede Diensteinheit, die eine Person, ein Objekt, einen Sachverhalt intensiver bearbeiten wollte, musste eine solche F9-, bei Personen eine F10-Anfrage beim Zentralen Karteispeicher der Abteilung XII, stellen. Erst in den späteren 80ern wurde diese Funktion teildigitalisiert.
Diese Suchanfrage hatte faktisch vier Funktionen: Sie sollte den Informationsaustausch ermöglichen, Kompetenzüberschneidungen vermeiden, die Anregung zur Registrierung von Personen und Sachverhalte geben und die ggf. die Fundstellen von Archivgut lokalisieren.
Wenn die Speicherauskunft ergab, dass die Person schon für eine andere Diensteinheit „erfasst“ war, konnten Zusatzinformationen bei dieser Diensteinheit, beim zuständigen Mitarbeiter oder Leiter eingeholt werden. Dies konnte schriftlich oder telefonisch geschehen. Die Zusammenarbeit, der Wechsel der Zuständigkeit, der Austausch von IM-Informationen konnten die Folge sein. Vor allem sollte auf diesem Wegen die Primärzuständigkeit geklärt werden. Im Extremfall konnte eine Diensteinheit einer anderen aus übergeordneten Gründen den Zugang zu Informationen sperren. IM-Auflistungen sind von der Zustimmung des Ministers oder seiner Stellvertreter abhängig. Akten können bei der Archivierung gesperrt worden sein oder liegen sogar in der Geheimen Ablage. Gerade bei der Westarbeit, bei der zwar bestimmte Bereiche, die HVA oder die HA II in vielen Fragen ein Prä oder Vetorecht hatten, können solche Suchanfragen und Rückläufe zeigen, wer den Zuschlag bei der Zuständigkeit für das eine oder andere „Feindobjekt“ bekommt. Oft scheint kasuistisch, weniger nach Zuständigkeiten verfahren worden zu sein. War der Vorgang schon archiviert, dürfen die Mitarbeiter der Abteilung XII selbst einen Auskunftsbericht erstellen. (Form 314, 315, 316)
Ein auffälliger Besucher aus dem Westen, der Briefpartner eines auffälligen DDR-Bürgers, keineswegs nur strafbare Handlungen, konnte Anlass für eine F10- Anfrage sein- und im zweiten Schritt ggf. selbst datenerfasst werden.
Beispiel F 10
Suchauftrag, 24.10.1980; BStU BV Rostock KD Strahlsund ZMA 308, Blatt 93,96,97
Dieser Auftrag der KD Stralsund zu einem Westbürger, der in der DDR geboren war, ging physisch an die Abteilung XII in diesem Fall vermutlich nur der BV Rostock. Diese verwies auf eine KK Erfassung. Die Abteilung XII der Zentrale verwies auf einen archivierten Unersuchungsvorgang (AU) der HA IX, sowie Erfassungen in Stralsund und beim Volkspolizeikreisamt (VPKA).
Zahlreiche weitere Anfrageformulare lagen für spezifischere Erkenntnisinteressen vor. Sie sind selbst Nachweise und Indikatoren für Datenflüsse, damit Fundstellen auch für die Erforschung der Westarbeit: Die Fahndungsersuchen (Form 40), Auskunftsersuchen zur Person, zum KFZ zum Binnenschiff an die für die Grenzabfertigung zuständige HA VI (Form 70 bzw. 70a). Die Form 470 für Anfragen zu Daten aus dem Projekt „Leipziger Messe“, usw., usw..
Dok Beispiel
Auskunftsersuchen zur Person 12.3.1985, BStU BV Rostock KD Stralsund ZMA 208, Blatt 54
Dieses Fahnungsersuchen gegen eine junge Frau in Hamburg ist Reaktion auf die Feststellung einer „Liebesverbindung“ im Rahmen einer Postkontrolle.
Manche dieser Formulare dienten nicht nur der Informationsabfrage, sie lösten Aufträge aus. Eine besondere Form der Binnenkommunikation ist das Verhältnis der im eigentlichen Sinne geheimpolizeilich tätigen, IM-führenden, Diensteinheiten, den operativen DEs und den MfS-internen „Dienstleistern“. Eine KD, die auf Grund einer IM-Information von einem Ost-West- Briefkontakt wusste, konnte wenig ausrichten. Eine Durchsuchung wäre zu drakonisch und möglicherweise nicht unentdeckt geblieben. Die Postkontrolle der übergeordneten BV konnte dagegen diskret Ost-Westinformationen zutage fördern. Auf dem Papier war das Post- und Fernmeldegeheimnis zwar in der Verfassung (Art 3) garantiert. Die DDR-Bürger und damit auch ihre Kommunikationspartner außerhalb der DDR, konnten ohne strafprozessuale, rechtliche oder gar parlamentarische Hürden oder einen Richtervorbehalt abgehört und postalisch überwacht werden. Schon im Rahmen niedrigschwelliger „Bearbeitungen“ von Personen wurden Postkontrollen angeordnet. Die Form M 1 diente der Personenüberprüfung, M2 war Empfängeranschriftbezogen formuliert. Sie waren an die Abteilung M bzw. vor 1984 auch an den Bereich Zollfahndung (PZF) zu schicken. Mit diesem Formular erhielt dieser stasiinterne Dienstleister einen spezifizierten Auftrag, die Post ständig, zeitweilig oder nach bestimmten Kriterien zu durchforsten und die anfragende Abteilung zu informieren. Obwohl gerade in diesem Bereich 1989/90 viel wild kassiert wurde, sind nicht unerhebliche Bestände erhalten geblieben.
Die M-Kartei der BV-Berlin umfasst ca. 1,2 Mill. Karteikarten, von denen ca. 300.000 nach Archivarsschätzungen nicht DDR-Bürger betreffen. Auch in den 900.000 Kartentaschen zu Bewohnern Ostberlins befinden sich Westbriefe. In der M-Kartei sind nur Personen ab 14 Jahre registriert. Nach einer Hochrechnung in Verantwortung des Autors wurden ca. 18 - 27% der gesamten Ostberliner Bevölkerung zumindest einmal postalisch erfasst.
Analoge Aufträge gelten der Funk- und Telefonüberwachung, die Form 26. Die Telefonüberwachung zapfte die Netze in der DDR an. Dies schloss naturgemäß die wenigen, dafür gut abhörbaren Westverbindungen mit ein, die ab 1971 nach fast zwei Jahrzehnten Unterbrechung auf wieder im Selbstwahlverkehr geschaltet waren. Auch das Anzapfen der Leitungen von diplomatischen Vertretungen war technisch kein Problem und wurde systematisch durchgeführt. Wenn gravierende Verdachtsmomente vorlagen, konnte im Rahmen von OVs weiter „Dienstleistungen“ der Abteilung 26 in Anspruch genommen werden. Die DA 1/84 umfasste auch die akustische und optische Raumüberwachung, also akustische und optische Wanzen. Die Hauptabteilung III für die Funküberwachung zuständig, diente nicht nur dem technischen Monitoring von Funk und Fernsehen, sondern sorgte auch für das Abhören des technischen Funkverkehrs westlicher Regierungsstellen und der Richtfunkstrecken und der Autotelefonkommunikation der Bundespost. Damit konnte sie einen nicht geringen Teil westlicher Telefongespräche und der Regierungskommunikation.
Dok Beispiel
Erarbeitung eines Dossiers 14. Februar 1983, BStU MfS HA III 7793, Blatt 3
Im Rahmen eines Zielkontrollauftrages gegen eine Bundestagssekretärin wurde eine Art Zwischenbilanz gezogen, die zur Fortsetzung der Abhörmaßnahme durch die HA III führte. Die Informationen der HA III wurden in diesem Fall von der HVA ausgewertet.
Über 250.000 Zielkontrollaufträge wurden allein bei der BStU in Berlin aufgefunden. Sie geben keinen Aufschluss über die Inhalte der Gespräche, die abgehört wurden, wohl aber über die Intentionen und den Informationsbedarf der beauftragenden Bereiche des MfS. „Vorrangig betroffen waren Anschlüsse von Personen aus Politik und Wirtschaft in der Bundesrepublik“. Die Aufträge, wie die Überwachungsprotokolle, die entsprechend dem Auftrag transkribiert wurden, finden sich natürlich schwerpunktmäßig in den Überlieferungsresten der HA III, aber entsprechend der Auftragslage natürlich versprengt über den gesamten Bestand. Die heutige Datenschutzdebatte darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass aus MfS-Sicht Telefon- und Funküberwachung ganz „normale“ geheimpolizeiliche Routinen Tätigkeit darstellten.
Eine besonders heikle Form der internen Kommunikation war der Austausch von (West-)IM-Informationen. Die IM galten als „Hauptwaffe“ des MfS bei der Beschaffung von Informationen: Die Gewinnung, Nutzung und der Schutz von IM waren wichtig für die Leistungsbilanz und das interne Prestige der jeweiligen Bereiche. Die IM waren, auch intern, zu konspirieren. Es war im Wesentlichen der jeweiligen IM-führenden Diensteinheiten überlassen, ob sie die Identität von IM gegenüber anderen DE offenlegte. Diese Entscheidung konnte natürlich auch von „oben“ herbeigeführt werden. Die galt insbesondere für die Westarbeit. Gab es besondere Vorkommnisse, wurde nach Zustimmung des Ministers oder eines seiner Stellvertreter der gesamte IM-Bestand des MfS auf seine Einsetzbarkeit abgeklopft. Über die Abteilung XII wurden die IM aller Ministerialbereiche- und Regionaldependencen abgefragt und an die anfragende DE weitergeleitet. Je nach Lage konnte die anfragende Abteilung dann ihre Kollegen um „Amtshilfe“ bitten, also um Informationsbeschaffung oder sich IMs sogar überschreiben lassen. Der Wechsel von IM von einem Offizier auf einen anderen, sogar den einer anderen Diensteinheit war theoretisch möglich.
Dok Beispiel
Zusammenarbeit (bei d.A.)…der Berarbeitung des Verräters Nachtweih, 27.11.1986, BStU MfS Abt. XII 992, Blatt 112
Nachdem der Fußballspieler Norbert Nachtweih in den Westen geflohen war, bat die HA XX die übrigen Diensteinheiten des MfS über die Abt. XII um „Amtshilfe“. Mittels IM im Westen und der DDR sollten Nachtweih ausgekundschaftet werden. )
6. Datenbanken
Die papierene Hinterlassenschaft des MfS hinterlässt zuweilen den Eindruck einer amorphen Ansammlung von unüberschaubaren Informationen in Aktenfragmenten und auf tausenden von Karteien. Dieser Eindruck täuscht über die enorme Fähigkeit Daten zu integrieren, die das MfS gegen Ende der 80er Jahre erreicht hatte. Auf Grund des Vernichtungswerkes von Datenträgern aller Art im Jahr 1990 hat das MfS die Erben seiner Hinterlassenschaft in den Informationsverarbeitungsstand der 70er Jahre zurückversetzt. Dennoch geben Reste Auskunft darüber, was das MfS 1989 an Daten gespeichert hatte und im Bedarfsfall mobilisieren konnte. Ein großer Teil dieser Daten scheint, bei aller Vorläufigkeit die beim gegenwärtigen Stand allen Aussagen anhaften muss, der kleinen Westarbeit gegolten haben: Der Kontrolle der Reisetätigkeit und der Westkontakte.
Seit Mitte der 60 Jahre baute das MfS systematisch die Speicherung ihrer Daten per EDV aus. Vorreiter waren die Datenbanken zur Überwachung des für die DDR neuralgischen Reiseverkehrs. Die Reisedatenbank umfasste 1985 ca. 30 Millionen Datensätze. Es lag in der Natur der Dinge, dass ein großer Teil diese Daten „Westdaten“ waren. Doch auch in anderen Bereichen wurden sukzessive Datenbanklösungen gesucht und implementiert.
6. 1. ZPDB
Einen Quantensprung im Informationsverarbeitungssystem des MfS, dem „einheitlichen System der politisch-operativen Auswertungs- und Informationstätigkeit stellte die Einführung der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) dar. Sie sollte die manuelle Erfassung und Recherche in diversen Karteisystemen ablösen und diente der schnellen Integration von Daten, der „Zusammenführung aller Informationen zu einer Person, zu einem Sachverhalt…und deren gegenseitige Verknüpfung“, die bislang in unterschiedlichen Bereichen und Speichern des MfS vorgehalten wurden. Erste stichprobenartige Analysen ergaben, dass die ZPDB vermutlich einen hohen Anteil von Westerfassungen enthielt und einen erstaunlichen hohen Anteil von westarbeitsrelevanten Erfassungen. Es fehlen zwar Gesamtzahlen, aber aus einigen BVs sind die ZPDB-Erfassungsbögen erhalten. Die Auszählung einer Stichprobe der BV Rostock von 1985 ergab, dass 19% der Datensätze Westberlinern und Westdeutschen zuzuordnen waren. Eine Stichprobe von 1987 zeigte, dass 85% der Erfassungen eine Form von Westbezug hatten. Meist waren Westkontakte in Form von Briefkontakten oder Besuchen vermerkt. Eine vorläufige Hochrechnung auf Basis der Rostocker Stichprobe deutet darauf hin, dass in der ZPDB Ende der 80er Jahre möglicherweise 4 bis über 5 Millionen Datensätze gespeichert worden waren. Da wegen der Absenkung der Erfassungsschwelle geradezu inflationär Daten erhoben wurden, kann man davon sprechen, dass das MfS -nicht zuletzt dank Siemens-Technik- Ende der 80er Jahre in das orwellsche Zeitalter eingetreten war.
Aus Datenökonomischen und Konspirationsgründen blieb der überwiegende Teil der Informationen zu den in der ZPDB erfassten Personen in den dezentralen Bereichen, den Diensteinheiten der Zentrale bzw. den BVs und KDs. Die Datensätze der ZPDB stellten nur eine Art Ultrakurzfassung zusammen, die auf komprimierte bzw. ausführlichere Materialien in den Diensteinheiten verwies. Der „Vorteil“ dieser Datenbank bestand in der immensen Verknüpfungsmöglichkeit von verschiedenen Datensätzen und Datenbänken. Ganze Personengeflechte, also von Personen, die vom MfS registrierte Kontakte zu anderen Personen hatten, konnten in der ZPDB massenweise abgespeichert werde.
Die Erfassungsgründe waren in der ersten Ausbaustufe noch vage definiert mit „Personen- sowie Sachinformationen…ausgehend von den politisch-operativen Erfordernissen und Festlegungen“. Die Liste der relevanten „op.(operativen-d.A.) Fakten“ liest sich wie ein Katalog rund um strafwürdige Delikte im Sinne des MfS: „Strafen und Disziplinarmaßnahmen….Ereignisort…Angriffsobjekt…Festnahme.“. In der Tat war Datenbankeintrag im Fall von Ermittlungsverfahren, die das MfS selber durchführte, vorgeschrieben.
Diese Rubrizierung darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein ZPDB-Eintrag schon deutlich unterhalb der Strafrechtsgrenze bewusst niedrigschwellig zulässig war. Eine eigene „Erfassungsart ’V’ unterhalb des Niveaus der bislang üblichen Erfassungsarten wurde extra für die ZPDB eingeführt. Wenn eine Diensteinheit es für wichtig hielt, konnten „Ausländer, sowie Bürger der DDR, die ihren Wohnsitz außerhalb der DDR haben“, gespeichert werden. Aus vergleichweise nichtigem Anlass wurde z.B. ein Bürger aus dem Bezirk Rostock in der ZPDB erfasst, weil er im Rahmen einer genehmigten Reise einen „op-int. (operativ-interessanten-d.A.) Kontakt nach NSA/BRD“, also einen potentiell nachrichtendienstlichen Kontakt in die Bundesrepublik unterhielt. Im Rahmen einer Postkontrolle hatte eine Kreisdienststelle herausgefunden, dass dieser Mann einen Briefkontakt zu einem Reserveoffizier der Bundeswehr unterhielt und diesem bei seinem Besuch in der Bundesrepublik sogar die Armbanduhr reparieren ließ!
In bestimmten Fällen war schon in der ersten Ausbaustufe eine Erfassung zwingend vorgeschrieben, u.a. für Westrelevante Personengruppen wie Mitarbeiter von Geheimdiensten und Staatsschutzorganen des nichtsozialistischen Auslandes…in der DDR akkreditierte Korrespondenten und Reisekorrespondenten, Überläufer, Mitarbeitern/Angehöriger „gegnerischer Zentren in nichtsozialistischen Staaten und Westberlin“, Personen in der DDR mit „operativ bedeutsamen Kontakten und Verbindungen zu reaktionären bzw. zu anderen feindlich-negativen kirchlichen Kräften in der DDR und im Operationsgebiet“.
In weiteren Ausbaustufen war die Erfassung weiterer West-Personenkategorien vorgesehen, wie Militärvertreter aus dem nichtsozialistischen Ausland, ehemalige IM, die die DDR verlassen haben, usw.
Die Datensätze enthielten neben Pflichtfeldern für „Delikt“-spezifische Angaben, Angaben zur Informationsquelle, zur Person, zum KFZ und zur „Sekundarbeziehung“, also zu persönlichen Kontakten des Betreffenden. Zu diesen Kontaktdaten konnten schon bei relativ banalen Sachverhalten geradezu schneeballsystemartig weitere Datensätze zu den Kontaktpersonen angelegt werden.
Für die detaillierte Personenbeschreibung war ein 6-seitiges Erfassungsraster mit dutzenden in einer Art multiple choice Abfrage anzukreuzenden Merkmalen, die Form 463, entwickelt worden: z.B. war als Art des Gehens zu vermerken: „ Stock-Krücken, hinkend, schlenkernd, breitbeinig, Fußspitzen einwärts, Fußspitzen auswärts“.
Beim ZPDB-Ersteintrag erfolgten Datenabgleiche in den Speichern der registrierenden Diensteinheit, in den Speichern der Abt. XII und in den Kreismeldedaten.Inwieweit eine automatisierte Verknüpfung –etwa über Schlüsselnummern- mit den anderen bekannten Datenbanken des MfS und der ZPD des Innenministeriums möglich war, muss derzeit offen bleiben. Manuell waren solche Informationsverknüpfungen im Rahmen der MfS-Recherche möglich und gängige Praxis.
Dok Beispiel
ZPDB Erfassungsbeleg, 11.02.1985 BStU BV Rostock Ro 85140911
Weil ein Rostocker Kontakt zu einem Bundeswehroffizier hatte, wurde er in der ZPDB erfasst. ?
Anlage 4 zur 1. Durchführungsbestimmung zur Dienstanweisung Nr. 1/80 vom 20.5.1980, BStU MfS BdL Dok 5222, Blatt 45-54
6. 2. SOUD
Gerade für die Westarbeit relevant, sind die Datensätze von SOUD, dem „System der vereinigten Erfassung von Daten über den Gegner“ (Die Abkürzung ergibt sich aus dem Russischen.) Darin enthalten waren Datensätze, die im Rahmen eines internationalen Datenverbundes von sechs Warschauer Pakt- und drei weiteren verbündeten Staaten ausgetauscht wurden. Offenkundig lag das gemeinsame Interesse stark an der Identifizierung von Personen, die dem sozialistischen Lager nicht wohl gesonnen waren, also „West“-Informationen.
Zunächst wurden 10, später weitere Personenkategorien erfasst, überwiegend „Mitarbeiter und Agenten gegnerischer Geheimdienste“, gefolgt von „Mitarbeitern von Zentren ideologischer Diversion“, „Mitgliedern von Terrororganisationen“, Mitglieder subversiver Organisationen“ In einer weiteren Ausbaustufe sollte das System um eine Objektdatei ergänzt werden, in der „gegnerische“ Organisationen und Institutionen erfasst werden sollten.1988 enthielt die Datenbank mehr als 170.000 Datensätze. Allein das MfS hatte bis Ende 1989 dort fast 75.000 Personendatensätze gespeichert.
Der Echtbetrieb begann 1981, also etwa zur gleichen Zeit, wo auch die ZPDB in Betrieb genommen wurde, was auf eine gewisse Kompatibilität beider Systeme schließen lässt. Der sogenannte „Arbeitsapparat“ befand sich in Moskau, die Amtssprache war Russisch. Daten, Anfragen und Antworten mussten also in einem aufwändigen Verfahren hin- und rückübersetzt werden. Beim MfS war die Arbeitsgruppe 4 des Bereichs 4 der ZAIG in Zusammenarbeit mit den entsprechenden I/A-Bereichen im Ministerium und den Bezirken zuständig, die aus organisatorischen Gründen „ZAIG/5“ genannt wurde. Unter dieser Bezeichnung tauchen Auskünfte und Erfassungen meist auch in den MfS-Unterlagen auf.
In Zuge der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung ab Anfang der siebziger Jahre war 1977 ein Abkommen zwischen der Sowjetunion, der Tschechoslowakei, der DDR, Ungarn, Polen, Bulgariens, Kubas und der Mongolei zum Datenverbund unterzeichnet worden. 1984 schloss sich Vietnam an.
Die Datenerfassung von „operativ bedeutsamen Informationen“ entschieden die Leiter der nutzenden Diensteinheiten oder ihre Stellvertreter, die in einem eigenen Formblatt, der F 430, an die ZAIG/5 weitergeleitet wurden. Offenbar wurden aber auch ZPDB Formulare genutzt, was auf eine Doppelerfassung in beiden Datenbanken schließen lässt.
Der Datenaustausch erfolgte teilweise auf dem Kurierweg über die KGB-Residentur in Berlin Karlshorst, in sehr eingeschränktem Ausmaß chiffriert über eine Datenleitung. Die Datensätze enthielten nur relativ wenige Grunddaten. In jedem Geheimdienst war auch nur eine bestimmte Anzahl von Diensteinheiten für die SOUD- Nutzung zugelassen. Wenn eine Nutzerdiensteinheit des MfS mehr über eine Person wissen wollte, musste sie über die Abteilung X eine schriftliche Anfrage beim entsprechenden Bruderorgan stellen, dass Informationen über die Person vorhielt oder umgekehrt. In der Regel wurde der Diensteinheit, die die Person erfasst hatte mitgeteilt, das an anderes Land ein Informationsinteresse angemeldet hatte.
So finden sich Hinweise zum Informationsaustausch in vielen Diensteinheiten, sowohl in personenbezogenen Unterlagen wie in sogenannten Sachakten. Die Chance an den Informationsknoten wie der ZAIG 5 oder der Abt. X themenrelevantes zu finden, ist gegeben, wobei in diesen Bereichen oft Unterlagen zur Entstehung des Regelwerkes als solches thematische Informationen dominieren. Das Brisante an diesen Informationen ist, dass sie theoretisch noch heute bei „Bruderorganen“ des MfS vorgehalten werden können.
Dok Beispiel
Signalisierende Informierung über Auskunftsersuchen anderer Bruderorgane zu Rudolf Augstein, 30.6.1986; BStU MfS X 485, Blatt 295
7. Informationsverarbeitung: Der zentrale Vorgangskarteikomplex
Karteikarten fristen in der Archivwissenschaft ein untergeordnetes Dasein. Wenn überhaupt erwähnt, werden sie als „Findmittel“ oder „Archivhilfsmittel“ gestreift. Beim MfS kommt den Karteien eine höhere Bedeutung zu. Nicht zufällig hieß die Abteilung, die das älteste und in gewisser Hinsicht wichtigste Karteisystem führte, die Abteilung XII „Erfassung und Statistik“. Die Karteien wurden als „Speicher“ bezeichnet. Speicher weist darauf hin, dass den Karteien ein hoher Informationswert für die Gesamtinstitution zugemessen wurde. Statistik verweist auf eine wichtige weitere Funktion. Mit Hilfe des zentralen Karteikomplexes konnten Gesamtstatistiken zur Zahl der Vorgänge, etwa der Zahl der IM-Vorgänge und damit, wenn man so will, der Leistungsfähigkeit des Systems erstellt werden. Angesichts des relativ hohen Vernichtungsgrades von Unterlagen und angesichts einer BStU-Erschließungsstrategie, die bisher mit „Priorität“ auf die Erschließung der DE gesetzt hat, könnten Karteien für die Westarbeit wichtige Fingerzeige geben: Sie können, da wo andere Unterlagen fehlen, als Ersatzüberlieferung fungieren; sie können, da wo andere Findmitteln fehlen, helfen, Zugang zu den bisher unerschlossenen archivierten Unterlagen zu finden. Ältere Agentenviten und Spionagefälle sind bislang im MfS-Altarchiv „eingeschlossen“, Zugänge nur möglich, wenn man Klarnamen der Hauptpersonen kennt. Diese freilich muss man erst einmal kennen, entweder aus Akten der Diensteinheiten selbst- oder eben aus Karteien.
Der gigantisch anmutende zentrale Karteikomplex ist der älteste, die Formkarteikarten, wie die F 16, F 22, F 77, F 17, F78, F 78a , F80 rangieren in den Ordnungszahlen des MfS-internen Formularwesens weit vorne. Diese Karteikarten korrespondieren –zumindest in den ersten Jahren- mit Vorgängen, also Akten, die von Offizieren geführt wurden oder -weil abgeschlossen- bei den Abteilungen XII archiviert wurden. Die „zentralen Karteien“ wurden in der Abteilung XII der „Zentrale“, also im Ministerium geführt: Duplizierte Teilmengen befanden sich in den DE bzw BVs.
Der zentrale Karteikomplex gibt Auskunft, ob und wo eine Person, eine Gruppe, ein Objekt, ein Sachverhalt erfasst ist, wer sich darum kümmert, bzw. wo Zusatzinformationen erhältlich sind, sei es beim bearbeitenden Mitarbeiter, sei es im Archiv. Die „Erfassung“ von Objekt oder Person durch eine „einzige“ Diensteinheit garantierte den Zugang zu allen wichtigen Informationen und das vorrangige Mitentscheidungsrecht bei geheimpolizeilichen Maßnahmen. So sollte die „Durchsetzung einer eindeutigen …Verantwortung einer Diensteinheit“ und die„Informationszusammenführung…und Koordinierung aller Maßnahmen“ gesichert werden. Die Kunst bestand darin, die Personen „eindeutig“ zu identifizieren, Transparenz zwischen den arbeitsteiligen Bereichen herzustellen und gleichzeitig Konspiration und Geheimhaltung“ zu gewährleisten. Dieses Problem wurde durch ein System ineinandergreifender Karteikarten gelöst, die immer nur Teile der Informationen enthielten, insofern die Binnenkonspiration sicherten.
Die wichtigste Angabe auf diesen Karteikarten ist daher eine Registriernummer, die mit der Vorgangsnummer korrespondierte. Diese Registriernummer hat eine römische Ordnungszahl, die für den Bezirk steht, wo die Akte geführt wird. Das MfS wird unter XV geführt, wie die BV Berlin bis 1983 auch. (danach XX). Danach folgt eine laufende Nummer, die von der Abteilung XII vergeben wurde. Danach per Schrägstrich getrennt, eine Jahreszahl, die in der Regel mit dem Entstehungsdatum der Akte entspricht. Die Registriernummer ist das Ordnungsprinzip der F 22, der sogenannten Vorgangskartei. Die übrigen dieser Serie sortieren nach anderen Ordnungsprinzipien, nach Namen, Adressen, KFZ-Kennzeichen, Telefonnummern usw. und verweisen auf eine Registriernummer, die es erlaubt, mit den Informationen der F22 eine Verknüpfung herzustellen. Die F22 enthält Angaben über den Fundort der Information, die Zuständigkeit, die bearbeitende Diensteinheit und den bearbeitenden Mitarbeiter. Es sind die Informationen, die in der Regel, wenn kein Sperrvermerk vorliegt, an die Diensteinheit weitergeleitet werden, die die F10 Anfrage gestellt hat. Das weitere klären dann die Diensteinheiten, die Vorgangsführer oder deren Leiter miteinander auf dem Dienstweg.
Die Karteien zusammengenommen enthalten deutlich mehr Informationen als einer anfragenden Diensteinheit in der Regel mitgeteilt wird. Die Art des Vorganges wird auf der F22 ansatzweise beschrieben: Ist es ein IM-Vorgang, eine OPK, ein OV; etc.? Auf der Rückseite der F22, wie auch anderer vorgangsbezogener Karteien ist die Geschichte des Vorganges in Kurzform verzeichnet. Wann ein IM-Vorlauf angelegt wurde, wann er umgewandelt wurde, wann er beendigt und archiviert wurde. Oft wird argumentiert, das seien „nur“ Karteieintragungen. In Wirklichkeit ist der Vorgang, der zu einem Karteieintrag oder auch einer Änderung auf einer Karteikarte führt, hochgradig formalisiert und kompliziert. Er durchläuft mehrere Etappen und ein Mitzeichnungs- und Kontrollverfahren. Auch dafür gibt es ein Formular. Bezeichnender Weise ist es die Form 1, in mehreren Varianten, je nachdem, ob es sich um einen IM-, IM-Vorlauf, GMS-OPK-, UV, Sivo, FO oder ZI-Vorgang handelt.
Die juristische Debatte die arbeits- oder presserechtliche Überführbarkeit von IM hat den Blick auf die Relevanz von MfS-Karteien etwas verstellt. Archivisch wie rechtlich sind es MfS-Unterlagen wie andere auch. Und angesichts der strengen Regeln bei ihrer Erstellung, ihrer Pflege, der Kontrollmechanismen durch unterschiedliche Bereiche und Vorgesetzte und Kontrolleure kommt solch formalisierten Karteien ein relativ hoher Quellenwert zu. Sie sagen natürlich nichts darüber aus, was der von der Kartei bzw. dem Vorgang Betroffene von dem Vorgang wusste, aber sie „erzählen“viel darüber, wie das MfS die Person, den Sachverhalt, das Objekt einordnete. Sie haben einen hohen Inhalts- und Evidenzwert, der Auskunft über die Arbeitsweise des MfS gibt.
Die Reduzierung des zentralen Karteikartensystems auf einen Vorgangsnachweis haben MfS- Analytiker offenbar selbst als Manko empfunden. Im Zuge der Veränderung der Informationsverarbeitungssysteme, werden die Erfassungen um weitere Kategorien angereichert. Sogar Datenbankerfassungen wurden schließlich in der F 16 mit aufgenommen. Die personenzentrierten klassischen Karteien wurden von einem System von anderen Karteien und Datenbanken „umstellt“, die Zugriffe nach bestimmten Kriterien oder Merkmalen erlaubten.
Die Größe der Karteien, die F 16 umfasst in der überlieferten Form 5,1 Millionen Einträge, zeigt die Ausrichtung der MfS-Arbeit auf Personen. Die im Westen registrierten Personen und Objekte und die „nach dem Operationsgebiet“ tätig waren sind, sofern die Karteikarten nicht kassiert wurden, sind in dieser personenbezogenen Primärkartei enthalten. Aber sie sind nicht separiert. Erst an Hand der Adresse jeder einzelnen Karteikarte ist der Wohnort zu überprüfen. Doch Agentenkuriere mit DDR-Adresse sind auf diese Weise nicht erkennbar. Umgekehrt können ehemalige IM, die in den Westen übergesiedelt sind, durch Karteiabgleich statistisch als West-IM erscheinen, obwohl sie ihre Tätigkeit für das MfS beendet haben. Dieses war eine Fehlerquelle, die in den 90er Jahren zu einer deutlichen Überschätzung des MfS-Westpotentials nach einer F16-Stichprobe geführt hat.
Die weniger bekannten Karteien, wie die Straßenkartei F 78a, die Objektkartei F80 und die Feindobjektkartei F 17, können, sofern sie auf Westadressen verweisen, eine unmittelbare Hilfe unter den zentralen Karteien bei der Analyse der Westarbeit sein, die übrigen fungieren als Hilfskarteien, als Zwischenschritt für die Recherche.
Personenkartei F16
Sie enthält die Personengrunddaten (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Personenkennzahl, Anschrift, Beruf, Arbeitsstelle, Staatsangehörigkeit). Die Erfassungsart ist in einem neunstelligen Schlüssel angegeben, der aber dem Konspirationsgedanken gerecht wird (u. a. KK-Erfassung, registrierte Vorgänge/Akten, gesperrtes Archivmaterial, Ermittlungsberichte, VSH, ZAIG, Prominenz Die Registriernummer erlaubt über die Vorgangskartei F 22 die zuständige Diensteinheit und den zuständigen Mitarbeiter zu ermitteln. Ist die „Bearbeitung“ abgeschlossen und Material in einer der Abteilungen XII archiviert, so ist die Archivsignatur angegeben. Bei formalisierten Vorgängen ist der Fundort der Archivierung nur über die Registriernummer und die F22 zu ermitteln.
Vorgangskartei F 22/F22a
Dort wurden nach den Registriernummern alle „Erfassungen“ nachgewiesen. Dies waren zum einen die „aktiven“ Erfassungen, wie IM- und IM-Kandidaten-Vorgänge, GMS-Vorgänge, dann die Feindbearbeitungen. OVs, UVs, OPKs, sowie Akten über Konspirative Wohnungen/Objekte, Feind- und Kontrollobjektakten und Zelleninformatoren. In diese Kategorie gehörten nach niedrigschwellige Erfassungen in Kerblochkarteien, VSH-Karteien und Sicherungsvorgänge.
Als „passive Erfassung“ galt archiviertes Schriftgut oder archiviertes Schriftgut anderer staatlicher Organe, sowie die Registrierung von Ausländern und Personen der DDR, die außerhalb der DDR ihren ständigen Wohnsitz hatten, sofern sie nicht „aktiv“ registriert waren. Die Kartei enthielt keine Klarnamen, dafür angaben über die Vorgangsart, den Decknamen, die IM-Kategorie, oder das Delikt ggf. den Strafrechtsparagraphen der Verfolgung, Angaben zur Laufzeit und die Zuständigkeit nach Diensteinheit und Mitarbeiter. In einer Liste konnte die Art der Veränderungen aufgelistet werden, wenn ein IM-Vorlauf z.B. nach Werbung zum IM-Vorgang wurde, oder der Vorgang in die Zuständigkeit einer anderen Diensteinheit überging oder archiviert wurde.
Die F 22 a, war eine „abgespeckte“ Variante der F22, die aus Konspirationsgründen nur die Registriernummer sowie den zuständigen Mitarbeiter und seine Diensteinheit enthielt.
F 77 (Decknamenkartei)
Die Grundlage der Decknamenkartei bildeten die Angaben der Vorgangskartei F 22. Sie enthält u. a. die Vorgangsart, den Decknamen, die Registriernummer, die zuständige Diensteinheit und das Datum der Registrierung. Die Decknamenkartei diente bezüglich der aktiven Vorgänge als Übersicht über den Bestand der einzelnen Diensteinheiten an registrierten Vorgängen und Akten. Sie wurde auch zur Anfertigung statistischer Analysen genutzt. Bei archivierten Vorgängen ist auf der F 77 die Archivsignatur angegeben.
F 80 (Objektkartei)
Die Objektkartei steht in engem Zusammenhang mit der Straßenkartei F 78. Sie enthält auf einem doppelseitig genutzten DIN-A4-Blatt detaillierte Angaben zu Konspirativen Wohnungen (KW), Konspirativen Objekten (KO) sowie IMK/KO, u.a. über das Objekt und seine Lage, die Möglichkeiten der Nutzung, die Eigentumsverhältnisse, die Art der Abdeckung der konspirativen Nutzung, die vorgesehene Auslastung etc.. Aus der Objektkartei sind Registriernummer und Deckname ersichtlich, jedoch keine Anschrift. Der Zugriff auf Unterlagen ist nur über die Vorgangskartei F 22 möglich. Stichproben ergaben, dass diese Kartei offenbar nur DDR-zentriert geführt, oder konspirative Treffs im Westen kassiert wurden.
F 78 Straßenkartei
Die Straßenkartei diente als Arbeitskartei dem Nachweis des aktuellen Bestandes der von Mitarbeitern der Staatssicherheit verwalteten konspirativen Objekte (KO) und Wohnungen (KW) sowie der von inoffiziellen Mitarbeitern zur Verfügung gestellten konspirativen Wohnungen (IMK/KW) und Objekte (IMK/KO). Geordnet sind die Straßenkarteien alphabetisch nach Orten, innerhalb der Orte alphabetisch nach den Straßennamen. Der Zugriff auf Unterlagen ist nur über die Vorgangskartei F 22 möglich.Nachgewiesen sind auch Treffquartiere (TQ) des Arbeitsgebiets I der Kriminalpolizei und die entsprechenden Objekte der Armeeaufklärung (Verwaltung/Bereich Aufklärung des MfNV).
7. 2. Exkurs: F 78a Straßenkartei Westberlin
Die Straßenkartei F 78a stellt eine Besonderheit dar. Im Grunde ist sie eine Abwandlung der F 78. Sie enthält auch F 78-Karteikarten. Während die F 78 in der Regel wohl auf konspirative Orte begrenzt bleibt, erfasst die F 78a v.a. IMs und dies in den westlichen Bezirken Berlins. Die Kartei ist nach Straßen alphabetisch geordnet. Die Form F 78 bzw. 78a enthält folgende Angaben: Straße, Hausnummer/Etage, Bezirk, Bezirks-Postleitzahl, IM-Art, Deckname, Registriernummer, Registrierjahr, Mitarbeiter, MfS/BV, Abteilung HA, Linie.
Im Zuge dieser Arbeit wurde mit einer Auswertung begonnen. Danach umfasst diese Kartei in ihrem heutigen Überlieferungszustand 1.241 Karteikarten, darunter 5 BStU-Ergänzungskarten, die nachträglich an Hand von Parallelüberlieferungen erstellt wurden. Diese Zahl korrespondiert nicht exakt mit der Zahl der Personenerfassungen, da einerseits auf einige Adressen mehrere Personen erfasst , andererseits bei manchen Personen die Erfassung wechselte, also Mehrfacherfassungen vorliegen. HVA-Karten bzw. Karten der HAI fehlen, mit Ausnahme von 2 HVA-Karten, denen offenbar Umregistrierungen zu Grunde lagen. Die Laufzeit beträgt 1960 bis wahrscheinlich 1989. D.h. es können auch ältere Vorgänge erfasst werden, 1960 war lediglich das Stichjahr, von dem an eine verlässlichere Zentralregistrierung eingeführt wurde. Der Vorgang mit der jüngsten Registrierung stammt auch 1987. Zahlreiche Karteikarten lassen weder auf eine Umregistrierung, noch eine Beendigung schließen, da entsprechende Hinweise bzw. Archivierungsvermerke fehlen. Diese Vorgänge dürften nach 1990 durch die BStU in die sogenannte 91er Reihe aufgenommen worden sein, in der offene IM-Vorgänge aus den Diensteinheiten MfS-analog archiviert wurden. Stichproben ergaben, dass die Kartei offenbar nicht ganz vollständig ist. Auf der anderen Seite zeigt sie, wie dargelegt, die breite Streuung von West-IM über die Linien, vom Ministerium, in die BV bis sogar auf die unterste Ebene, die KD. Die IM sind nach Westberliner Straßen erfasst. Eine Auswertung nach damaligen Postzustellbezirken zeigt eine relativ gleichmäßige Streuung über die Stadt. Eine exemplarische Ziehung von Akten zeigte, dass über diese Kartei Personen auffindbar waren, die in den vergangen Jahren auf anderem Wege bisher nicht eingesehen worden waren. Auffällig war bei unrepräsentativen Stichproben die Zahl von Ausländern und von Personen, die im Rahmen von Schwierigkeiten bei der Grenzpassage geworben wurden und gegen Geld mehr oder minder große Rechercheaufträge ausführten. Auch Selbstanbieter bzw. potentielle DDR-Übersiedler fanden sich in den Akten.
Dok Beispiel
Karteikarte F 78a A Str. 1 Bln-Wilmersdorf
Feindobjektkartei F 17
Die Feindobjektkarteien enthielt Hinweise auf Informationen zu Adressen im nichtsozialistischen Einflussgebiet, von dem aus der Sicht des MfS feindliche Impulse ausgehen konnten. Nach Hausdefinition waren „Feindobjekte… Zentren, Organisationen, Einrichtungen, staatliche und gesellschaftliche Organisationen, Vereine oder sonstige Personenzusammenschlüsse im Operationsgebiet“ von denen „feindlich-negative“ Bestrebungen gegen die DDR und andere sozialistische Staaten und ihnen verbundene Bewegungen ausgehen konnten.
Solche Objekte waren nach einer eigenen Stichprobe z.B. die „Spionageagentur Gehlen“ , manchmal auch schlichter „BND“ genannt, militärische und echte vermeintliche Spionagestützpunkte der drei Westmächte, Residenturen, Parteien, Vereinigungen, in früheren Jahren auch Einzelpersonen. Auch Verlage wie die TAZ oder Unternehmen wie DETEWE hatten „ihre“ Karteikarte. Eine Mielke-Weisung von 1988 sah in einer Anlage 225 Objekte vor, die sich in „Obhut“ spezifischer Dienstanweisungen befanden. Weitere 94 benannte Objekte sollte die ZAIG zentral erfassen, also Informationen sammeln, was faktisch darauf hinauslief, dass möglichst alle Diensteinheiten zuliefern sollten.
Die Kartei, obwohl in der für die Speicherführung zuständigen Abteilung XII geführt, unterlag einer gewissen Prädominanz der HVA. Objekte des HVA Interesses wurden hier erfasst, aber auch Adressen anderer Diensteinheiten, sofern sie zuständig waren und die HVA-Interessen dem nicht im Wege standen.
Klassisch korrespondierten zu dieser Kartei sogenannte „Objektvorgänge“. Bis 1981 konnten „Objektvorgänge“ sehr komplexe Informationen enthalten. Auch die geheimdienstliche „Bearbeitung“ des „Objektes“ und mit ihm verbundenen Personen durch Diensteinheiten war in früheren Jahren im Rahmen solcher Vorgänge möglich. Ab 1981 wurde die Aktenführung strenger geregelt. Nur noch eine DE durfte die Hauptakte führen. Der mindere Status wurde in der Bezeichnung „Feindobjektakte“ deutlich. In ihr sollten nur noch vergleichsweise niedrigschwellig vorbeugend Informationen gesammelt wurden. War eine „Feindtätigkeit“ diagnostiziert, wurde ein OV oder sogar zentraler OV angelegt. Einzelpersonen durften gar nicht mehr auf Basis von solchen Vorgängen, sondern mussten separat erfasst werden, z.B. in OPK’s oder Sicherungsvorgängen. Insofern verweist diese Kartei nicht nur auf Objektakten sondern auch andere geheimpolizeiliche Bearbeitungsformen.
Die Feindobjektkartei entsprach dem DIN A 5 Vordruck „F 17“. Sie enthält folgende Rubriken: Bezeichnung des Objekts, Kurzbezeichnung des Objekts, Ort, Straße/Platz, Registriernummer, Bezirk/Abteilung/Kreisdienststelle, Datum des Anlegens der Karteikarte, anlegt durch. Auf der Rückseite: Datum der Eintragung und Hinweise zum Objekt.
Karteikarten waren bei Übernahme lauf Auskunft der betreuenden Archivmitarbeiterinnen ungeordnet. Durch Hinweise eines Archivmitarbeiters des ehemaligen MfS wurde die Hauptkartei nach Regionen, innerhalb der Region alphabetisch nach Straßen geordnet. Sofern Duplikate vorhanden waren, wurden Nebenkarteien nach Merkmalen (Objekte, Telefonnummern, Kraftfahrzeugkennzeichen) angelegt. Es gibt auch eine Lösch- und Änderungskartei, die Hinweise auf ältere Vorgänge enthält, die vom MfS umregistriert oder archiviert wurden.
Die Kartei ist umfangreich, hat eine Länge von 10, 62 lfm. Nach dem BStU-üblichen Schlüssel wäre von 42.480 Karten auszugehen. Auf Grund von Doppelerfassungen ist die Zahl der separaten Datensätze niedriger. Die Archivabteilung der BStU geht von 20.370 Erfassungen aus. Vermutlich ist die Kartei nicht vollständig überliefert. In den letzten Jahren hatte das MfS offenbar weit mehr Objektdaten abgespeichert.
1988 wurde die F 17 durch eine EDV-Lösung abgelöst. Die Daten wurden offenbar in die ZPDB integriert. Nach einer Überschlagsrechnung könnte die Kartei für Westberlin 8.100 Datensätze und für die Bundesrepublik 53.300 Datensätze enthalten haben. Dies könnte durchaus einer EDV-adäquaten Weiterentwicklung der Objekterfassung im „feindlichen“ Ausland entsprechen. Über die Qualität des einzelnen Datensatzes ist damit allerdings nichts gesagt. In einer Stichprobe zum Stichwort „DGB“ konnten 16 Datensätze aufgefunden werden, zumeist die von Landesverbänden. Nicht einmal die Basisdaten waren überall erfasst. Anderseits enthält jeder Datensatz eine SNR-Nummer, vermutlich eine (Daten-)Satz-Nummer, der der Verknüpfung mit anderen Datensätzen in anderen Teildatenbanken diente. So gesehen wäre dies ein mächtiges Rechercheinstrumentarium für die Westarbeit gewesen.
Die Karteikarten können auch als Ersatz für vernichtete ZPDB-Datensätze dienen. Sie verweisen z.T. auf ältere Registrierungen und Archivierungssignaturen. Dies kann ein Weg sein, auch auf bisher nicht erschlossene Ablagen, das heißt MfS-Archivgut, durchzugreifen. Wegen der wechselhaften Geschichte der Feindobjektkartei bzw. der Unterlagen, auf die sie verweisen, ist jedoch mit einer komplizierten Recherche zu rechnen, da Vorgänge z. T. mehrfach geteilt, zusammengeführt oder umregistriert wurden und die Spur auch manchmal ins Nichts führt.
Eine solche Recherchesackgasse ergibt sich z.B. aus dem Stichwort DGB, Düsseldorf, Hans-Böckler Str. 39. Hinter der Registriernummer 18509/60 verbarg sich eine HVA-Registrierung, die heute nicht mehr auffindbar ist. Die Objektkarteikarte verweist darauf, dass die Adresse und das Objekt einst in die ZPDB eingespeist wurden. Auch hier gibt es kein Material. Immerhin findet sich unter der Registriernummer ein Hinweis in der SIRA TDB 21. Daraus ist zu schließen, dass mit der DGB-zentrale verbundene Personen in einem Sicherungsvorgang der ABT. HVA/II/Parteien und Massenorganisationen in der BRD geführt und über die Jahre von 6 verschiedenen Offizieren, „betreut“ wurde.
Deutlich ergiebiger ist die Recherche zur Polizei in dem Westberlin-Teil der Feindobjektkartei. Sie enthält unter der Adresse Tempelhofer Damm 1-7, dem Sitz des Polizeipräsidiums, 14 Einträge zur Westberliner Polizei. Teilweise erfolgt die Registrierung noch unter der Bezeichnung „Stumm-Polizei“ nach dem Polizeipräsidenten Johannes Stumm, der von 1945 bis 1963 Polizeipräsident von West-Berlin war. Andere Einträge bezeichnen Abteilungen oder Aufgabenbereiche wie „politische Polizei“, „Kripo-Abtl. K5“, Kriminalpol. Westberlin“, „Landespolizeidirektion“, Abteilung Staatsschutz“, „Ordnungsaufgaben“, „Präsidialabteilung“, „Erkennungsdienst“, „Kommando der Schutzpolizei“.
Unter den Registriernummern finden sich sehr heterogene Vorgänge, wie ganze Objektvorgänge, aber auch Untersuchungs- und Überprüfungsvorgänge gegen Einzelpersonen. Auch SIVOS konnten nachgewiesen werden. Die Registriernummer XVIII 2335/63 führt zu einem SIVO der HA I , der Leitung der Aufklärung des Grenzkommandos Mitte. Er wurde 1976 angelegt und lief offenbar noch bis 1989/90 und wurde erst von der BStU archiviert. Nachweisbar sind nur sog. Index-Blätter mit Personenlisten. Daraus geht hervor, dass diese Diensteinheit zu diesem Zeitpunkt mindestens zu 19 Personen, die explizit als Angehörige des Westberliner Zolls oder der Westberliner Polizei ausgewiesen sind Materialien gesammelt hat. Die dazugehörigen Materialablagen konnten bislang nicht nachgewiesen werden.
Die Vorgänge zur Westberliner Polizei wurden von unterschiedlichen MfS-Bereichen, neben der HVA und der HAI von der Abteilung Personenschutz und der Hauptabteilung IX. Manche wurden auch im Verantwortungsbereich von Bezirksverwaltungen geführt, was noch einmal deutlich belegt wie westarbeitsrelevante Kompetenzen variieren konnten.
Ein stichprobenartiger Abgleich mit Karteikarten in der Nebenkartei, die nach Objekten sortiert ist, ergab, dass sich hier keineswegs nur Duplikate, sondern zusätzliche Registrierungen nachweisen ließen: „Polizei -W-Berlin“ mit Angaben zu Personen, „Stumm-Polizei“, 9 Karteikarten zu Polizeirevieren.
Eine Adresse in Nachbarschaft des Polizeipräsidiums verwies auf einen angeblichen BND-Stützpunkt. In diesem Fall war der dazugehörige Vorgang über die Registriernummer relativ einfach unter einer regulären Archivierungsnummer in der Ablage der Abt. XII auffindbar. Die Adresse erwies sich als ein relativ harmloser Anlaufpunkt bei einer Privatadresse in der Nähe des Flughafens Tempelhof. Der Vorgang selbst umfasst 32 Bde. der Abteilung II der Verwaltung Groß-Berlin, den Operativen-Vorgang „Pilot“. Angelegt wurde er, nachdem 1956 durch einen MfS-Agenten, der im Flughafen Tempelhof eingesetzt wurde. Dieser lernte einen Piloten kennen, der ihn „für den Bundesnachrichtendienst anwarb und in der Folgezeit zur Militärspionage im Gebiet der DDR veranlasste“. In der Folge wurde mit erheblichem Aufwand ein ganzes Agentennetz in Westberlin aufgerollt. Das gesamt Umfeld des BND-Mitarbeiters, das Verbindungs- und Kuriersystem des BND, Deckadressen und Stützpunkte, Decktelefonnummern, v.a. in Westberlin beobachtet, u.a. die erwähnte Adresse am Tempelhofer Damm. 76 Personen wurden in dem Vorgang bearbeitet, gegen 8 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 4 zur Fahndung ausgeschrieben, 1 geworben. Der Vorgang wurde 1966 als für andere Abteilungen „gesperrt“ abgelegt, zu drei mutmaßlichen BND- „Residenten“ ein neuer OV angelegt.
8. Informationsverarbeitung: der Kerblochkartei-Komplex
Einen „Quantensprung“ machte das zentrale Nervensystem des MfS, die Auswertung, 1965 mit der Einführung der Kerblochkartei. Dies bedeutete auch eine klarere Akzentuierung der Westarbeit als Arbeitsschwerpunkt, die in der Auswertung, und damit auch für die zuliefernden Bereiche eine prioritäre Bedeutung erhielt. Die Auswertung aktueller Informationen, die in den regionalen und Ministeriumsdienstellen über IM und andere Kanäle eingingen, gehörte zwar von Anfang an zu den Aufgaben des MfS. Aber die Zahl der Auswerter war anfangs sehr klein, es gab kein regelrechtes System. Nach Auseinandersetzungen mit der SED-Führung, dem Wechsel an der Spitze, hatte der neue Chef Mielke eine Initiativen zur „Verbesserung der Informationsarbeit gestartet. Informationsgruppen in den Diensteinheiten, eine Zentrale Informationsgruppe als Dach beim Minister selbst wurden eingerichtet. Für alle Diensteinheiten wurden in der Verantwortung der IGs an Stelle zahlloser amorpher Arbeitskarteien ein integriertes Karteikartensystem entwickelt, was sich zum wichtigsten Such – und Auskunftssystem neben dem zentralen Karteikomplex der Abteilung XII entwickeln sollte.
Das Etikett „Quantensprung“ ist freilich nur MfS-immanent angemessen, im Grunde führte das MfS Mitte der 60er Jahre ein manuelles Datenverarbeitungssystem ein, was am Anfang des Jahrhunderts erfunden worden war und seine beste Zeit eigentlich schon hinter sich hatte.
Einer der Hauptschwerpunkte dieses neuen Informationssystems war die Westarbeit. Der erste von 6 Informations-„Hauptkomplexen“, also inhaltlichen Schwerpunkten der KK-Erfassung lautete: „Pläne und Maßnahmen gegen die DDR seitens der Feindzentralen in Westberlin“. Auch Punkt zwei- “Tätigkeit, Wirksamkeit und Einflüsse des Gegners“ - zielte offenbar zwar primär auf innere Feinde, ließ aber durchscheinen, dass Mielkes Apparat hinter ihnen äußere Mächte walten sah. Selbst solche Regelungen belegen, dass Westarbeit kein festumrissener Zuständigkeitsbereich war, sondern- zusätzlich zu Schwerpunktbereichen- eine Aufgabe des Gesamt-MfS.
Mit dem KK-Komplex erwuchs dem traditionellen Speicherkomplex der Abteilung XII ein immer wichtiger und größer werdender Rivale in der ZIG, später ZAIG. Die ZAIG übernahm schließlich sogar die Abteilung XII. Die beiden Informationssysteme waren allerdings von Anfang an verzahnt. Kerblochkarteierfassungen, sog. KK-Erfassungen, waren im System der F16 /F22 als „aktive Erfassung“ zu speichern. Bei der Abfrage im zentralen Karteikartenkomplex konnte jede Diesteinheit also jederzeit die KK-erfassende Diensteinheit und somit den Fundort weiterer Informationen ermitteln. Trotz dieser Nahtstelle traten damit neben die traditionellen Vorgänge, deutlich niedrigschwelligere Erfassungen und Informationssammlungen von denen im Prinzip jeder Bereich des MfS profitieren konnte.
Die „Informationsarbeit des Ministeriums“ wurde damit auf neue Füße gestellt, ein „einheitliche System der…Auswertung und Informationstätigkeit“ geschaffen. Die Informationen auf den Kerblochkarteien waren nach einem vorgegebene System, nach „gleichen Formen und Methoden“ zu übertragen, wie es in sogenannten Kerblochschlüssel im Wesentlichen zentral von der ZIG vorgegeben war.
Die Kerbungen entsprachen festgelegten Suchkriterien, so dass innerhalb relativ kurzer Zeit eine große Anzahl von Datensätzen (Karteikarten) nach bestimmten Kriterien zu selektieren waren. Die Kerbungsart wurde in Schlüsseln vorgegeben. Diese Kerblockkarteien waren also sowohl als Suchkarteien nutzbar, sofern sie sich in einer z.B. alphabetischen Namensordnung befanden. Sie ermöglichten aber auch eine Form der manuellen Informationsverarbeitung. Sie konnten, wenn kriminalistische Fragestellungen und Kriterien im Vordergrund standen, zur Personensuche dienen. Zum anderen sollten alle relevanten „Hinweise ausgewertet werden“, um sie in Berichten, Analysen, Einschätzungen „analytisch zu verarbeiten“. D.h. die Kerblochkartei sollte im Rahmen der analytischen Arbeit helfen, mit quasi sozialwissenschaftlichen quantifizierenden Methoden Lagebilder zu erzeugen, um daraus –theoretisch- Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit ziehen zu können.
Für die Westarbeit sind die Kerblochkarteien höchst aufschlussreich. Jenseits der Kerblochkarteien, die die HVA in eigener Regie führte, hatten alle Diensteinheiten jetzt eine „Kerblochkartei West“ zu führen, in der ausschließlich Bürger aus dem Ausland, die dem MfS aus irgendeinem Grunde wichtig waren, gespeichert werden sollten. Auch die übrigen Kerblochkarteien der ersten Stunde, der Deliktekartei und die Personenkartei DDR, enthalten westrelevante Informationen.
Die Deliktekartei war die Basis dieses zusammenhängenden Karteikartensystems, manchmal deswegen auch als „Grundkartei“ bezeichnet. In ihr wurden politische Straftaten, dazu gehörte auch der Verdacht auf Straftaten gespeichert. In dieser Liste befanden sich selbstredend auch westrelevante Deliktgruppen wie Spionage, Nachrichtenübermittlung, Agententätigkeit, Diversion und Sabotage, Menschenhandel usw..
Die Personenkartei-West ist nicht isoliert zu sehen. Sie war „Bestandteil des einheitlichen Systems der Kerblochkarteien im MfS“. Die Personenkartei DDR bezog sich auf die Deliktekartei und enthielt ausführlichere Personenbeschreibungen für die schon dort knapp verzeichneten Delinquenten und ermöglichte damit, eine „exakte und vor allem vielfältigere Täterstruktur zu erarbeiten“.
In die Personenkartei West wurden diejenigen Westbürger aufgenommen, die entweder im Zusammenhang mit Delikten in der Deliktekartei erwähnt waren oder in irgendeiner Beziehungen zu Personen standen, die in der DDR-Kartei registriert waren. Drittens konnten sie erfasst werden, weil sie selbst auffällig geworden oder dem MfS aus irgendeinem Grunde wichtig waren. „Theoretisch“ bot diese Kartei also die „Möglichkeit der Erfassung jedes Westdeutschen, Westberliners oder ausländischen Bürgers“. Das erkannten auch die MfS-Chefauswerter selbst. Sie warnten, daher, dass eine solche flächendeckende Erfassung die Aussagefähigkeit der Kartei mindern würde. Damit ist ein Grunddilemma der MfS-Arbeit der kommenden Jahre intoniert. Mit jedem Schritt der intelligenteren Datenverarbeitung wurde das System effizienter. Da die Erfassungsschwelle und damit die Datenflut erhöht wird, stellt sich die Frage nach dem wirklichen Effektivitätsgewinn.
Erfasst werden sollten in der Westkartei, heißt es -immer noch weit gefasst-, „Personengruppen, die während eines kurzfristigen vorübergehenden Aufenthaltes in der DDR feindliche Handlungen gegen die DDR begehen,“„die als Bürger der DDR das Territorium der DDR ungesetzlich verlassen haben“ aber weiterhin „eine aktive Tätigkeit gegen die DDR bzw. sozialistischen Staaten durchführen oder von dort aus als ..interessante Personenkategorien anfallen.“ und „Mitarbeiter von Geheimdiensten, Agentenzentrale und andern volksfeindlichen Organisationen.“ Schon der Verdacht reichte zu KK-Erfassung und das war das eigentliche Einfallstor der Datenflut.
Auf der Vorderseite der DIN A 4 Kartei wurden die Grunddaten der Personen vermerkt. Auf der Rückseite wurden Informationen, die die Operativmitarbeiter an die Auswerter schickten, in Kurzform aufgetragen. Manchmal ist es nur eine Zeile. In der Regel umfasst diese Informationsergänzung nur wenige Zeilen. Der Informationsstand wurde kontinuierlich ergänzt. So entsteht auf einer DIN A 4 Seite-selten werden mehrere Karteikarten hintereinander angelegt- eine Kurzform der ansonsten schriftlich vorhanden Unterlagen, die durchaus auf unterschiedliche Dienstbereiche verteilt sein können. Die KK ist also auch eine Form der Informationsverdichtung, die eine schnelle Lektüre und Schnellauskunft ohne langwierige Aktenlektüre ermöglicht.
Um es noch einmal hervorzuheben, es geht hier nicht um eine Weisung an die HVA, sondern alle sogenannten operativen Bereiche des Hauses Mielke. Auch die Abwehr-orientierte Formulierung der Richtlinie darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Sammlung von Informationen zu derartigen Westpersonen zu jeder Art geheimpolizeilicher Maßnahme führen konnte- von der Beauftragung von IM bis zu Postüberwachungs- und Funkabhörmaßnahmen, Observationen etc… Diese Maßnahmen konnte im Prinzip jede Diensteinheit bis herunter in die Kreisdienststelle veranlassen.
Somit hatte in gewisser Hinsicht letztlich jeder (operativ tätige) geheimdienstliche arbeitende Offizier des MfS eine Art Westkompetenz, sammelte in eigenen peripheren Arbeitskarteien, Handakten und Vorgängen westrelevante Informationen und war gehalten, sofern diese Informationen für andere im MfS interessant sein konnten, seinen Vorgesetzten oder die Auswerter seiner IG, später AKG, über wichtige Vorkommnisse, Hinweise, Personen, Details zu informieren, damit diese in die Karteien, Berichten und Ablagen zur weiteren und künftigen Informationsverarbeitung und Informationsweitergabe aufbereitet werden konnten.
Zu den Ursprungsdateien gesellten sich weitere, wie die KFZ-Kartei, die vermutlich auch mit den anderen Kerblochkarteien verbunden werden konnte. Außerhalb des eigentlichen KK-Komplexes entstanden weitere Kerblochkarteien-schließlich handelte es sich um eine in der DDR damals gängige Form der manuellen Informationsverarbeitung. Die meisten dieser KK-Lösungen dürften jedoch Einzellösungen gewesen sein, die mit dem eigentlichen KK-System nicht verbunden waren. Einen Sonderfall stellt die IM-VAK dar. (s.Kap. 10 )
Das Informationsverarbeitungssystem der Analytiker gruppierte sich ab Mitte der 60er Jahre vor allem um das das System der Kerblochkarteien. Ab Mitte der 70er wurde es durch andere Karteien ergänzt und ersetzt, und sollte schließlich ab 1980 in der zentralen Personendatenbank aufgehen. Die Karteien blieben jedoch als Hilfsmittel in den AKGs erhalten, nur die aufwändige Lochung unterblieb. Z.T. wurden einzelne KKarten auch in die Vorgänge eingeordnet, wo sie heute noch gelegentlich zu finden sind. Das Kürzel KK-Erfassung blieb jedoch in den Nachfolgedatenträgern als Kennzeichnung peripherer Erfassungen erhalten.
Wo solche Kerblochkarteien heute erhalten sind, könnten sie ähnlich genutzt werden, wie von den Auswertern des MfS. Eine Auswertung nach Kerbungen würde- die Vollständigkeit vorausgesetzt, statistische Aussagen über die Arbeit des MfS erlauben.
In der BV Rostock befindet sich eine KK-Kartei West . Eine vorläufige Analyse ergab, dass in diese Kartei offenbar auch Bestanteile der KK-DDR, also DDR Bürger, eingegangen sind. Erstmals konnte eine KK entschlüsselt werden. Bei Stichproben zeigte sich, dass die Karteikarten weitgehend entschlüsselbar sind und die Kerbungen im Vergleich zum Text bis auf wenige Ausnahmen plausibel erscheinen. Allerdings führt die Art der Informationsergänzung mit unterschiedlichen Informationen aus unterschiedlichen Bereichen zu unterschiedlichen Zeiten, niedergeschrieben von unterschiedlichen Auswertern, zuweilen zu einem sehr detailreichen und dadurch eher verwirrenden Bild
Das geheimpolizeiliche Interesse ist manchmal gar nicht, manchmal nur diffus erkennbar. Die Kerbungen sind eindeutiger, legen den Fokus auf Hauptmerkmale. Sie lassen erkennen, ob die Person z.B. verdächtigt war, für eine fremde Macht zu handeln, ob sie geflohen war, aber weiterhin Kontakte zu Personen der DDR hielt, oder schlicht einen für das MfS interessanten Arbeitsplatz oder Wohnort hatte. Unklar ist, wer diesen Schwerpunkt setzte, derjenige, der die Informationen erarbeitete oder der Auswerter, der sie per Kerbung registrierte.
DOK Beispiel
Kerblochkartei West BStU BV Rostock AKG
Ein Hamburger Kaufmann, war bei der Abteilung Hafen der BV Rostock erfasst. Er erschien dem MfS eine zeitlang so verdächtig, dass er sogar als OPK-Vorgang geführt wurde. Der Text auf der Rückseite der -immerhin zwei DIN A 4 Karten- lässt den Grund des Verdachtes allerdings nebulös erscheinen. Die Kerbung „Sch 4“ verrät durch Blick in den Schlüsselplan, dass der Verdächtige in die Kategorie „Personen, die verdächtiges Interesse an geheim zu haltenden, politischen, militärischen oder ökonomischen Fragen haben“, eingeordnet wurde.
Die Kerbung „V- 5 fl.“ -„Personen, die im Rahmen des kommerziellen Verkehrs...in die DDR einreisen“- weist den relevanten Sicherungsbereich aus. Schiffsverkehr gehört in Rostock zu den Zuständigkeiten der Abteilung Hafen. Die Kerbung „W 3“ -„Personen aus operativ interessanten Schwerpunktorten bzw. -Objekten mit Verbindungen nach der DDR“-verweist darauf, dass auch der Herkunftsort -hier die internationale Hafenstadt Hamburg, wenn man so will, das Pendent zum Überseehafen Rostock- im Bereich des geheimpolizeilichen Interesses liegt. Im Kontext dieser Hervorhebungen lassen sich, die fast wirr wirkenden Textinformationen auf der Karteikartei strukturieren und gewichten.
Die Klassische archivische Definition, wonach Karteikarten „Findhilfsmittel“ seien, führt bei dieser Informationsfülle geradezu in die Irre. In Fällen, wo nur noch eine KK-Karte existiert oder überliefert ist, sind diese Karten der einzige relevante Informationsträger, eine Ersatzüberlieferung von hohem Informationswert. Die Kerbung erlaubt eventuell statistische Aussagen. Die Primärerfassung, hier bei der Abteilung Hafen der BV Rostock, „erzählt“ etwas über Zuständigkeiten und „Neugier“ der Verwaltungen im Verantwortungsbereich der BV Rostock. Die Zahl der Erfassungen von Daten, deren Relevanz sagt etwas über die Qualität der Mitarbeiter und der Auswerter der BV. Die Zahl der Karteien u.U. etwas über das Arbeitspensum der DE. Der „Evidenzwert“ solcher Karteikarten ist hoch. Karteikarten sind also nicht einfach Findmittel, sondern können wichtige, u.U. sogar die einzigen Informationsträger auch beim Arbeitsschwerpunkt „Westarbeit“ der Abwehreinheiten sein.
9. Informationsverarbeitung: der VSH-Komplex
Ab Mitte der 1970er Jahre begann der Vorverdichtungs- Such- und Hinweiskomplex in den Auswertungs- und Informationsbereichen (meist AKGs) der Diensteinheiten den KK-Komplex zu ersetzen. Er wurde zum „wichtigsten und umfassendsten Arbeits- und Informationsmittel der operativen Diensteinheiten“ und damit der MfS-Auswertungsstrecke, ja aller operativer Diensteinheiten. Denn die Erfassungen im VSH-Komplex wurden wie schon die KK-Erfassung in der zentralen Personendatei, F16, nachgewiesen und die Informationen damit potentiell allen anderen MfS-Bereichen „angeboten“. Damit wichtige Informationen zu Personen und Sachverhalten schnell abgerufen werden konnten, wurden die Suchfunktionen in den einzelnen Diensteinheiten noch einheitlicher geregelt. Die Informationen sollten „ständig zugriffsbereit“ und „zur unmittelbaren Unterstützung“ des eigenen und anderer Bereiche bereitzustellen sein.
In den Diensteinheiten waren bis in die 70er Jahre- abgesehen vom KK-Komplex
eine relativ große und damit wenig überschaubare Anzahl heterogener Arbeitskarteien geführt worden. Die Informationen aus diesen Arbeitskarteien und den Kerblochkarteien sollten nun sukzessive durch den formalisierten VSH-Komplex ersetzt werden, um die dezentralen Informationen „lückenlos, mit rationellem Zeit und Kraftaufwand“ zur Verfügung zu haben. Dieser VSH-Komplex wurde immer stärker durch Deskriptions- und Indexiervorschriften verregelt. Damit sollte diese Form der manuellen Datenverarbeitung vorbereitend der Logik der EDV unterworfen werden, die mit dem VSH-Komplex zunehmend verzahnt und ihn sukzessive ersetzen sollte.Mit dieser Formalisierung der Informationen wurden auch und gerade die diffus anfallenden Westinformationen systematisiert.
Der VSH-Komplex war zwar im Kern personenbezogen angelegt. Aber mehr noch als das Kerblochsystem erfasste er Personen und Sachverhalte nach vorgegeben Sach-Kriterien. Gesammelt werden sollten „bedeutsame Informationen“ zu Personenkategorieren, Sachverhaltsarten, Hinweis- und Merkmalskategorien“ Dieser Komplex sollte damit einerseits die Personenüberprüfung unterstützen, was im Einzelfall bis zur Anlegungen von IM- oder OPK- und OV-Vorgängen führen konnte. Andererseits sollten diese Informationen „aktuelle Einschätzungen“ der Lage ermöglichen. Jede Diensteinheit hatte „Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste und anderer gegnerischer Stellen gegen den Verantwortungsbereich“ aufzubereiten. Auch wenn dies primär als Abwehraufgabe gedacht war, steckte darin faktisch eine Aufforderung zur präventiven Westarbeit für jede geheimdienstlich tätige Diensteinheit“.
Der VSH-Komplex bestand aus einem Informationssystem: der VSH-Kartei, Suchkarteikarten, Hinweiskarten, einem Sichtlochkarteiverfahren, einer Dokumentenkartei, einer Dokumentensammelkartei, der zentralen Materialablage. Überlappungen gab es ab 1980 zur ZPDB.
Aus Konspirationsgründen durften natürlich die IM hier nicht registriert sein. Aber entsprechend dem Freund-Feindschema sollten hier alle übrigen Personen eingetragen werden, die für das MfS von Interesse waren. Die Eintragungen aus den Kerblochkarteikarteikarten waren zu übertragen. Im Laufe der Jahre, v.a. ab 1980 wurde die Zahl der Personen, die in den VSH-Komplex aufgenommen wurden noch „bedeutend erweitert“. Z.B. wurden alle ZPDB- und SOUD- Erfassungen dort registriert. Auch Personen, die in SIVOS und OPKs. erfasst waren.
Es war ein „manueller Informationsspeicher…zur lückenlosen Erfassung aller Personen, über… (die -d.A.) ...bedeutsame Informationen vorliegen.“
Die West-Relevanz zeigt sich allein darin, dass Datensätze„ausländischer Staatsbürger mit ständigem Wohnsitz außerhalb der DDR oder zu Personen mit ständigem Wohnsitz in Westberlin“ automatisch in die VSH-Kartei aufgenommen wurden und dies zugleich in der F 16 der Abteilung XII als VHS-erfasst zu registrieren waren.
Die Indexiervorschriften und der Thesaurus des MfS, also das dokumentarische Regelwerk, das die Erfassungs- und Auswertungs-Kriterien vorgab, macht deutlich, dass westbezogene Abwehraufgaben einen Schwerpunkt, zumindest der zentral zugriffsfähigen Informationen ausmachten Der sachverhaltsbezogene Informationskomplex zielte u.a. auf folgende Informationen:
„Landesverräterische Handlungen, Verbindungen zu gegnerischen Stellen“, „Angriffe gegen die territoriale Integrität, Souveränität, Staatsgrenze der DDR und anderer mit ihr verbündeter Staaten sowie Handlungen des staatsfeindlichen Menschenhandels und ungesetzlichen Verlassens der DDR“, „Aufklärungsergebnisse, Aufgabenstellung und Arbeitsweise von Einrichtungen fremder Mächte, von Geheimdiensten oder aus ausländischen Organisationen, die gegen den Verantwortungsbereich wirken bzw. wirksam werden können.
Auch viele der zu erfassenden bzw. zu indizierenden Personengruppen „mit operativ interessanten Merkmalen“ weisen klare Westbezüge auf. Laut Rahmenkatalog von 1988 werden sie teilweise gleichzeitig in der ZPDB und im VSH-Komplex erfasst, teilweise nur noch in der ZPDB:
„Überläufer“,„Aufgenommene/Wiederaufgenommene, die nach einem ungesetzlichen Grenzübertritt bzw. beim Aufenthalt im nichtsozialistischen Ausland durch einen Geheimdienst oder andere gegnerische Stellen vernommen wurden (GD-Vernommene) „Mitarbeiter/Angehörige operativ interessierender Organisationen und Institutionen des Auslandes (Gegnerische Stellen-Mitarbeiter)“. „Personen, die Verwandte oder Bekannte von Mitarbeitern bzw. Agenten der Geheimdienste und Staatsschutzorgane nichtsozialistischer und operativ interessierender Staaten sind (GD-Verwandte), „Personen, die aus der DDR ausgewiesen wurden bzw. gegen die aus Gründen der Staatssicherheit Einreisesperre für die DDR verhängt wurde.“ „Personen, die die DDR ungesetzlich verlassen haben …und gegen die DDR feindlich-negativ tätig wurden (feindlich-negative ehemalige DDR Bürger)“,“Personen mit operativ bedeutsamen Kontakten und Verbindungen zu reaktionären bzw. zu anderen feindlichen-negativen kirchlichen Kräften in der DDR und im Operationsgebiet (Kirchen-negative Kontakte)“, “Personen, die mit operativ bedeutsamen Kontakten und Verbindungen zu Personen/Personenkreisen, die im Sinn politischer Untergrundtätigkeit ..in Erscheinung treten …insbesondere zu solchen Personen…..die in diesem Sinne aus nichtssozialistischen Staaten und Westberlin in die DDR und andere sozialistischen Staaten zu wirken versuchen (PUT-Kontakte)“
Sofern, Datensätze angelegt wurden, sollten ggf. „Verweise“ auf „Objekte Ausland“, die „Arbeitsstelle“ und „Feindobjekte“ nachgewiesen werden. Die Liste der Feindobjekte gegen Ende der 80er Jahre war dem Arbeitsthesaurus zu entnehmen und die war Ende der 80er Jahre lang. Der Buchstabe „B“ umfasst u.a. das Bundeskanzleramt, das Bundeskriminalamt, die Bundeswehr.
Nicht zufällig erinnern mehrere der aufgelisteten Kategorien an Merkmale der Kerblochkarteien oder Datenbanken wie SOUD. Der VSH-Komplex sollte mit diesen offenkundig kompatibel sein, bzw. deren Informationen aufnehmen können. Diese Kriterienkataloge, die es potentiell möglich machten, bestimmte Informationen nach einheitlichen Gesichtspunkten zentral abzurufen, verdeutlichen, dass west-relevante Informationen potentiell aus jeder Diensteinheit bis hin in die letzte Kreisdienststelle erwartet und abrufbar gehalten werden sollten.
Der VSH-Komplex sollte die Arbeit auch effektiver und effizienter gestalten. Kurzzusammenfassungen auf den verschiedenen Karteien, sogenannte „Vorverdichtungen“, sollten die Arbeit beschleunigen helfen.
„Durch Zuspeicherung stichwortartiger Vermerke über Informationen und Entscheidungen zu Personen werden Einschätzungen und Entscheidungen erleichtert, für die eine erneute Auswertung der Orginalinformationen nicht erforderlich ist (Vorverdichtung).“
Die Basiskartei war die personenbezogene Vorverdichtungs- und Suchkartei. Die Kurzinformation auf ihrer Rückseite war noch knapper als auf eine Kerblochkartei. Ausführlicher waren die Informationen zu Einzelpersonen auf den sogenannten Dokumentenkarteien. Diese Dokumentenkarteien entsprachen dem Textteil der Kerblochkartei, allerdings ohne zusätzliche Kerbung. Die Funktion der manuellen Informationsverarbeitung, die die Kerbungen ermöglicht hatten, nahm nun das Sichtlochverfahren wahr. Sichtlochkarten, die nach bestimmten Merkmalen angelegt und gelocht waren, erlaubten durch Kombination von Merkmalskarten die Einzelpersonen aufzufinden, die just diese Merkmale erfüllten. Die Sichtlochkartei verwies auf die Dokumentenkarte der jeweiligen Person. Reichten die MfS-Kurzviten auf der VSH bzw. der Dokumentenkartei nicht aus, den Informationsbedarf zu befriedigen, verwiesen VSH-Kartei und Dokumentenkartei auf die Materialablage der Diensteinheit. Sofern die Person nicht gerade von einem Mitarbeiter „bearbeitet“ wurde oder die in einem Vorgang archiviert waren, wurden die Informationen aus dieser peripheren Erfassungsart in der ZMA abgelegt, -zig-tausende Personendossiers sind so entstanden, eine bislang unterbewertete Erfassungsart.
Neben der Dokumentenkartei konnte noch eine Dokumentensammelkartei angelegt werden. Diese- so zeigte eine Stichprobe- fassten Informationen nach Sachverhaltskomplexen auf DIN A 4 Karteikarten zusammen. Auf der Dokumentensammelkarte einer Bezirks AKG zum Thema „Kontaktbestrebungen“ oder der zum Thema „Polittourismus“ waren auf wenigen DIN A 4 Karteikarten die Westkontakte von DDR-Institutionen bzw. die Reisen von Westprominenten im Bezirk Rostock aufgelistet. Geradezu auf einem Blick ist das Geschehen zu diesem Komplex nachzuvollziehen bzw. das, was das MfS zu Stichwort registrierte.
Im Bestand der AKG Rostock fanden sich in der Dokumentensammelkartei aus der zweiten Hälfte der 80er Jahre Karten mit Westbezug zu folgenden Oberbegriffen:
Polittourismus, Kontaktbestrebungen, Zeugen Jehovas, Beziehungen Universitäten, Partnerschaften, operativ nutzbare Kontakte ins Operationsgebiet, Liebesverbindungen; Missbrauch des Reiseverkehrs, Rostocker Kolonie; Partnerschaftsarbeit Kirche.
Es leuchtet ein, dass die Auswertung des VSH-Komplexes, sofern erhalten, es selbst bei höheren Aktenvernichtungsgraden erlaubt, die Arbeit einer Diensteinheit zu rekonstruieren und zu bewerten. Ähnlich wie es die Analytiker des MfS taten, könnten Auswertungen der Sichtlochkartei vielleicht sogar statistische Auswertungen zum Thema Westarbeit ergänzend zu den Unterlagen ermöglichen. In gewisser Hinsicht können v.a. solche aggregierten, verdichteten Informationen sogar stärker verdeutlichen, welches die primären Interessen eines MfS Bereiches waren, als ein Sammelsurium aus mehr oder minder kohärenten Aktenüberlieferungen.
Dok Beispiel
F 401 VSH-Kartei zu einem Bürger der Bundesrepublik Deutschland, 15.6.1984, BStU BV Rostock, AKG
Die Karteikarte zu einem Bundesbürger verweist auf einen Sicherungsvorgang (SVG) der Abt. XX, die Speicherung in der ZPDB.
F 401 Vorverdichtungs- und Suchkarte
Die Vorverdichtungs- und Suchkarte enthält die Grunddaten zur Person und den Verweis auf die Ablage des Materials in der Zentralen Materialablage (ZMA), die zuständige Diensteinheit bzw. den zuständigen Mitarbeiter, eine Erfassung in der Abt. XII, die Erfassung in der Sichtlochkartei (SLK) und der Zentralen Personendatenbank (ZPDB) sowie die Dokumentennummer der ZPDB. Die Rückseite enthält Verweise auf den Inhalt der gespeicherten Informationen, eingeleitete Maßnahmen und getroffene Entscheidungen unter Verwendung von Schlagwörtern.
In die VSH wurden Hinweiskarten (F 402) zu Personen eingestellt, die ihren Wohnort oder ihre Arbeitsstelle im Zuständigkeitsbereich der Diensteinheit hatten, aber bei einer anderen Diensteinheit förmlich registriert waren, die somit ihr dauerhaftes Informationsinteresse an relevanten Informationen bekundete. Aus Gründen der Geheimhaltung enthielt die F 402 jedoch keine Angaben über die Erfassung, sondern nur Angaben über die anfordernde Diensteinheit und den zuständigen Mitarbeiter.
Erfasst werden sollten ursprünglich Personen gegen die „Maßnahmen“ liefen und für das MfS von „Interesse“ waren, ohne in einem registrierten Vorgang aktiv erfasst zu sein. Da aber später alle in der VSH erfasst wurden, die von der Diensteinheit auch in der ZPDB, Sichtlochkartei, Arbeitskarteien, in den SIVOs der DE, auf Hinweiskarten andere DE aktiv erfasst waren, kam es zunehmend zu Überlappungen zu den registrierten Vorgängen.
Sichtlochkarten (SLK):
SLK waren ein von Hand betriebenes „Registraturmittel“ und ein Mittel der Informationsverarbeitung. Sichtlochkarteikarten ermöglichten das Auffinden von Informationen oder Personen nach bestimmten Kriterien. Für jedes Kriterium wurde eine Handlochkarte im Format DIN A 4 erstellt, das mit maximal 7 000 Lochfeldern versehen war. Jeder Person wurde eine Zeile zugewiesen und ein auf die Person zutreffendes mit einem Handbohrer Feld gelocht. Für die Abfrage bestimmter Informationen wurden dafür zutreffende Deskriptoren ausgewählt
und die entsprechenden SLK übereinandergelegt.
Das MfS setzte SLK seit Ende der 1970er-Jahre vor allem für die Speicherung
und Verdichtung operativ erhobener Informationen und deren Auswertung
in Lage- und Jahresberichten ein. Geprüft wurde nach bestimmten Merkmalen auch, ob sich inoffizielle für bestimmte Aufträge eigneten. Aufzunehmen waren u.a.„Pläne, Absichten und Maßnahmen imperialistischer Geheimdienste… Ermittlungsverfahren, operativen Vorgänge und Operativen Personenkontrollen...bedeutsame Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen...vorbeugend zu sichernde oder...interessante Personen.“ Die Kriterien der Lochung, die sogenannten Deskriptoren, waren dem Rahmenkatalog als Anlage 1 zur DA/80 festlegt, der sich wiederum auf den Arbeitsthesaurus bezog. Im Ergebnis einer Sichtlochkarteiauswertung gelangte man zu Erfassungsnummern, die den vorgegebenen Suchkriterien entsprachen. Diese verwies auf die Dokumentenkartei.
Dok Beispiel
Sichtlochkarte zum Merkmal „Spionage –u. Subversionstätigkeit Geheimdienst“; BStU BV Rostock AKG
Loch 904 und Loch 626 stehen für Ordnungszahlen zu Personen, die diese Merkmale erfüllen. Sie verwiesen auf Ordnungszahlen in der Dokumentenkartei.
F 404 (Dokumentenkartei/Dokumentensammelkartei):
Die Dokumentenkartei war das „Bindeglied zwischen der Sichtlochkartei und der zentralen Materialablage“.Die Dokumentenkartei F 404war nach den Erfassungsnummern (SLK-Nr.), wie sie in der Sichtlochkartei zur Identifikation der Personen verwendet wurden, geordnet. Auf den Dokumentenkarten F 404 waren Erfassungsnummer, indexierte Deskriptoren, Verteiler und Ablagevermerk der gespeicherten Informationen aufzutragen. Somit gelangte man über die Dokumentkartei auf die Fundstellen in der ZMA. Die Karteikarte war in vier Felder (Teil I – IV) eingeteilt, Teil I und II enthielten die Daten zum Sachverhalt, Teil III zur Person, Teil IV zur Erfassung und Bearbeitung. Auf der freien Rückseite der Dokumentenkarte konnte der Sachverhalt und gegebenenfalls weitere Informationen (z. B. über das Material in der zentralen Materialablage) eingetragen werden.In der rechten oberen Ecke der Dokumentenkarte befindet sich ein eingerahmtes Feld mit den wichtigsten Erfassungsangaben, u. a. der Erfassungsnummer. Sofern Material über die jeweilige Person in der zentralen Materialablage vorlag, war auch die Ablagenummer eingetragen, sodass auch von der Dokumentenkarte aus der Zugang zur zentralen Materialablage möglich war.
Neben der Dokumentenkarte wurde die Dokumentensammelkarte (F 405) verwendet, die nicht Informationen zu Personen sondern Sachverhalten gleicher Art für die Gewinnung operativer Übersichten enthielt.
Dok Beispiel
Sammelkarte zum Stichwort „Polittourismus“, 6.1.1987 BStU BV Rostock AKG
Unter Polittourismus verstand das MfS die Einreise von Politikern politisch agierenden Personen aus dem Westen in die DDR. Die Sachverhaltsschilderungen 1986/87 beginnen mit einem Quellenhinweis- zumeist sind es Leiter-Informationen, also Analogien zu den zentralen sogenannten „Parteiinformationen“ auf Bezirks- und Kreisebene
Dok Beispiel
Karte Dokumentenkartei MfS BV Rostock Abt XVIII ZMA 1374, 23.8.1983
Dok Dokumentenkarte der AKG Rostock zu einem ehemaligen DDR-Bürger, der in den 50er Jahren aus der DDR geflüchtet war und nun in Hamburg lebte. Misstrauisch machte das MfS die sogenannte Rückverbindung zu Personen in die DDR, die zu einer Fluchthilfe oder einem Ausreiseersuchen hätte führen können. Der formalisierte Verdacht nach H1 des Rahmenkataloges zielt auf einen konspirierten postalischen Kontakt. Das Kürzel SLK am Fuße der Karteikarte verweist auf Kontaktpersonen, die über die Sichtlochkartei ermittelt werden können.
10. 1. Sonstige dezentrale Karteien
In den Beständen des MfS befinden sich nach bisherigen Erkenntnissen rund 3900 MfS-Karteien mit hochgerechnet 39 Millionen Karteikarten. Sie werden bislang „überwiegend für die personenbezogenen Recherchen“ genutzt. Daneben sind „zahlreiche“ dieser Karteien als „Sachkarteien“ eingestuft.
Die schiere Menge und die teilweise disparaten Bezeichnungen bzw. Verzeichnungen lassen die bei der BStU überlieferten Karteikarten als eine amorphe und wenig transparente Masse erscheinen, zumal es bisher keine regulären Veröffentlichungen zu diesen Karteien gibt. Bei genauerer Betrachtung schälen sich doch Karteikomplexe, wie die dargelegten heraus. Auch andere Arbeitskarteien ergeben angesichts der Aufgaben der Abteilung „Sinn“. Sie könnten auch Aufschluss über die Anteile von Westarbeit in bestimmten MfS-Bereichen geben.
Beispiele wären die ZAIG- Kartei zu westlichen Journalisten, Redakteuren und Moderatoren (0,7 lfm); die Arbeitskartei des Grenzkommandos Mitte zu Personen aus Westberlin mit Bezug zu Alliierten Streitkräften, die Agentenkartei der HA II; die Arbeitskartei über Anbieter an den Grenzübergangsstellen der DDR der HA IV oder die Arbeitskartei zu Binnenschiffern mit Wohnsitz in der BRD und WB der HA IV, usw. Die Dokumentensammelkartei der AKG der HAI bildet nach Stichworten, chronologisch die wichtigsten für die HAI relevanten Ereignisse ab.
Es gibt auch bestimmte dezentrale Karteien, die zwar von einzelnen Diensteinheiten geführt wurden, aber faktisch eine Bedeutung für das gesamte MfS hatten. Das bekannteste Beispiel sind die M-Karteien der Linie Postkontrolle. Da es sich hier faktisch um eine alphabetisch geordnete Sammlung – allein in Berlin von 1,2 Millionen Karteikarten„vor allem aus Mikrofiches…, auf denen privater und geschäftlicher Briefwechsel festgehalten wird“ handelt, ist die Charakterisierung als „Kartei“ ohnehin schon problematisch. Angesichts des zentralen Dienstleistungscharakters der Linie M erscheint auch die Zuordnung als „dezentral“ problematisch. Das MfS selbst hat in den letzten Jahren seiner Existenz wegen dieser Problematik eine Reihe von Speichern in den Dienstbereichen durch eine Verordnung aufgewertet, um ihren übergreifenden Dienstleistungscharakter zu unterstreichen. Darunter auch solche, die eine Bedeutung für die Aufarbeitung der Westarbeit des MfS haben:
Beispielsweise der zentrale KFZ-Kennzeichenspeicher BRD und Westberlin der HA VIII, der Informationsspeicher über Personen, die in den der Abt. XII vorliegenden Fahnungsunterlagen der BRD eingetragen sind der Abt XII: die Messedatenbank-Quartiergeberdatei der BV Leipzig; der Informationsspeicher über NSW-Reisekader und Auslandskader der HA XVIII, usw..
Doch selbst in der Masse der scheinbar unscheinbaren Arbeitskarteien- im Extremfall verbirgt sich dahinter die Handkartei eines einzelnen Offiziers- können sich als „Fundgrube“ für bestimmte Aspekte der Westarbeit erweisen. Gerade wenn keine weiteren Überlieferungen vorhanden sind, haben diese einen hohen Informations- und Evidenzwert.
In den Beständen der BV Rostock befindet sich zum Beispiel eine kleine Handkartei mit der Aufschrift „Observer“. Diese DIN 6 Kartei besteht teilweise aus handgeschnittenen Papierkarteikarten, die übrigen Karteikarten sind zweckentfremdete VSH-Formulare F 401. Über diese Kartei ist bisher nicht mehr bekannt, als dass sie zur Abteilung VXIII oder zur Abteilung Hafen gehörte. Unterlagen zu ihr wurden bisher nicht aufgefunden. Immerhin verrät der Reiter „Observer“ und die Namen, die überwiegend aus dem englischsprachigen Raum stammen, dass in dieser Kartei offenbar ausländische Beobachter registriert waren, die die Einhaltung von Fangquoten und Fangqualität durch die DDR-Fischereiflotte kontrollierten. Die Karteirückseite verweist auf Boote der Rostocker Fischereiflotte Z.B. „ROS 412“. Daneben sind zumeist Daten angegeben, die offenkundig entweder für die Verweildauer oder den Zeitpunkt der Information stehen. Daneben sind –offenbar als Informanten- entweder die Decknamen von IM oder die Namen von DDR-Seeleuten, zumeist Kapitänen und Offizieren angegeben. Die Karteikarten enthalten manchmal kaum mehr als den Namen des „Observers“. Manchmal jedoch knappe Kurzcharakteristiken. Die Fokussierung auf menschliche Schwächen, materielle Interessiertheit und die Auffassungsgabe der Seeleute lässt vermuten, dass hinter der Kartei sowohl das Motiv der Vorbeugung als der potentiellen Informantengewinnung stand. Einzelne Karteikarten verweisen auf Erfassungen, auch ZPDB-Erfassungen. Offenbar wurden zu einzelnen Observern auch Dossiers angelegt. In dem Fall eines mauretanischen Observers konnte eine Akte aufgefunden werden. Die unscheinbare Karteikarte im Dienstbereich hatte zur Folge: Suchauftrag F 10 in den zentralen Speichern des MfS, Beobachtung durch die GMS „R. Sandmann“ und „Leonhard“ , Beobachtung durch den IMS „Robert“, alle drei offenkundig Angehörige von DDR-Schiffsbesatzungen, ein Auskunftsersuchen im Speicher ZAIG/5 (SOUD) und führte zu einer Eintragung in die ZPDB, alles ohne dass jemals ein formeller Vorgang, eine OPK o.ä. angelegt worden wäre.
Dok Beispiel
Zettelartige Karteikartei der Arbeitskartei Observer, BStU BV Rostock
Abt XVIII
Mit Charakterika des Observers. Unten Hinweis auf eine ZPDB-Erfassung 1mit der Signatur RO 115306763 . Der Kapitänsname, der Klarname wurde aus Datenschutzgründen anonymisiert, weist vermutlich auf den Informanten hin.
10. 2. IM-Vorauswahlkartei VAK
Das MfS hatte ein Interesse daran, ihre Hauptquelle, den IM, zur Gewinnung von Informationen, die IM möglichst flexibel einsetzen zu können. Das galt insbesondere für IM, die Informationen aus dem Westen besorgen konnten. Eines, wenn nicht das wichtigste Instrumentarium, um die Einsetzbarkeit von IM für die Westarbeit prüfen zu können war die IM-Vorauswahlkartei, kurz IM-VAK.
In allen Diensteinheiten des Ministeriums, und den BVs waren nach strengen einheitlichen Vorgaben IM-VAK anzulegen. Dies konnte in Form von Karteikarten F 505 oder Kerblochkarteikarten F 505 a geschehen. Die Suche konnte durch Sichtlochkarteien gestützt werden. Dieses System von Karteikarten sollte eine schnelle und effektive Abfrage von IM nach bestimmten nachrichtendienstlichen Merkmalen ermöglichen. Solch ein Kriterium war die „Arbeit mit den IM/GM, insbesondere in und nach dem Operationsgebiet“.
Neben Daten, die die Person und ihre Fähigkeiten charakterisierten, sollte die Kartei Angaben über „Verbindungen zu Personen und Personengruppen“, „Verbindungen zu Objekten und Einrichtungen“, „zur Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit“, zu den politisch operativen „Kenntnissen, Erfahrung und Fähigkeiten, zu operativ bedeutsamen Verbindungen in der DDR sowie in das Ausland“ und dem „Verdacht auf Doppeltätigkeit“enthalten.
Da die entsprechende Kartei der HVA separat geführt wurde, bildeten die VAKs das IM-Netz der Abwehreinheiten ab. Sie enthielt sowohl IMs, die „im Westen“ ansässig waren, als auch solche, die wie auch immer geartete „Verbindungen“ in den Westen unterhielten. Zu diesem Zweck wurde als Nebenkartei der VAK eine weitere Kartei angelegt. Nach MfS-Definition war es die „Kartei über Verbindungen des IM/GMS in das Operationsgebiet (Verbindungskartei)“. Diese Verbindungskartei war nach Städten, in Westberlin nach Straßen geordnet und enthielt Angaben zur Art der Verbindung, sowie der Ein/Ausreise.
Derartige Ansammlungen von Informationen über Quellen waren natürlich als höchst geheim eingestuft. Diensteinheiten durften nur über den „großen Dienstweg“, über den Leiter der Hauptabteilung bzw. Abteilung unter Mitzeichnung eines stellvertretenden Ministers beim Leiter der Abt XII anfragen. Die Antwort wurde personengebunden schriftlich erteilt, das Schriftstück war zurückzugeben. Immerhin konnten Diensteinheiten auf diesem Wege in dringenden Lagen erfahren, welche IM der anderen Diensteinheiten potentiell für ihre Zwecke einsetzbar waren. Sie konnten die Vorgangsführer ihre Kollegen dann bitten, ihre Anliegen von IMs anderer Diensteinheiten bearbeiten zu lassen. U.U. konnten IMs auch an eine andere Dienteinheit übergeben werden.
So fragte 1985 beispielsweise die für Fluchten zuständige ZKG mit Zustimmung eines Ministerstellvertreters bei der Abt XII an, ob zur „Aufklärung einer Luftprovokation... IM anderer Diensteinheiten des MfS aus den Räumen..Osterode, ..Nordheim..Bilshausen für einen operativen Einsatz genutzt werden können...Aus dem weiteren Umfeld sind IM mit Beziehungen zur Luftfahrt der BRD von Interesse.“
Obwohl diese Anfrage zu Orten im Niedersächsischen relativ kleinteilig wirkt, listet die Abt XII –offenbar in Kooperation mit ihren Kollegen in den Diensteinheiten und BVs binnen 10 Tagen 2 IM auf. Einer ist für die HA I/Abwehr des Grenzkommandos SÜD registriert, der andere für die BV Halle, Linie XX, die „günstige Möglichkeiten zum Einsatz“ anbietet.
An IMs mit „Verbindungen in den angegeben Räumen“ werden 8 IM aus BVs benannt, sowie weitere 7 IM mit „Verbindungen zur Luftfahrt der BRD“ : Verbindungen „zu Angestellten der Lufthansa“ , „zu einem Piloten der Lufthansa“, „zu einem Empfangssekretär Flughafen Frankfurt/Main“, „Verbindung zu einem Aeronautiker in Westberlin“, „Verbindung zum Verwaltungsangestellten eines Militärflugplatzes“
Es wurde also jeder IM des MfS, der in irgendeine Weise, sei es postalisch, beruflich, persönlich, Beziehungen zum westlichen Ausland hatte, potentiell als IM eingestuft, der Richtung Westen zum Einsatz kommen konnte, wenn man so will, als West-IM. Wenn es dem MfS opportun erschien, konnte ein Inlands-IM mit schlichten oder komplexen Aufgaben gen Westen betraut werden. Damit sind alle bisherigen Zahlenangaben zu West-IM zu relativieren, da sie das Reserveheer der potentiellen West-IM unter den Abwehr-IM nicht genügend berücksichtigen.
Allein für den Bereich des Ministeriums und Berlin sind 20 VAK überliefert, allerdings in einem höchst disparaten Zustand, unvollständig überliefert. Teilweise sind sogar nur Einzelkarten vorhanden. Die Kartei verweisen aus Konspirationsgründen nur auf Registriernummern, die über die F22 weiterverfolgt werden müssen.
11. Vorgänge
Der „Vorgang“, die Akte zum Menschen gilt geradezu als die Versinnbildlichung der Bürokratie. Der Vorgang war auch im MfS das elementare Mittel der internen Informationsverarbeitung: eine Person, eine Gruppe, ein Objekt, ein Sachverhalt ein Vorgang. Schon bald nach der Gründung des MfS wurde eine„ Vorläufige Geschäfts- und Büroordnung“ erlassen. Preußisch und sowjetisch inspiriert, verweist sie auf den Aktenplan und die Aktenordnung der Polizei. Kurz darauf wird die Erfassung von Personen in „Vorgängen“ verregelt. Entsprechend der manichäischen Weltsicht des MfS werden die Vorgänge in gut oder böse aufgeteilt und diese Grundstruktur der Vorgangsordnung prägt im Prinzip die folgenden 39 Jahre. Die Richtlinie vom 20. September 1959 unterscheidet „Personen, die feindliche Tätigkeit durchführen“, „Verhaftete Personen“, „Erfassung geheimer Mitarbeiter…und der Personen, die konspirative Wohnung unterhalten“. Diese vermutlich von den sowjetischen NKWD-Beratern eingeführten Bezeichnungen korrespondieren mit den unterschiedlichen Vorgängen des IM-Komplexes, den späteren „Untersuchungsvorgängen“ der Linie IX und den Vorgängen aus dem O-Komplex, also den abgestuften Formen der vorstrafprozessualen geheimpolizeilichen Verfolgung. So gesehen herrscht in den MfS-Vorgängen ein „erstaunliches Maß an Kontinuität“ Bis auf die relativ „unspezifischen Sammelvorgänge“, die SIVOS, lassen sich alle späteren Vorgangsformen in dieses Schema subsumieren: Inoffizieller Mitarbeiter-Vorlauf (IM-V, V-IM, VZW), Inoffizieller Mitarbeiter (IM), Gesellschaftlicher Mitarbeiter für Sicherheit (GMS) – seit 1980, Operativer Vorgang (OV), Untersuchungsvorgang (UVG, UVg), Operative Personenkontrolle (OPK) – seit 1981, Sicherungsvorgang (SiVo, SVG) sowie Feindobjekt- und Kontrollobjektakten (FO, FOA, KOA), Zelleninformator (ZI).
Wenn diese Vorgänge abgeschlossen und archiviert werden, wird die Abkürzung um eine „A“ für archiviert, ergänzt, und in der operativen Ablage der Linie XII abgelegt. Dort liegen sie bis heute in der Regel nur über den Hauptnamensbezug recherchierbar.
Gerade zu Anfang, als die Auslandsaufklärung noch zum Bereich des Außenministeriums gehörte, war die gesamte Arbeit der MfS stark gen Westen ausgerichtet , auf „Agenten ausländischer Spionageorganisationen, …Teilnehmer an Schumacher’scher illegalen Arbeit, Trotzkisten, Angehörige von faschistischen illegalen Organisationen“. Auch in den 80ern wird zwar der HVA eine gewisse eigenständige Regelungskompetenz zugesprochen, die Vorschriften zur Aktenführung der Abwehreinheiten differenzieren jedoch nicht nach Ost oder Westaktivitäten.
Die Bedeutung des großen „Vorganges“ als wichtigster Bearbeitungsform nimmt jedoch über die Jahre ab, je mehr sich das Informationsverarbeitungssystem verändert. In der operativen Hauptablage des Zentrale lagern schließlich 1989 44,8% IM-Vorgänge, aber nur 10,2 % OV- OPK- und AU-Vorgänge, dafür 44.9 % AKKs, APs, also Personenablagen zu eher peripheren Erfassungen. Der Anteil an diesen kleinen Dossiers war in der Provinz noch wesentlich höher. (S.Kap. 12)
Die Formgebundenheit registrierter Vorgänge war durch Richtlinien, Dienstanweisungen und dazugehörige Durchführungsbestimmungen exakt geregelt und schrieb zumeist das Anlegen und Führen von Akten vor. Sie gelten als „aktive Erfassungen“, die bei der Linie XII in den zentralen Speichern zu registrieren sind, vorrangig in der F16, F 22. Vor einer Erfassung hatte die "erfassende Diensteinheit" per Suchauftrag (F 10/F 10a) in der Abteilung XII prüfen zu lassen, ob die betreffende Person bereits für eine andere Diensteinheit erfasst war. Ein IM-Vorlauf am Studienort Leipzig und eine OPK über die Schweriner Freundschaftsclique zu ein und derselben Person, solche Doppelerfassungen, werden mit diesem System vermieden.
Seit dem Jahr 1960 erhielten die einzelnen Vorgangsarten Registriernummern, die nur auf den Vorgang bezogen waren. 1960 noch aktive Vorgänge wurden umregistriert und mit einer für den gesamten Registrierbereich einheitlich laufenden Registriernummer versehen Abkürzungsverzeichnis.
Im Laufe der Jahre wird immer genauer geregelt, oft seitenlang, wie ein neuer Vorgang anzulegen und wie er zu führen ist. Die Vorgangsführung wird standardisiert, formalisiert, zu einem „administrativen Verfahren“.
Das gibt den Akten oft etwas Schematisches. Doch diese stereotype Vorgangsführung erlaubt bei Personalwechseln oder Leitern und Auswertern einen vergleichsweise einfachen Zugriff auf bestimmte Grundinformationen. Ein Umstand, der auch heute im Rahmen der Aufarbeitung genutzt werden kann. Mit dem Formular F 1 wird die Erfassung nach Mitzeichnung durch den vorgesetzten Leiter beantragt, und bei der Abteilung XII registriert. Diese schickt Kladden für die Vorgänge zurück. Jede substantielle Umregistrierung, nach erfolgter IM-Werbung, bei Abbruch, OPK-Bearbeitung, Archivierung, etc. wird im Prinzip mit einigen kleineren Variationen auf dem gleichen Dienstweg erledigt und kontrolliert. Dieses soll eine gewisse Verlässlichkeit der Angaben garantieren. Die Spuren dieses Procederes spiegeln sich selbst in Post- und Kurierbüchern wieder, heute manchmal der einzige Nachweis der Vorgangsbewegungen einer Diensteinheit.
11.1. Inoffizielle Mitarbeiter (IM)
Die inoffiziellen Mitarbeiter galten als Hauptwaffe des Staatssicherheitsdienstes.
Insgesamt haben im Laufe der DDR-Geschichte etwa 620.000 Personen - zumeist waren es Männer - als IM gearbeitet. Wie wenig präzise bei dieser Anzahl zwischen West- und Ost-IM unterschieden werden kann, wurde aufgezeigt.
In den 5 einschlägigen Richtlinien findet sich keine „gültige Definition“ des IM. Dennoch blieben „manche bereits 1950 getroffenen und wesentlichen Festlegungen über vierzig Jahre hinweg konstant. Sie gingen auf die Erfahrungen der sowjetischen Geheimpolizei zurück“. Wichtig ist der Konspirationsgedanke. Der IM ist eine Person, die sich „aus positiver gesellschaftlicher Überzeugung oder anderen Beweggründen …bereit erklärt hat, konspirativ mit dem MfS zusammenzuarbeiten, um die gesellschaftliche Entwicklung vor alle subversiven Angriffen des Feindes zuverlässig zu schützen…Die IM sind die Hauptkräfte im Kampf gegen den Feind“.
Der IM wird also über den „Feind“ definiert, nicht über seine Einsatzrichtung.
Die Frage der Einsetzbarkeit im Rahmen der Westarbeit unterlag im Laufe der 39-jährigen Geschichte des MfS gewissen Konjunkturen und kann hier nur angerissen werden. Vor dem 17. Juni lag „das Schwergewicht der operativen Arbeit...im „Operationsgebiet“, nach dem 17. Juni gab es dagegen einen großen Bedarf an DDR-internen Stimmungsberichten. 1957 existierte schon wieder eine „alles nach dem Westen“- Orientierung.
Die Richtlinien Nummer 21 aus 1952 und 1/58 sahen unter den Bedingungen der mehr oder minder offenen Grenzen noch keine Differenzierung in West- und „Ost“-Arbeit vor. Erst nach dem VII. Parteitag der SED kam es auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen in Folge des Mauerbaus zu einer Differenzierung in den Regelungen zwischen Abwehr und Aufklärung. Nach der großen IM-Richtlinie von 1968 sollte auch die Abwehr über ihre IM „Informationen und Anhaltspunkte … erhalten, die für die Lösung politisch-operativer Aufgaben im Operationsgebiet nutzbar gemacht werden können.“ IMF durften Verbindungen zu „imperialistischen Geheimdiensten“ oder anderen feindlichen Organisationen im Operationsgebiet halten.
Selbst bei GMS, einer Spielart von Informanten, die eigentlich für Sicherungsaufgaben in der DDR selbst vorgehen waren, sollten „Westverbindungen“ geprüft werden und ob „diese Verbindungen für die …Arbeit in Richtung Operationsgebiet genutzt werden können.“ Im Nachfolgeregelwerk für IM von 1979 ist sogar ein ganzes Kapitel für „Die Arbeit mit IM im und nach dem Operationsgebiet“ vorgesehen. Ein hervorgehobener IM-Typ, der IMB, wird sogar explizit durch die „offensive Bearbeitung erkannter Mitarbeiter (von westlichen Geheimdiensten) im Operationsgebiet“ definiert. Die Zeit des Einsatzes im Operationsgebiet, so war bürokratisch penibel geregelt, konnte bei hauptamtlichen IM sogar auf zwei- oder dreifach auf das Dienstalter angerechnet werden.
Ende der 70er Jahre gab es auf Grund der veränderten außenpolitischen Bedingungen Bestrebungen Abwehr und Aufklärung wieder stärker zu verschränken. Der Minister hatte sogar erwogen, eine gemeinsame IM-Richtlinie zu erlassen, wogegen sich die HVA erfolgreich sträubte. Sie bekam schließlich ihre Spezialrichtlinie für die Westarbeit, die Richtlinie 2/79. Markus Wolf berichtete von „ständig wiederkehrenden Bestrebungen Mielkes und der Abwehr, bestehenden Sonderregelungen aufzuheben und ein zentrale Erfassung der Agenturen durchzusetzen, gegen die ich mich ebenso unermüdlich zur Wehr setzte“.
Diese Verschränkung wird darin deutlich, dass die Abwehreinheiten, wie dargelegt, ihre IMs im Rahmen der IMV- Auswahlkartei darauf zu prüfen hatten, ob sie „über Verbindungen“ in das OG verfügten. Das MfS versuchte so ständig seine „operative Basis“ zu erweitern. Man nutzt MfS intern wechselseitig als Informanten, im Extremfall wechseln die IM sogar die Diensteinheiten und ihren Ansprechpartner. Allerdings soll ein Wechsel nur stattfinden wenn die „Notwendigkeit begründet ist“ und nur, wenn die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird…(und- d.A.) eine Zusammenarbeit darunter nicht leidet. Das MfS weiß um „hohe Abschreibzahlen“ bei den IM.
Die potentiell universelle Einsetzbarkeit von IM, auch der Abwehreinheiten, führt zu einer gewissen Diffusität der Lokalisierbarkeit von IM-Informationen, selbst im ansonsten relativ klar strukturierten IM-Vorgang. Seit der Richtlinie 21 ist die Ordnung eines IM-Vorganges penibel geregelt. Personalakte: chronologisches Inhaltsverzeichnis, Werbungsvorschlag, Verpflichtungsbericht; Arbeitsakte: Treffberichte in Teil II chronologisch . Durch die neue IM-Richtlinie 1968 blieb es im Wesentlichen bei dieser Ordnung, nun kommt noch Teil III des Vorganges hinzu mit Quittungen, Auszeichnungen etc. als Beiakte zur Personalakte.
Die IM-Vita ist auf Grund der Vorgangsnormierung mit Vorlauf, Werbung, Treffberichten, Zwischenberichten und Abschlußbericht oft schnell zu überschauen. Die in dieser Arbeit nachgewiesene Einsetzbarkeit des IM, auch für Einzelfragen anderer Diensteinheiten macht es jedoch im Zweifelsfall erforderlich, jeden einzelnen Auftrag, jede Erledigung auf Westrelevanz zu prüfen. Dieses Problem potenziert sich, wenn man auch die „kleine Westarbeit“, d.h. die Informationsgewinnung über Westbürger, die sich in der DDR aufhalten und DDR-Bürger, die Westkontakte halten, einbezieht.
Das sogar im innersten Teil der DDR, in Haftanstalten, Westarbeit stattfinden konnte, zeigen Vorgänge zu einer bestimmten Art von IM, den sogenannten „Zelleninformatoren“. Sie konnten eingesetzt werden, um Mithäftlinge nach westrelevanten Informationen auszuhorchen oder nach der Haftentlassung in den Westen für das MfS zu arbeiten.
IM Honda wurde 1975 von der Abt. II der BV Berlin angeworben. Der Westberliner Handwerker war im Jahr zuvor selbst auf DDR-Behörden mit dem Wunsch zugegangen, in die DDR überzusiedeln. Er begründete dies mit einer naiv anmutenden Kapitalismuskritik, offenbar vor dem Hintergrund von persönlichen Problemen. Er wurde in der Folgezeit mit „Ermittlungsaufgaben“ betraut, wofür er jeweils Vergütungen von 50 oder 100 DM erhielt. In der Regel sammelte er Informationen über Personen vorwiegend aus dem Milieu der Westberliner Polizei. Er machte sich dabei seine Tätigkeit als Außendienstmitarbeiter einer Versicherung zunutze. Der Teil II seiner Akte enthält Auszüge aus Versicherungsunterlagen und z. B. sehr detaillierte Angaben zu den finanziellen Verhältnissen, aber auch handschriftliche Beobachtungsberichte. „Honda“ durchlief nach Auffassung des MfS „eine positive Veränderung“, jedenfalls in politischer Hinsicht. Dann verliebte er sich unter den Augen des MfS in eine DDR-Bürgerin. Diese verließ „illegal“ die DDR. Per Agentencontainer, den er professionell in der Gepäckaufbewahrung Bahnhof Friedrichstraße deponierte, liess er wissen, „dass er die Verbindung zum MfS einstellt“.
Dok Beispiel
Abschlußbericht IM ‚Honda‘ , Berlin 4. April 1978, BStU, MfS 8221/78
Blatt 331-333
Beispiel 2: Eine Richterin am Westberliner Wiedergutmachungsgericht nahm wegen der Überlegung in die DDR umzuziehen 1969 Kontakt mit DDR –Behörden auf. Hauptmotiv war ihre „politische Überzeugung“. Sie hatte ich mit politsicher Literatur befasst , Marx, Engels und Lenin, und war in einer Basisgruppe der APO tätig. Ihr Lebenspartner war Mitglied der SED-West. Das MfS bot ihr die bevorzugte Bearbeitung der Übersiedlung an, wenn sie kooperieren würde. Nach einigen Vorbehalten willigte sie ein. Sie lieferte einige Personenbeschreibungen, für die sie auch Geld „von einem Angehörigen des MfS“ bekam und handschriftlich mit Klar und Decknamen quittierte. Wegen der geringen Einsatzmöglichkeiten auf Grund familiärer Bindungen wurde der Vorgang 1970 eingestellt.
Dok Beispiel 2
Auskunftsbericht zum IM „Christa Pratt“, 24.9.70, Blatt 49-57 ; BStU MfS AIM 13063/76
11. 2. O-Vorgänge und U-Vorgänge
Das sich das MfS am Freund-Feind-Schema, nicht am Ost-West-Schema orientierte, drückte sich auch im Komplex der O-Vorgänge aus. „O“ steht für operativ, ein Begriff der sich geradezu inflationär durch die MfS-Akten zieht, ohne definiert zu werden. Im Wörterbuch der Staatssicherheit taucht er als separater Begriff gar nicht auf. Operation meint im internationalen Geheimdienstgebrauch soviel wie „zielgerichtete Maßnahme, bei der geheimdienstliche Mitteln angewandt werden“. Die MfS-Begrifflichkeit ist vermutlich durch die sowjetischen MGB-Offiziere in den ostdeutschen Geheimpolizeiapparat eingeführt worden. Im sowjetischen Apparat war er gebräuchlich. Operativ bedeutet so viel wie Teil einer geheimpolizeilichen Operation, Strategie, was geheimpolizeilich Ziel, aber auch deren spezifische Mittel und Methoden einschließt. Operativ ist aber keine rein technische Qualifizierung, operativ schließt eine politisch-klassenkämpferische Komponente ein, besonders in der Formulierung „politisch-operativ“.
Ursprünglich gab es drei operative Vorgangsarten: zu „Personen, welche eine aktive antidemokratische Tätigkeit durchführen“, zu Parteien, Organisationen, Verbänden Gruppen, die dieses taten und auf der anderen Seite zu „Personen, welche die Organe des SFS (Staatssekretariat für Staatssicherheit, später MfS- CB) der DDR unterstützen“. Die letzte Kategorie wurde in späteren Jahren nicht mehr als Operativ- sondern als Vorgang des IM-Komplexes geführt.
Die beiden ersten Kategorien veränderten im Laufe der Jahre ihre Bezeichnungen, wurden z.T. stärker ausdifferenziert. Der Tenor jedoch blieb. In diesen Vorgängen wurden die Feinde des Sozialismus mehr oder minder intensiv „bearbeitet“, wie es in späteren Jahren hieß in OPKs, Operativen Vorgängen und Untersuchungsvorgängen. Diese bildeten eine Art Triade. Dem Grad an Feindlichkeit, die das MfS der Person oder Gruppe zumaß, entsprach die Intensität der Beobachtungs- und Verfolgungsmaßnahmen. „Hauptkräfte zur Durchführung der operativen Personenkontrolle“ waren die IM. Weitere Methoden sind Postkontrolle, Telefonüberwachung, verdeckte Observierung.
Am „Gefährlichkeitsgrad“ bemaß sich das Ausmaß der Eingriffe des MfS in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Die Operative Kontrolle diente der „Erarbeitung des Verdachts“, mittels der im Prinzip unbegrenzten und gesetzlich ungeregelten Sammelei von Daten. 20.000 OPKs wurden durchschnittlich gegen Ende der DDR pro Jahr geführt. OPKs konnte aber selbst schon zu Sanktionen führen, wie dem vom MfS heimlich eingeleiteten Arbeitsplatzwechsel. Gerade aktenkundige Westkontakte zu DDR-Bürgern in sensiblen Bereichen, bzw. dem was das MfS dafür hielt, konnten zu einem solchen konspirativen Zusammenspiel mit den jeweiligen Arbeitgebern führen. Ansätze für eine OPK waren „Personen, für die sich Geheimdienste oder andere feindliche Zentralen oder Einrichtungen besonders interessiert haben“, „Überläufer“, Rückkehrer und Zuziehende, ...die durch westliche Geheimdienste …intensiven Befragungen unterzogen wurden“, „Personen, die verdächtige persönliche oder postalische Verbindungen nach Westdeutschland, Westberlin oder dem übrigen kapitalistischen Ausland ..unterhalten, „Personen, die verdächtig auf oder an Transitwegen auffallen“, usw. oder auch einfach „Reisekader, Mitarbeiter von Auslandsvertretungen, Beschäftigte im grenzüberschreitenden Verkehr…Verhandlungspartner, Messekader, Betreuer, Sprachmittler, usw.“
Auch IM Kandidaten für anspruchsvollere Aufgaben, darunter „Personen aus dem Operationsgebiet“ sollen vorab durch eine OPK auf ihre „Möglichkeiten, Eignung und Fähigkeiten“ überprüft werden. Der potentielle Delinquent kann sich also bewähren und entsprechend kann eine OPK auch als IM Vorlauf oder mit einer IM-Werbung enden, um den unendlichen Bedarf des MfS an Spitzeln zu befriedigen.
In der Regel ist die OPK, wenn sie nicht mangels Belegen eingestellt wird, innerhalb von 6 Monaten abzuschließen. Wenn der Verdacht unbegründet ist, wird der Vorgang jedoch nicht einfach vernichtet, sondern archiviert. Aus der OPK wird die archivierte OPK, die AOPK. Andernfalls wird die OPK zur Vorstufe des OV, für den sie das „Ausgangsmaterial“ liefert. 4500 bis 5000 wurden durchschnittlich Ende der 80er Jahre geführt. Der OV ist im Ursprung wiederum die Vorstufe zur Strafverfolgung, vor allem bei politischen Delikten. Der OV soll den Verdacht zur MfS-Gewissheit werden lassen. Der OV war aus Sicht des MfS die „Krönung“ der operativen Arbeit. Der OV konnte durch die Arbeit mit IM „im und nach dem Operationsgebiet“ gespeist werden, die „Voraussetzungen zur qualifizierten Entwicklung und Bearbeitung operativer Vorgänge, insbesondere zum Nachweis von Staatsverbrechen“ schaffen.
Das Arsenal der geheimpolizeilichen Mittel, die zum Zuge kamen, war noch breiter als bei OPKs. Auch Rumüberwachung, konspirative Wohnungsdurchsuchungen und Zersetzungsmaßnahmen kamen in Frage.
Im UV schließlich ermittelt das MfS wie eine politische Kriminalpolizei nach Strafprozessordnung, um für die Staatsanwaltschaft eine Anklageschrift vorzubereiten. In dieser Phase muss das geheimpolizeiliche Handwerk verschleiert werden, um die fragwürdigen Methoden des MfS und v.a. seine Quellen, die IM, zu konspirieren. Im Grundsatz können Westbürger genauso so in dieses Räderwerk geraten, wie DDR-Bürger, vorrangig etwa bei Spionageverdacht oder Fluchthilfe. Doch schon auch Beobachtungen aus geringfügigeren Anlässen z.B. an Grenzkontrollstellen oder bei Kontakten mit DDR-Bürgern oder Geschäftspartnern können Ausgangpunkt einer umfangreicheren Überwachung sein, die in Einreisesperre, Kriminalisierung, Kriminalisierung der Kontakte oder auch in Anwerbeversuchen endet.
Eine Alternative zur Kriminalisierungsstrategie, die das MfS seit den 70er Jahren wählte, kam zum Einsatz, um Repressionsmaßnahmen in den Zeiten der Entspannungspolitik zu verschleiern. Seit 1976 wurden auf Grund der geänderten internationalen Rahmenbedingungen sogenannte „Zersetzungsmethoden“, bei denen das MfS als Urheber nicht erkennbar sein sollte, eingesetzt. Die Kriminalisierung blieb freilich immer die ultima ratio des MfS. Gerade bei Diplomaten und Westkorrespondenten befürchtete die DDR außenpolitische Nachteile im Falle von Strafverfahren. Präventiv sollten daher kritische Personen und Gruppen durch verdeckte Methoden, z.B. Diskreditierungen, Gerüchte in ihren Aktivitäten beeinträchtigt werden. „Kein Mittel war der DDR-Staatssicherheit zu infam“.
Wie der Fall des ausgebürgerten Dissidenten Jürgen Fuchs zeigt, wurden solche Methoden aber auch angewendet, als Fuchs sich schon in Westberlin befand, also Westbürger war.
Während den O-Vorgänge, vor allem den niedrigschwelligeren OPKs, zunächst die Funktion von Vorprüfungen zukam, wurde diese Funktion später zunehmend auf weniger formelle Weise, im Rahmen nicht förmlicher Personen-Überprüfungen vorgenommen. Nach jetzigen Erkenntnissen muss die Aussage, dass die OVs „die zentrale Vorgangsart“ seien, relativiert werden. Diese Charakteristik kann sich nur auf das Ausspielen des gesamten Reservoirs von geheimpolizeilichen Methoden beziehen, nicht jedoch auf die quantitative Überwachung, die auf „kleinen“ gering oder nicht formalisierten Vorgängen basiert. Die Personen- und Materialablagen, Karteien und Datenbankerfassungen spiegeln diese Entwicklung, die die unterschiedlichen Arten der „kleinen“, aber massenhaften Überprüfungsvorgänge immer weniger trennscharf erscheinen lassen. Die Konturen von ZMA, AKK, AP, SIVO scheinen im Laufe der Zeit immer mehr zu verschwimmen.
Dok Beispiel
OV „Atom“, 19.6.1987; BStU MfS HA VIII 18186 Blatt 21-22
Es zeigt sich dass die HA VIII wie selbstverständlich Quellen aus der DDR und im Westen nutzte, um die OV wegen des vagen Verdachtes auf Technologiespionage voranzutreiben.
Dok Beispiel
Bericht über politisch-operative Erkenntnisse und Ergebnisse bei der Bearbeitung des ZOV „Bund“, Berlin 8.4.1983, BStu MfS 5652/85 Bd. 6 Blatt 158-160
Ein ZOV ist ein zentraler OV, der besonders wichtig war oder von mehreren Diensteinheiten geführt wurde, hier gegen die ärztliche Standesorganisation „Hartmannbund“ wegen des Verdachtes auf Fluchthilfe.
11.3. SIVO
Eine Sonderform bildeten Sicherungsvorgänge, SiVOS. Die relativ geringe Spezifik dieser Art der Erfassung kennzeichnet sie. Durch Registrierung von SIVOS konnten Bereiche des MfS ihre Zuständigkeit für bestimmte Personen oder Objekte reklamieren und damit auch beanspruchen, informiert zu werden, wenn es relevante neue Erkenntnisse gab. DE übernimmt damit die „Verantwortung“.
Auf der anderen Seite mussten sich die DE (noch) nicht festlegen, ob und in welcher Form es mit den Anfangsinformationen weitergehen sollte. Die Linie VII hat auf diese Weise West-Polizisten und -zöllner erfasst, deren Namen sie -auf welchem Wege auch immer- erfahren hatten. In SIVOs sind anders als in KK-Erfassungen nicht überwiegend feindlich-negative Personen registriert, sondern Personen „auf Grund ihrer Bedeutsamkeit für das MfS“, u.a. Reisekader, Funktionsträger, Ausländer, auch Personen, die für die Arbeit des MfS genutzt werden können, ohne dass geplant war, sie als IM zu nutzen. „In Grenzfällen“ sind diese Kontakte freilich „kaum von der Arbeit mit IM“ zu unterscheiden.“ Die Richtlinie definiert den SIVO als „vorbeugende…Sicherung...von Personen auf Grund ihrer besonderen gesellschaftlichen Stellung und beruflichen Tätigkeit sowie ihrer Bedeutsamkeit für das MfS“. Blatt 103 z.B. Personen, die auf Grund ihrer Funktion „Spionage- bzw. diversionsgefährdet sind“.
Auch wenn die Kategorie „SIVO-erfasst“ eher eine positive als eine negative Konnotation im Sinne der MfS-Aufgaben hat, ist diese Art der Erfassung im Laufe der Jahre immer weniger von der KK-, VSH- oder ZPDB-Erfassung zu unterscheiden. In den 90ern hätten diese peripheren Erfassungen daher vereinheitlicht werden sollen.
Offenbar wurden auch Geheimnisträger, Reisekader, Informanten, die nicht als IM verpflichtet waren oder werden sollten, ab 1982 auch Ergebnisse von förmlichen Sicherheitsüberprüfungen in SIVOs abgelegt. SIVOs können daher als niedrigschwellige vorbeugende Erfassungen von Personen oder Sachen gelten, gegen die keine konkreten Verdachtsmomente vorlagen. In SIVOs wurden Personen listenmässig erfasst, die oft keine Gemeinsamkeit hatten, außer, dass sie das Interesse der jeweiligen DE erweckt hatten. Die Einzelperson wurde zwar in der F16-Personenkartei registriert, aber als Vorgangsnachweis existiert bei der Abteilung XII meist nur ein Index-Bogen (Form 2), der alle Namen enthält. Die BStU versieht eine entsprechende Auskunft daher oft mit dem Stempel: „Akte enthält Indexblätter, keine personenbezogenen Unterlagen“. Diese Auskunft ist etwas irreführend. Sie besagt lediglich, dass bislang keine Beziehungen mehr zu irgendwelchen Unterlagen herzustellen sind. Zu MfS- Zeiten hat es in der überwiegenden Zahl der Fälle irgendwelche Handakten oder Arbeitskarteien zu den Personen bei operativen Mitarbeitern oder Unterlagen in den Ablagen gegeben, die das Erkenntnisinteresse an der Person dokumentierten. Sicherungsvorgänge z.B. waren als „Allg. P“ abzulegen.
Die Indexblätter verweisen, manchmal verschlüsselt, auf Mitarbeiter in DE oder auf gering formalisierte Ablagen. Dies ist insofern interessant, weil manche SIVOs einen hohen Grad an Westrelevanz aufweisen können. Einige enthalten Personen, für die sich -aus irgendeinem Grund- der KGB interessiert hatte. Sie laufen nicht selten unter dem Rubrum „Freunde“. Andere verweisen auf die Ordnung 2/88, der die Legendierung von Personen mit falschen Identitäten regelte. Dass es sich hierbei um eine nachrichtendienstliche Technik handelte, die gerade bei Auslandseinsätzen zum Tragen kam, liegt auf der Hand. Auch die sogenannte Gruppe „Aktion“, der paramilitärische Arm der DKP, wurde in einem SIVO abgespeichert.
Dok Beispiel
VSH-Kartei-Karte (auf nicht gekerbter KK) namensgleich zu einer Person auf dem o.g. SIVO ; BStU MfS HA II AKG VSH
Es handelt sich nicht um eine Kerblochkartei, es wurde lediglich eine alte KK als VSH genutzt. Unten rechts findet sich ein Hinweis auf eine Dokumentendoublette. Es ist aus dieser Aktenlage jedoch nicht ersichtlich, ob die Person, ein Mitarbeiter des Kölner Bundesamtes für den Verfassungsschutz eine zweite Identität hatte, oder seine Identität für nachrichtendienstlichen Zwecke missbraucht wurden.
Dok Beispiel
Beschluß über das Anlegen eines Sicherungsvorganges gemäß Ordnung Nr. 2/ 88 des Genossen Minister vom 2.5.1988 Berlin 20.2.1989; BStU MfS 25112/91 Blatt 2
Die Ordnung 2/88 regelt die Nutzung von falschen Papieren für geheimdienstliche Aktivitäten.
Auch die HVA führte zahlreiche SIVOs (SVG), wobei dort die Übergänge zu Objektvorgängen (OVO) fließend sein konnten. Zahlreiche OVO, die in ROHO als solche ausgewiesen sind, erscheinen in der (aktuelleren) SIRA TDB 21 als SVG.
11.4. Untersuchungsvorgänge
Erhärtete ein OV den Verdacht einer Straftat in den Kategorien des MfS, konnte ein Ermittlungsverfahren nach Strafprozessordnung der DDR eingeleitet werden.“Die Entscheidung darüber traf das MfS meist in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Mit der Eröffnung eines UV ging die Verantwortung an die Untersuchungsabteilung der HA IX über.
UVs tragen einen “Doppelcharakter„. Ihm lagen mit geheimpolizeilichen Mitteln erarbeitete Erkenntnisse zugrunde, aber nach stopp, § 24, waren nur offizielle Beweismittel zulässig. UVs repräsentieren „geheimpolizeiliche Willkür und rechtsförmige Fassade“. Ein UV kann aus bis zu 7 Teilen und zahlreichen Bänden bestehen. Sie umfassen, sofern das Verfahren mit einem Hafturteil abgeschlossen wurde, Untersuchungsakte, Handakte des Untersuchungsführers, Akten der Staatsanwaltschaft, Handakte des Staatsanwaltes, Gefangenenakte. Die Akte der Staatsanwaltschaft umfasst die Prozessakte mit Eröffnungsbeschluss, Anklage, Prozessverlauf, Prozessprotokoll und Urteil. Eine -allerdings dünne Stichprobe- hat ergeben, dass das Urteil Angaben darüber enthält, ob überhaupt ein Anwalt bei Termin anwesend war. Die wohl handschriftliche Prozessmitschrift gibt Aufschluss über Befragungen, Beweisanträge, Einlassungen des Angeklagten, Anwaltsplädoyer, die Schlussfolgerungen auf das Anwaltsverhalten zulassen.
Bei Prozessen mit Westbezug versucht der Untersuchungsführer nicht nur den betreffenden Delinquenten zu überführen, sonder er sammelt auch westrelevante Informationen .z.B. über Fluchhilfeorganisationen im Rahmen der Untersuchung einer gescheiterten Flucht.
11.5. Ablagen und die Ablage GH
Die Geheimablage ist eine Art Sonderablage der operativen Hauptablage des Zentralarchivs. D.h. sie beinhaltet Vorgänge, wie sie sich im Prinzip auch in der Hauptablage befinden könnten, nur dass der Geheimhaltungsgrad noch höher war, als bei gesperrten archivierten Ablagen. Die Ablage GH ist bislang unterschätzt worden, insbesondere ihr Wert für die Westarbeit. Im Rahmen einer Sonderrevision des Bestandes wurde von der BStU 1994 eingeschätzt, dass dort „Akten zu Personen archiviert worden waren, die überwiegend aus künstlerischen Berufen stammen, aber auch Akten über höherrangige MFS-Angehörige“. Inzwischen heißt es in einer 2009 aktualisierten Bestandsbeschreibung etwas präziser: „Ermittlungs-, Untersuchungs-, Fahndungs- und Objektvorgänge (z. B. über das Manöver „Oktobersturm“) über Fahnenflucht, Geheimnisverrat, Spionageverdacht, Straftaten der allgemeinen Kriminalität (einschließlich der Mitwirkung an NS- und Kriegsverbrechen), Suizide und andere Vorkommnisse von und mit Angehörigen des MfS. - Unterlagen über Partei- und Staatsfunktionäre und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in der DDR.“
Ein Blick in das Regelwerk des MfS weist eine wesentlich breitere Archivierungsgrundlage für die von 1955-1989 überlieferten 348 lfm- aus: „Arbeitsvorgänge“ , Personalakten und Arbeitsvorgänge besonders wertvoller inoffizielle Mitarbeiter, Untersuchungsmaterial und Vorgänge von hervorgehobener staatlicher „Bedeutung“.Faktisch dürfte es sich bei der GH aber um eine Sammelablage handeln, nur eine gemeinsame Charakteristik trägt, dass dort „wichtige und wertvolle operative Vorgänge“ exklusiv archiviert wurden, die besonderen Geheimhaltungsgrad unterlagen. Manche waren offenbar vom Minister oder seinen Stellvertretern persönlich dort eingelegt worden und standen ihnen exklusiv zur Verfügung. Die Akten waren, wie Stichproben zeigten, verplombt, es waren Aktenteile sogar zusätzlich plombiert oder versiegelt. D.h. eine Erschließung könnte durchaus noch Überraschungen- auch zum Thema Westarbeit- zu Tage fördern. Zahlreiche Unterlagen wurden beispielsweise von der Abteilung XXI dort abgelegt. Bei dieser handelte es sich um eine zeitweilige Ausgründung der HA Abteilung II als „Abteilung für spezielle Aufgaben gegen `feindliche´Zentralen, die gegen das MfS arbeiten“. Sie wurde 1980 wieder in die HAII eingegliedert. In dieser Abteilung wurden Spionageabwehrfälle bearbeitet, wie die Erschließungsprotokolle und Stichproben zeigen, v.a. auch Fälle, bei denen westliche Dienste versucht hatten, MfS-Mitarbeiter oder deren Anverwandte anzuwerben bzw. wo das MfS entsprechendes mutmaßte. Sofern es sich um Doppelagenten oder Gegenspionage handelt, finden sich hier Akten zum geradezu klassischen Bereich der Westarbeit. Sofern die GH nicht vollständig überliefert sein sollte, könnten sich Ersatzüberlieferungen in den Sicherheitsverfilmungen befinden.
Die ausgewählten drei Beispiele zeigen einen sehr unterschiedlichen, aber intensiven Westbezug.
Der Vorgang zur CSSR 1968 umfasst 102 Bände mit sehr unterschiedlicher Materialdichte, Herkunft und Qualität von Unterlagen. Sie reichen vom Zeitungsbericht bis zum tschechischen Geheimdienstdossier. Es sind Dossiers zum Personal des Prager Frühlings, wie den Schriftstellern Vaclav Havel und Pawel Kohut , dem Stabschefs im Verteidigungsministerium, Jan Senja, dem Wirtschaftsexperten Ota Sik, und KP-Präsidumsmitgliedern Jiri Pelikan, Josef Smrkowsky , darunter last but not least auch der erste Sekretär der KP der Tschecheslowakei, Alexander Dubcek.
Die Entstehung des Vorgangs selbst ist in der Akte nicht dokumentiert. Aus den formalen Merkmalen der Einzelvorgänge ergibt sich jedoch, dass die Dossiers offenbar in einer „Operativ-Dienststelle“ beim 1. Stellvertreter des Ministers , im Bereich der HA II geführt wurde und das Material teilweise schon vor der Niederschlagung des Prager Frühling datiert. Darin dürfte die geheimhaltungswürdige Brisanz der Akte stecken. Immerhin war es nicht üblich, hohe Funktionäre einer befreundeten KP „operativ“ zu „bearbeiten“. Es stellt sich damit die Frage, ob die CSSR 1968 nicht wie Polen 1980 schon „Operationsgebiet“ war: Ironisch formuliert, fand ein Teil der „Westarbeit“ des MfS damals im Südosten der DDR statt. Akten von Exil-Politiker wie Jiri Pelikan zeigen, das das MfS diese „Szene“ bis in die 70er und 80er Jahre weiterverfolgte.
Dok Beispiel
Abschlussvermerk zu Jiri Pelikan, Berlin 3.5.1982; BStU MfS GH 18/84, Bd 13, Blatt 565
Pelikan war auf dem Höhepunkt des Prager Frühlings Generaldirektor des CSFR-Fernsehens, stellvertretender. Vorsitzender der Volkskammer der Bundesversammlung und Mitglied im KP-Präsidium. Er gehörte zu denen, die sich weigerten das Angebot, aus dem Exil zurückzukehren anzunehmen, worauf er aus der KP ausgeschlossen und ihm die Staatsbürgerschaft aberkannt wurde. Er lebte in dieser Zeit vorwiegend in Italien.
Noch im Mai 1982 werden der Akten Unterlagen beigefügt, diesmal von der Hautabteilung XX. Pelikan wird dort als „aktiver Teilnehmer“ von Solidaritätsaktionen zugunsten des DDR-Dissidenten Rudolf Bahro 1978 und 1979 in Westberlin ausgewiesen.
Beispiel 2: Das Manöver „Oktobersturm“ fand in der zweiten Jahreshälfte 1965 im Süden der DDR statt. Diese Übung wurde von Warschauer Paktstreitkräften der UdSSR, der DDR, der CSSR und der polnischen Armee fand erstmals in der DDR außerhalb von Truppenübungsplätzen durchgeführt. Prominente wie Walter Ulbricht persönlich waren zugegen. Das Szenario unterstellte einen westlichen Angriff- auch durch Kernwaffen. Dieser wurde mit einem „massierten Kernwaffenschlag beantwortet, unter dessen Ausnutzung- so das Szenario- die Hauptkräfte des Aggressors` auf seinem eigenen Territorium vernichtet wurde.“ Dem MfS oblag es, das Manöver „politisch-operativ lückenlos zu sichern“ Die geheime Akte enthält eine umfangreiche Dokumentation der MfS Aktivitäten. Neben Sicherungsaufgaben innerhalb der DDR wurden auch die Truppenbewegungen in der Bundesrepublik, die Beobachtungen an der Grenze von westlicher Seite, die Aktivitäten westlicher Geheimdienste, die Tätigkeit der Militärverbindungsmissionen, der Funkspruch eines Funkspions des Bundesnachrichtendienstes, der Funkverkehr des BND von verschiedenen Diensteinheiten des MfS registriert., i. e. Westarbeit des MfS:
Beispiel 3: Der Fall K. umfasst 8 Bände. Es ist ein klassischer Untersuchungsvorgang mit Gerichtsakte, Beiakte der Staatsanwaltschaft, Handakte zum Kassationsverfahren (in diesem Kontext: Wiederaufnahmeverfahren- CB), weiterer Ermittlungsvorgang der STA zur mitverurteilten Ehefrau, Gefangenenakte und Krankenakte des Gefangenen, IM Akte einer Verwandten
Der frühere Heizer und Rentner Rudolf K., geb. Anfang des 20. Jahrhunderts, war 1959 verhaftet, angeklagt und verurteilt worden. Wegen des Vorwurfs der Spionage wurde er zu 6, seine Ehefrau zu 4 und seine zur Tatzeit minderjährige Tochter zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. Ihnen war vorgeworfen worden, dass sie versucht hätten, den beim MfS im Range eines Majors tätigen Bruder für den amerikanischen Geheimdienst in West Berlin anzuwerben und die amerikanischen Agenten mit Informationen versorgt zu haben.
Die Akten spiegeln im Wesentlichen die Vorwürfe aus der Perspektive der Vernehmungen. Ein Dokument überliefert sehr konkret die damaligen Abwehr- und Gegenspionageaktivitäten des MfS: Die Staatssicherheit verpflichtete eine zunächst selbst beschuldigte Verwandte des Hauptangeklagte als IM. Sie nahm daraufhin Kontakt zu den amerikanischen Agenten und deren Dienststelle in der Clayallee auf. „Inge“ informierte das MfS über diese Treffen und damit über die Arbeitsweise und das Personal des amerikanischen Geheimdienstes. Überliefert ist u.a. die ebenso naive, wie plastische Schilderung eines Lügendetektortestes, bei dem offenbar ermittelt werden sollte, ob „Inge“ vom MfS geschickt worden war.
Dok Beispiel
Bericht von IM „Inge“, Berlin 19. Juli 1959; BStU MfS GH 31/60 Bd. 2, Blatt 36-38
12. Personendossiers AP/ZMA
In ihrer Bedeutung unterschätzt sind die zahllosen gering formalisierten Ablagen in den DE, vor allem in der Provinz. Ablagen wie die Zentrale Materialablage, die Archivieren KK-Erfassungen (AKK) und die AP (Archivierte Personenablage). Dies belegt die erwähnte Stichprobe vom 2005. (S. Kap. )
Sie betreffen in bisher nicht bekannter Zahl auch Westbürger. Diese Daten dürften vor allem im Rahmen von DDR-Besuchen bzw. DDR-Kontakten gewonnen worden sein, also primär in der DDR selbst. Dennoch sind es Informationen über die Betroffenen aus dem Westen, in dieser Hinsicht also Westinformationen.
Dieser Datentyp tritt in der Literatur hinter der Bedeutung der formalisieren „großen“ Vorgänge des MfS zurück. Diese Gewichtung ist gerechtfertigt, was die Bearbeitungsintensität betrifft. Große OVs können sich über Jahre erstrecken, dutzende von Personen umfassen, das gesamte Arsenal geheimdienstlicher Methoden bis hin zur Verhaftung nach sich ziehen. Die gering oder nicht formalisierten Vorgänge sind bedeutend kleiner, quasi unspektakulärer. Nichtsdestotrotz stehen sie, vor allem in den letzten Jahren der DDR, viel mehr als die O-Vorgänge für das, was einigermaßen unpräzise „flächendeckende Überwachung“ genannt wird. Unpräzise deswegen, weil dieser Begriff eine permanente Totalüberwachung suggeriert, die es in dieser Form, sieht man einmal von neuralgischen Bereichen wie Grenzkontrollen ab, selbst in den „schlimmsten“ Zeiten des MfS nicht gegeben hat. Dennoch wurde im Zusammenspiel von Apparateerweiterung, Methodenwandel hin zu den „geräuschloseren“ präventiven Methoden und –bisher unterbelichtet- veränderten Informationsverarbeitungsmethoden das Netz, das das MfS über das Land zog, engmaschiger. Im Bezirk Magdeburg waren 1988 fast 33 % der Gesamtbevölkerung in irgendeiner Form bei der BV erfasst. Der Prozentsatz nur bezogen auf die Erwachsenenbevölkerung war also noch deutlich höher. Auf Kreisebene waren DDR-weit nach einer MfS-internen Auswertung durchschnittlich 50% der Personen VSH erfasst. Da IM- Vorgänge aus Konspirationsgründen in der Regel nicht und archivierte Altvorgänge nicht automatisch in der VSH erfasst waren und offenbar auch Kinder und Jugendliche in die Bevölkerungszahl einbezogen waren, dürfte der Anteil an Personen über die Daten beim MfS gesammelt worden waren, noch deutlich höher liegen.
Diese Erfassungen betrafen, wenn auch in geringerem Umfange auch die Westbürger. Die erstaunlich hohe Zahl von Westerfassungen in den Rostocker ZPDB-Stichproben und die Existenz zahlreicher dezentraler Karteien, wie die KK-West, die Messekartei sind dafür ein weiteres Indiz. Nicht alle dieser Erfassungen zogen Akten nach sich, aber in nicht unbeträchtlichem Maße. Nach Auffassung der obersten Auswerter in der ZAIG lagen zu 65% der Personen, die 1987 in der VSH erfasst waren, ZMA-Materialien vor.
In Rostock konnte an einem Einzelfall nachgewiesen werden, dass sich die KK-Erfassungen, später in der VSH, Dokumentenkartei, der ZPDB und in der ZMA widerspiegelte. Das heißt die Daten „wanderten“ durch drei Generationen von Informationsverabeitungssystemen. Die dazugehörigen vertiefenden Informationen verblieben auf dem Niveau der ZMA.
Wie an Hand der Karteien und Datenbanken nachgewiesen, wurde mit jedem Informationsverarbeitungsschritt die Erfassungsschwelle, ob sie nun so genannt wurde oder nicht, abgesenkt, die Verknüpfbarkeit von an sich heterogen erhobenen Daten verbessert. Damit muten die klassischen, quasi noch aus den Arsenalen der Polizei tradierten Vorgangsarten zunehmend altmodisch an, auch wenn sie natürlich nach wie vor Bedeutung behielten und von der allgemeinen Datensammelei selbst profitierten.
Diese zunehmende Integration von Daten und die Absenkung der Erfassungsschwelle wirkte sich auch auf die Aktenführung aus. Immer mehr Offiziere legten aus immer nichtigeren Anlässen relativ lapidare Karteien oder Akten an. Das reicht vom Zettelkasten oder nicht formalisierten Arbeitskarteikasten, der heute bei der BStU als „dezentrale Kartei“ geführt wird, ursprünglich aber eher ein aktenähnlicher Informationsträger war, bis hin zu Handakten, die im Rahmen von Personenüberprüfungen entstanden. Diese Arbeitsunterlagen konnten bei unterschiedlichen Anlässen entstehen. Sei es aus vergleichsweise nichtigem Grund, sei es auf Grund von systematischen formalisierten Überprüfungen wie Sicherheitsüberprüfungen, Reisekaderüberprüfungen, im Rahmen von Sicherungsvorgängen, also Anlässen, die mit der Verantwortung der jeweiligen DE und ihrem Sicherungsbereich verbunden waren. Erst wenn diese Überprüfungen eine bestimmte Reizschwelle überschritten, wurden sie nach dem Freund/Feindschema in formalisierte Vorgänge umgewandelt: in Vorgänge des IM-Komplexes oder des O-Komplexes. Dennoch gibt es ZMA-Material, das umfangreicher und vom Grad der Indiskretion auch penetranter ist, als manche OPK.
Die Durchsicht diverser ZMAs der BV Rostock ergab, dass sie -jedenfalls in späteren Jahren- eine gewisse Gleichförmigkeit aufweisen. Dies dürfte sich aus praktischen Arbeitsabläufen ergeben haben, aber auch aus der zunehmenden Regelungsdichte. So sah die Archivordnung von 1989 bestimmte Regeln für die Archivierung derartiger Arbeitsvorgänge vor. Vor allem war ein Abschlußbericht, eine Art Summary, vorgeschrieben. Dieser erleichterte damals Archivaren, oder Auswertern sich schnell in die Akte einzulesen. Auch heute empfiehlt sich ein orientierender erster Blick auf die vorverdichteten Informationen der Karteikarten oder derartiger Abschlußberichte. Oft ist ohnehin nicht viel mehr als diese Zusammenfassung überliefert. Dennoch stand hinter jedem dieser Berichte offenbar so etwas wie ein Minimalprogramm zur Klärung der Frage „Wer ist Wer“? Diese gerade auch von Minister Mielke immer wieder im Munde geführte Formel stand für ein geheimdienstliches Stereotyp. Die manichäische Sicht des MfS teilte die Welt in gut und böse ein. Um die Frage nach der entsprechenden Kategorisierung beantworten zu können, wurde im Normalfall ein Grundprogramm abgewickelt: Abfrage in der eigenen DE, den zentralen Speichern, Abfrage in KK, bzw. VSH-Kartei der DE, in den Datenspeichern ZPDB, Reisespeicher. Diese Abfragen erlaubten den Zugriff auf evtl. schon im MfS vorhandene Anfangsinformationen, verdichtete Informationen, Kontakte zu wissenden Kollegen in anderen DEs. Damit nicht genug, wurden Meldedaten entweder über die MDI-Kontaktleute bei der ZPB oder bei den Meldeämtern der Kreise abgefordert. Auch ein Zugriff auf Daten aus der EDV der Sozialversicherung der DDR war für das MfS offenkundig kein Problem, über „befreundete“ Partner des Zusammenwirkens wurden die Personalunterlagen eingesehen oder kopiert. „Umfragen“ über Kontaktleute, IM oder „verdeckt“,ohne sich als MfS erkennen zu geben, fanden sowohl im Arbeits- als auch im Wohnumfelds statt. “Selbstverständlich“ konnte dieses Programm auch die Lebenspartner oder Kontakte der Hauptperson betreffen. Diese Erkenntnisse gingen in dieselbe Unterlage ein, konnten aber auch in einer separaten Unterlage geführt werden. Dies traf selbstverständlich auch Westbürger. Entweder wurden zu ihnen, ihren Gastgebern oder Briefpartnern gemeinsame Dossiers angelegt. Die Logik der personenbezogenen Ablage legte aber alsbald eine Teilung des Vorganges nahe, sobald eine bestimmte Informationsdichte überschritten war.
Abgelegt wurden die ZMA nach laufenden Nummern, alphabetisch oder nach Problemlagen, je nach „Aufgabenstellung“. Jedenfalls mussten die verantwortlichen AGs dafür sorgen, dass das Material „zugriffsbereit“ war. Ggf. wenn die vorverdichteten Informationen innerhalb des VSH-Komplexes oder der ZPDB nicht ausreichten, sollte schnell auf die Urdaten zurückgegriffen werden können.
Beispiel: ZMA –OPK
Einleitungsbericht zur OPK „Linde“ , Rostock 11.2.1988; BStU BV Rostock Abt. XVIII ZMA 819 Blatt 3-10
Dieser Kurzbericht ist als ZMA-Material abgelegt, obwohl eine OPK eingeleitet wurde. Er zeigt wie relativ banale berufliche Kontakte eines Westbürgers in der DDR geheimpolizeilich eskalieren konnten. Archivalisch ist diese Ablage ein Beleg für die zunehmend geringe Trennschärfe von mehr oder minder formalisierten Massenerfassungen.
13. Zusammenfassung
Es hat sich gezeigt, dass Westarbeit, zumal wenn man den Begriff nicht zu eng fasst, keineswegs nur in den Unterlagen der HVA dokumentiert ist. Westarbeit ist ohnehin ein Begriff, der nicht hinreichend die Sicht des MfS selbst beschreibt. Fasst man Westarbeit nicht im Sinne des bundesrepublikanischen Strafrechts nach 1990, sondern subsumiert auch die großenteils strafrechtliche nicht zu fassende Arbeit des MfS „in und nach dem“ nicht-sozialistischen Ausland oder gar alle Aktivitäten mit Westbezug unter diesen Begriff, so erweist sich Westarbeit als ein Arbeitsschwerpunkt des MfS, der sich mehr oder minder über die gesamte Organisation erstreckte. Die Ausrichtung auf den Feind außerhalb der Grenzen unterlag gewissen Konjunkturen, die im Rahmen dieser Arbeit nicht detailliert untersucht werden konnten. Auf Grund der besonderen Situation der DDR im geteilten Nachkriegsdeutschland, an der Nahtstelle der Systeme, aber auch wegen des geradezu paranoiden Feindbildes von Minister Mielke war der Blick „gen Westen“ immer im Fokus der tschekistischen Aufmerksamkeit. Auch wenn ein großer Teil der Datensammelei über den Westen, Westinstitutionen und Westbürger im Rahmen der klassischen Abwehrarbeit durchgeführt wurde, verschwammen die Aufgaben von Abwehr und Aufklärung, in den letzten Jahren der DDR sogar mit zunehmender Tendenz. Dies gilt umso mehr, wenn man die hier als „kleine Westarbeit“ bezeichneten Aktivitäten vor Ort mit einbezieht: Die Datensammlung der brieflichen und persönlichen Kontakte von DDR- zu Westbürgern und umgekehrt. Sie absorbierten einen ganz beträchtlichen Teil der Arbeit in den unteren Instanzen des MfS. Diese Daten wurden durch Telefonabhörmaßnahmen, Brief- oder Kontakt Überwachung überwiegend auf dem Territorium der DDR gewonnen. Gesammelt und gespeichert wurden aber auch massenweise Daten von Westbürgern. Periphere Erfassungen konnten zur Eskalation der Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen führen, auch auf dem Territorium der Bundesrepublik, in Westberlin oder sonst im nichtsozialistischen Ausland. Diese auch quantitative Ausdehnung der Überwachung macht es schwer die Unterlagen der Westarbeit genau zu lokalisieren. Es gab Bereiche, die schwerpunktmäßig Westaufgaben hatten. Ihr Gewicht kann durch Clusterbildung, z.B. nach dem IM-Bestand als Kriterium, zusätzlich bestimmt werden. Dennoch läuft eine Recherche nach dem Provenienzprinzip Gefahr, das eigentliche Charakteristikum der Westarbeit zu übersehen: Überall im System konnten westrelevante Informationen anfallen, verarbeitet, zusammengeführt bzw. weitergeleitet werden.
Auch angesichts der regulären und wilden Kassationen von Beständen, insbesondere von Dateien, kommt bei der Rekonstruktion der Westarbeit der Abwehreinheiten wie schon bei der HVA Parallelüberlieferungen große Bedeutung zu. Auch unter diesem Aspekt kommt der Kenntnis der internen Kommunikation des MfS, der Informationsentstehung, der Informationsknoten, der Speicher und der Methodik eine hohe Bedeutung zu.
Angesichts der stufenweisen Veränderung des Informationsverarbeitungssystems, das für eine stärkere Integration von immer mehr Daten sorgte, verstärkt sich dies tendenziell über die Jahre. Es dominieren in den letzten Jahren der DDR die Einzelinformationen und die kleinen Dossiers über die großen traditionellen Vorgänge. Dafür nimmt deren Zahl mit Einführung neuer Informationsverarbeitungsstufen, insbesondere der EDV, immer mehr zu und verändert auch die Qualität von Arbeit und Überwachung. Es scheint, dass gerade die sich ändernden Ost-Westbeziehungen in Zeiten von KSZE, Polenkrise und Perestroika neben den technologischen Möglichkeiten der EDV hierzu den Anstoß gegeben haben. Ob diese massenhafte Sammlung geeignet war, die Folgen dieser Entwicklung für die SED-Diktatur wirklich zu begrenzen, ist eine Frage, die auf einem anderen Blatt steht.