Joachim Gauck-Revolutionär mit Staatsräson
Wie Jochim Gauck die Stasi-Akten rettete
von Christian Booß
in Schweriner Volkszeitung vom 26. Juni 2010
Seine Premiere als Mann mit staatspolitischem Format hatte er kurz vor dem 3. Oktober 1990. Zuvor hatte Joachim Gauck zwar schon Studenten und Rostocker Bürger zum aufrechten Gang ermutigt. Doch das hatte 1990 nur zu einem Sitz im Übergangsparlament, der Volkskammer, gereicht. Dort war er immerhin Vorsitzender des Ausschusses für die Abwicklung der Stasi. Ein Job auf Zeit, wie es schien, nicht gerade ein Karrieresprungbrett. Gauck lief erst zu Höchstformat auf, das ihn für höchste Ämter empfahl, als eigentlich schon alles getan schien und dann - wegen der Stasi-Akten - doch alles ins Stocken geriet. Das war, zugespitzt, als Gauck die Akten und den Einigungsvertrag rettete. Die papierene Hinterlassenschaft der Stasi war damals mehr in Gefahr, als bis heute bekannt. Der damalige DDR-Innenminister Peter Michael Diestel propagierte in Interviews immer wieder, die Akten müssten innerhalb weniger Monate vernichtet werden, sonst drohten Mord und Totschlag. Erst heute wird aus Dokumenten vollends deutlich, welch mächtige Interessen hinter Diestel wirklich wirkten. Die Aktenvernichtungskoalition bestand aus einer paradox anmutenden Mischung aus Stasi-Leuten, Blockparteifunktionären, Alt apparatschiks und - der Bundesregierung. Dass die alten Kräfte ihre Spuren verwischen wollten, liegt auf der Hand. Warum ausgerechnet eine konservativ geführte Bundesregierung die Aufarbeitung der kommunistischen Diktatur allenfalls mit Sachakten keineswegs mit Personenakten haben wollte, ist erklärungsbedürftig.
Telefonate von Kohl und Co bespitzelt
Die politische Führung in Bonn stand im Frühjahr 1990 unter Schock. Stasi-Überläufer vom Kaliber des Leiters der Abhörtruppe hatten offenbart, wie sie die Telefonate von Kohl und Co bespitzelt hatten. Erste Auszüge von Telefonprotokollen mit verfänglichen Zitaten bundesdeutscher Spitzenpolitiker und pikanten Details aus ihrem Leben waren in Zeitungen nachzulesen. Im Kanzleramt lautete die Devise: die Dinger müssen weg! Unverhohlen drohte nämlich die alte Stasigeneralität mit weiteren Veröffentlichungen, freilich diplomatisch verpackt als Angebot, genau solche Enthüllungen zu verhindern. Die Forderung der Ex-Stasis: Straffreiheit ("Generalpardon") und soziale Absicherung. Auch der Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik, der BND, warnte vor einer Gefährdung der jungen DDR-Demokratie, wenn Bürgerrechtler weiter Stasi-Akten offenlegen und Skandale bloßlegen würden. Die Bürgerkomittees forderten nach ersten Aktenfunden nämlich die Überprüfung der Neupolitiker auf Stasibelastungen. "Aufarbeitung" war zum zündenden Slogan geworden, einer der beredesten Aufarbeiter wurde der Rostocker Pastor Gauck.
Die Stunde von Joachim Gauck
Konträr der Vernichtungsplan der Bundesregierung. Sie wollte die Abhörkolle vernichten, dann die Personendossiers zu Westbürgern, damals geschätzt auf 2 von insgesamt 6 Millionen Dossiers. Doch es gab auch im Westen verfassungsrechtliche Bedenken. Nur der betroffene Bürger selbst habe das Recht zu entscheiden, ob sein Stasi-Dossier vernichtet würde, nicht der Staat. Doch diese Argumente wurden zunächst zurückgedrängt. Im Westen beschlossen die Innenminister am 1. Juli, personenbezogene Stasiakten von den Verfassungsschutzämtern einsammeln und ungelesen vernichten zu lassen. Wohl nicht zufällig hatte die "Bild am Sonntag" mit dem Titel aufgemacht: "Stasi-Tonbänder-Schmutzkampagne gegen Kohl".
Um auch die DDR auf ihre Linie zu bringen, schickte die Bundesregierung als ihren Sicherheitslobbyisten Eckehardt Werthebach, den späteren Verfassungsschutzchef, zu Peter Michael Diestel. Beim DDR-Innenminister, der viele Leute aus dem DDR-Apparat als Berater hatte, lief Werthebach offene Türen ein. Die Regelung, Daten löschen, sprich, vernichten zu dürfen, fand Eingang in den Entwurf des Einigungsvertrages. Innenministerbeschluss, Einigungsvertrag und das bundesdeutsche Datenschutzrecht boten damit die rechtliche Möglichkeit, ab dem 3. Oktober auch belastende Akten in Mengen zu schreddern, die in Ostdeutschland lagerten.
Selbst vereinigungsskeptische Neupolitiker Ost erkannten die Gefahr nicht in vollem Umfange. Sie waren gekränkt, dass der Gesetzesvorschlag der frei gewählten Volkskammer von der Bundesregierung ignoriert worden war. Die radikalsten Protestierer um Bärbel Bohley besetzten das Stasiarchiv und wollten die Akten am liebsten direkt an die betroffenen DDR-Bürger aushändigen. Währenddessen wurden im Westen schon die ersten Akten zerstört. Dies war die Stunde von Joachim Gauck. Er tat zunächst, was er am besten kann. Er redete, warb unermüdlich für die Aktenaufarbeitung. Was bis heute weitgehend unbekannt ist: Hinter den Kulissen übte er sich, was er auch kann, in Diplomatie und Staatsräson. Ohne dass dies öffentlich bemerkt wurde, ging er auf die Bundesseite zu: Er distanzierte sich von den Stasi-Besetzern. Er gab genau das preis, was damals in der DDR öffentlich gefordert wurde. Er bot schlicht, so der damalige SPD-Innenpolitiker Gottfried Bernrath, den "Verzicht auf Fortgeltung des Volkskammergesetzes". Statt die Akten in Selbstverwaltung von Bürgerrechtlern und ostdeutschen Landespolitikern zu belassen, sollte eine zentrale Bundesbehörde den strengen Datenschutz-Daumen auf den Akten halten. Im Gegenzug handelte sich der Unterhändler in Sachen Stasi-Akten erstens das Versprechen ein, dass erst der gesamtdeutsche Bundestag endgültig über die Akten entscheiden sollte; zweitens, dass die Akten auf dem Territorium der DDR verbleiben sollten, und drittens dass ein Ostdeutscher sie leiten sollte.
Herr über die Akten? Kein Zweifel
Wer der Herr über die Akten sein würde, darüber gab es angesichts dieser Kompromissgeschichte keinen Zweifel. Bürgerrechtler verdächtigten Gauck daher prompt des Opportunismus. Biermann urteilte immerhin gnädig und Bierman-typisch, Gauck sei "kein Schwein, sondern ehrlich". Immerhin mussten selbst die Gauck-Kritiker gewisse Erfolge erkennen: Mit dem Zusatz zum Einigungsvertrag war der Plan der Bundesregierung zunächst vom Tisch. Der Kabinettsbeschluss zur Aktenvernichtung ist "aufgehoben", der Einigungsvertrag "geht vor", musste der Bonner Staatssekretär für Inneres, Neusel, im Oktober 1990 zerknirscht einräumen. Helmut Kohl hat Gauck die Niederlage in der Aktenfrage wohl nie verziehen und - komische Konstellation - auch mancher alte DDR-Revolutionär grollt Gauck wegen dessen Nachgiebigkeit gegenüber dem Westen bis heute. Doch ohne die Gaucksche Formel hätte der Einigungsvertrag auf der Kippe gestanden und ohne sie - so weiß ein langjähriger Vertrauter - "wären die Akten weg gewesen."
Christian Booß, Historiker und Journalist, war bis 2006 Pressesprecher der Stasi-Unterlagenbehörde – und ist heute dort Wissenschaftler.