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Stasi-Unterlagengesetz und Deutsche Einheit

PNN vom 22.10.2015
Volkskammergesetz vom 24. August 1990 und Deutsche Einheit
Von Christian Booß
Der Autor war ab 1989 als Reporter für den SFB in der DDR unterwegs und berichtete über die friedliche Revolution. Später als Hauptstadtkorrespondent beobachtete den Weg der Deutschen Einheit, später beschrieb er für das ORB-Magazin Klartext Umbruchprozesse. Inzwischen arbeitet er in der Wissenschaftsabteilung der Stasi-Unterlagenbehörde.
 
Stand: 1.10.2015
 
Mit dem dritten Oktober wurden nicht nur das Ampelmännchen, faszinierende Schauspieler und einige talentierte Neupolitiker in das vereinigte Deutschland eingebracht, sondern auch die Aufarbeitung der Stasi-Akten. Vor allem die inzwischen von hunderttausenden genützte Möglichkeit, die eigene Überwachungsakte zu lesen, ist weltweit einmalig. Bei genauer Betrachtung ist die persönliche Akteneinsicht in der Ausprägung, wie wir sie heute kennen, allerdings schon eine gesamtdeutsche „Erfindung“.
 
Dabei war die Frage, wie mit Stasi-Akten umzugehen sei, ein Zankapfel, der beinahe den Fahrplan zur Deutschen Einheit durcheinandergebracht hätte. Zuletzt stritten, anders als man erwarten konnten, nicht die Bürgerrechtler mit den Postkommunisten als vielmehr die Mehrheit der DDR mit der Regierung der alten Bundesrepublik.
 
Anstoß war das Gesetz vom 24. August 1990, mit dem die frei gewählte DDR-Volkskammer die Zukunft der Stasi-Akten regeln wollte. Das Gesetz stand ganz im Zeichen der „Aufarbeitung“ der SED-Diktatur mit Hilfe der Stasi-Akten. Doch, wer genau hinsieht, muss feststellen, dass es im Volkskammergesetz noch gar keine freie persönliche Akteneinsicht gab.
 
Die DDR-Bürger, auch Teile der Bürgerrechtler und die evangelische Kirchen waren anfangs skeptisch, ob man die Akten der Geheimpolizei offen legen sollte. Aktenauswertung „können Sie in 50 Jahren machen, wenn wir unter der Erde sind,“ konterte der Sozialdemokrat Martin Gutzeit, heute Landesbeauftragter für die Stasiunterlagen in Berlin im Dezember 1989 noch einen Vorschlag der Bürgerrechtlerin Ulrike Poppe, heute Stasi-Unterlagenbeauftragte in Brandenburg.
 
Kurz nachdem die meisten Stasigebäude besetzt waren und die Akten von Bürgerkomitees kontrolliert wurden galten die Akten mit Informationen über Mitbürger als brisant. Stasileute schürten zudem hinter den Kulissen Angst. Streit, Bürgerkrieg würde drohen, wenn offengelegt würde, was Nachbarn über Nachbarn geplaudert hatten. Politiker wie der letzte Ministerpräsiden der DDR, Lothar de Maizière und sein Innenminister Peter Michael Diestel griffen solche Argumente auf.
Doch Stasienthüllungen über Neupolitiker wie den Kirchenanwalt Wolfgang Schnur, der dem MfS jahrzehntelang als Informant gedient hatte, ließen Anfang 1990 die Aktenöffnung zunehmend als unvermeidlich erscheinen. Es wurde deutlich, dass ohne Blick in die Stasi-Unterlagen keine Demokratie zu schaffen war.
 
Das Volkskammergesetz stellte einen Kompromiss dar. Die Akten sollten für betroffene Bürger zugänglich sein, wenn es Anhaltspunkte von Machtmissbrauch gab. Das war immer noch eine hohe Hürde, weit entfernt vom heutigen wesentlicht weitergehenden Aktenzugang für Betroffene.
 
Der zweite Schritt zur Aktenöffnung war eine Art Trotzreaktion der DDR-Bevölkerung auf die Aktivitäten der Bundesregierung. Diese versuchte kurz vor der Deutschen Einheit, das DDR-Gesetz zu kippen. Es wurde im Entwurf des Vertrages, der die Deutsche Einheit regeln sollte, auf Druck der Regierung von Helmut Kohl einfach nicht berücksichtigt. Die DDR-Bürger waren empört. Mit einem Mehrheitsbeschluss, die die einstige Staatspartei SED nur mit diktatorischem Zwang erzielen konnte, wehrte sich die Volkskammer per Beschluss gegen die Ausgrenzung ihres Stasi-Gesetzes. Ganze Städte protestierten mit Resolutionen an die Regierung. Die Bürgerrechtsgruppe Neues Forum sammelte wie ein Jahr zuvor, als mit einem Aufruf das Startzeichen für die Friedliche Revolution gegeben wurde, Unterschriften. Es wirkte fast wie eine Dritte Revolution nach dem Aufstand gegen die SED im Oktober und gegen die Stasi im Dezember 1989. In der einstigen Stasi-Zentrale in Berlin Lichtenberg besetzten im September 1990 erneut Bürgerrechtler und Mitglieder von Bürgerkomitees ein Gebäude- mit dabei die Revolutionsikone Bärbel Bohley und der Oppositionsbarde Wolf Biermann.
 
Der Konflikt hatte auch, aber nicht nur mit der Stasi zu tun. Er hatte, so war mein Eindruck damals als Reporter aus dem Westen in der DDR, etwas Symbolisches. Je mehr die Signale auf Deutsche Einheit standen, desto stärker fühlten sich die DDR-Bürger überrollt. Die Umbrüche führten zu ersten Entlassungen. Die Einführung der D-Mark brachte nicht nur die harte Mark, sondern wälzte Wirtschaft und Landwirtschaft um. Täglich gab es Meldungen über neue Gesetze, die die Deutsche Einheit bringen würde. Das Leben der Ostdeutschen wurde durcheinandergewirbelt. Es war die Zeit, wo alte SED-Funktionäre aus den DDR-Ministerien mit smarten West-Ministerialen aus Bonn das künftige Leben der Ostdeutschen auf eine Weise in neue Regeln gossen, die kaum noch jemand nachzuvollziehen vermochte. Es war nicht die Stunde des Parlamentes, wie heute in Feierstunden oft behauptet, sondern die der Exekutive. Auch viele Volkskammerabgeordnete fühlten sich überfahren. Das Stasi-Thema bot auf einmal die Spielfläche, um dagegen zu halten. Beim Thema Überwachung war jeder Experte, jeder fühlte sich kompetent mitzureden. „Das ist unser Mief“, formulierte damals der Bürgerrechtler Jens Reich und meinte damit, die Wessis sollten sich da raushalten.
 
Gerade dies hatten die Wessis nicht vor, vor allem nicht, die die damals in der Bundesregierung saßen. Nach ihrer Auffassung waren die Stasiakten überwiegend rechtsstaatswidrig entstanden. Laut bundesrepublikanischer Datenschutzauffassung durfte der Staat zum Schutze der Bürger solche Daten grundsätzlich gar nicht aufbewahren.
 
Es gab allerdings auch vordergründigere Motive, die Akten wegzusperren. West-Politiker hatten Angst vor den Abhörprotollen, in denen die Stasi das festgehielt, was sie aus Telefonaten von West-Politikern mitgeschnitten hatte. Allein der zuweilen problematische, ja manchmal deftige Stil, mit dem intern über politische Konkurrenten geredet wurde, barg Sprengstoff in sich. Die Innenpolitiker der Bundesrepublik beschlossen daher, diese Stasiakten zu vernichten und den Rest möglichst schwer zugänglich wegzusperren. Ohne den „Aufstand“ der Ostdeutschen kurz vor der Vereinigung, wäre nach dem 3. Oktober 1990 wohl ein großer Teil der Akten zerstört oder archivisch eingemauert worden.
 
Der Konflikt um das Volkskammergesetz bedrohte den Vereinigungstermin. Die Roadmap zur deutschen Einheit war wegen der internationalen Verflechtungen eng getaktet war. Um dieses Gesamtwerk nicht zu gefährden gab die Bundesregierung daher nach. Den Kompromiss handelte hinter den Kulissen ein Volkskammerabgeordneter, aus. Ein Pfarrer aus Rostock namens Gauck. Er erwies sich als Revolutionär mit Staatsraison.
Joachim Gauck brachte das Kunststück zu Wege, beide Seiten zu überlisten. Die Ostdeutschen wussten nicht, dass er in Bonn insgeheim das Volkskammergesetz zur Disposition stellte. Dafür handelte er sich das Versprechen ein, dass die Akten unter Leitung eines Ostdeutschen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verblieben und ein künftiges Gesetz sich am Aufarbeitungsgedanken der Volkskammer orientieren würde. Später, als Gauck dann wortgewaltig für die Aufarbeitung warb, fiel das bundesdeutsche Stasi-Unterlagengesetz (StUG) in Vielem offener und aufklärerischer aus, als manche Bonner Regierungsmitglieder sich das ursprünglich gedacht hatten.
 
Erst das Stasi-Unterlagengesetz von 1991 regelte, was im Einigungsvertrag versprochen worden war. Es enthielt die Klausel, dass jeder in seine Überwachungsakte sehen kann. Der Anstoß dazu kam keineswegs nur aus dem Osten. Es waren die bundesdeutschen Datenschützer, die letztlich in Bonner Anhörungen dafür plädierten. Wenn schon der Staat rechtsstaatswidrige Akten aufhob, so argumentierten sie, dann mussten vor allem die Betroffenen wissen, was in den Akten steht. Die Akteneinsicht von heute ist daher eine interessantere Symbiose aus Ost und West als die weibliche Form des Ampelmännchens an Westberliner Kreuzungen.
 
Die kleine Form der Aufarbeitung, die Lektüre der eigenen Akte und das Gespräch darüber mit Freunden und Verwandten, ist sicher das bemerkenswerteste an der deutschen Stasi-Aufarbeitung. Die Ostmitteleuropäische Länder haben Anleihen bei den Stasi-Gesetzen genommen als sie in den 1990er Jahren eigene Aufarbeitungsinstitutionen modellierten. Eine derart große Nachfrage nach der eigenen Stasi-Biographie hat es nirgendwo gegeben.
 
Die Akteneinsicht hat seither freilich auch Wege genommen, die von ihren Erfindern so gar nicht intendiert waren: Die Stasi-Daten sollten trotz Aufarbeitung, restriktiv behandelt werden. Daher liegen sie auch nicht in einem Archiv, sondern in einer großen Behörde, die über dem Datenschutz wacht. Kurioser Weise hat dies den Zugang zu manchen Akten erleichtert. Wenn ich in den 1990er Jahren als Journalist für den SFB und ORB Machenschaften von alten SED-Funktionären auftun wollte, musste ich, wochenlang im Bundes- und Landesarchiv, alte Kladden, Karteikästen, haufenweise Akten sichten. Das ist ziemlich mühselig und zeitaufreibend. Wenn ich dagegen jemanden einer Stasi-Tätigkeit überführen wollte, reichte oft ein Brief an die Stasiunterlagenbehörde. Wenn das Thema stimmte und belastende Akten vorhanden waren, wurden bald einige Kopien gefertigt. Wenn eine Verpflichtungserklärung, einige gemeine Berichte, vielleicht noch Quittungen über Geldzahlungen vom MfS vorlagen und die Person genügend prominent war, schrieb sich die Meldung ganz von alleine.
Manch einer rümpft die Nase über derartige „Enthüllungen“. Aber sie waren vom Gesetzgeber durchaus beabsichtigt. Wie aus der Debatte zum Stasi-Unterlagengesetz im Bundestag zeigt, wollten gerade die ostdeutschen Parlamentarier durch das Aufdecken von Stasi-Belastung-Seilschaften verhindern. Ein Blick Richtung Osteuropa, wo Staat und Wirtschaft oft Leuten mit anrüchiger Vergangenheit zur Beute fallen, zeigt dass diese Vorbeugungsmaßnahme keineswegs abwegig war. Die Sache hatte aber einen Haken. Der vergleichsweise leichte Zugang zu den Stasi-Akten fokussierte auf Stasi-Biographien, es vernachlässigte in der Umbruchszeit den Blick auf die eigentlichen Machthaber der SED-Diktatur, die Funktionäre.
Auch die Überprüfung des öffentlichen Dienstes und der Parlamente mit Hilfe der Stasi-Akten traf vor allem die inoffiziellen Mitarbeiter des MfS. Was jemand als Staatsdiener, Funktionär der SED oder einer anderen Partei, in der FDJ, der Gewerkschaft bei der Polizei als Lehrer in der Schule getrieben hatte, wurde nur vergleichsweise selten anstößig.
Während in manchen Regionen in den 1990r Jahren selbst kleine IM aus öffentlichen Anstellungen selbst bei der Müllabfuhr entfernt wurden, hatten zum Beispiel Mitarbeiter der Räten für Inneres, die Kirchen und Ausreiseantragsteller schikaniert hatten, bessere Chance in die neuen Verwaltungen übernommen zu werden und gut abgesichert in die Rente zu gehen. Viele der eigentlichen Machthaber im SED-Staat, die ungefähr 300.000 Nomenklaturkader, kamen damit weitgehend ungeschoren durch die Überprüfung. Viele waren vom MfS im Auftrag der SED vor ihrer Spitzenkarriere überprüft worden. Datenschutzrechtlich gelten diese Überprüfungsdossiers als Betroffenenakten. Nicht wenige der Hauptverantwortungsträger im SED-Staat haben auf diese Weise sogar eine Art Stasi-Betroffenen-Status erlangt.
 
Selbst die persönliche Akteneinsicht macht nur auf den zweiten Blick deutlich, dass es keineswegs nur das MfS war, das all die Informationen sammelte, um die DDR-Bürger in Schach zu halten. Ein beträchtlicher  Teil dessen, was vom MfS über DDR-Bürger zu Papier gebracht wurde, stammt gar nicht von Stasi-Zuträgern im engeren Sinne. Vieles trugen andere bei: Volkspolizisten, die im Kiez unterwegs waren, SED-loyale Kaderleiter, Hausbewohner, die unter Vorspielung falscher Gründe über ihre Nachbarn ausgeforscht wurden, angepasste Schulleitern oder Lehrern, beflissenen Funktionäre der Nationalen Front, der Gewerkschaft oder der FDJ, auch Parteisekretäre. Sie alle schrieben Berichte. Mal waren sie für die eigene Organisation bestimmt und wurden von dort an das MfS weitergereicht. Manch ein Genossen gab sie beflissen aber auch direkt an die Stasi weiter, ohne IM zu sein. Auf den ersten Blick erscheint alles als ein Werk der Stasi. In Wirklichkeit war es das Informationspuzzle von vielen eilfertigen Mittunern und gedanken- oder bedenkenlosen, opportunistischen oder angepassten Mitläufern der SED-Diktatur.
 
So wichtig und erfolgreich die Stasiaufarbeitung war und ist, so darf sie nicht in die Sackgasse führen, das Bild auf die DDR zu verzerren und die Stasi zu überdämonisieren. Der Jahrestag der Deutschen Einheit ist daher ein guter Anlass, darüber nachzudenken, um was es den Bürgern in der Friedlichen Revolution, bei der Besetzung der Stasi-Gebäude und beim Volkskammergesetz vom 24. August 1990 eigentlich ging: Die Beseitigung der SED-Diktatur.
 
 
 

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